Unfallversicherung und Verjährung von Ansprüchen

Bei einem Arbeitsunfall der über 10Jahre zurück liegt wurde eine entschädigung von 10% gezahlt sowohl von der privaten unfallversicherng als auch der Unfallversicherung der Baufirma ,etwa 1 Jahr nach dem Unfall.
Nun sind nach der Entschädigung noch meherer Operationen wegen der Unfallfogen notwendig gewesen.
Besteht auch nach Jahren noch ein Rechtsanspruch an die Versicherungen wenn sich durch die OP s.,der Grad der Behinderung vergrößert hat.
Gibt es Fristen bis wann dieses gemeldet werden muß???
Oder gibt es im Nach hinein keine Möglichkeit mehr von den Versicherungen höhere Entschädigungen zu erhalten?

Gruß D.

Hallo Doris,

Gibt es Fristen bis wann dieses gemeldet werden muß???
Oder gibt es im Nach hinein keine Möglichkeit mehr von den
Versicherungen höhere Entschädigungen zu erhalten?

Gruß D.

laut AUB (Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen) muss eine Invalidität (um die es hier wohl geht) binnen von 12 Monaten nach dem Unfallereignis eingetreten und binnen weiterer 3 Monate der Höhe nach ärztlich festgestellt sein.
Einzelne Versicherer verlängern in ihren Tarifen diese Fristen schon einmal (auf z.B. bis zu 24 oder 36 Monate).
Eine Verlängerung auf 10 Jahre habe ich aber noch bei keinem Versicherer gesehen. Von daher sind Deine Chancen also wohl gegen Null, sorry.
Ganz davon abgesehen, ist es je länger der Unfall her ist zunehmend schwieriger einen kausalen Grund zwischen eingeschränkter Leistungsfähigkeit und Unfallursache herzustellen (und vor allem ärztlich bestätigt zu bekommen).

Bedauernde Grüße
Frank Hackenbruch