Unfallversicherung, Unterversicherung,

Hallo!
Ich würde gerne wissen, bis wann man über die private Unfallversicherung der Eltern versichert ist (bis Ende des Studiums?, Gilt da auch eine Promotion zu?).

Dann verstehe ich nicht so ganz was dieser „Unterversicherung(sverzicht)satz“ in den Angeboten für eine Hausratversicherung bedeutet. Könntet ihr mir das erklären?

Und dann noch ein drittes: Ist es notwendig/empfehlenswert schon während der Ausbildung eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben? Was ist, wenn man nach der Ausbildung noch studiert und dann in dieser Zeit kein Geld verdient und somit nicht in die Berufsunfähigkeitsversicherung einzahlen kann?
Wird für eine Beurfsunfähigkeitsversicherung eine Gesundheitsprüfung verlangt?

Freue mich auf Antworten!

Hallo!
Ich würde gerne wissen, bis wann man über die private
Unfallversicherung der Eltern versichert ist (bis Ende des
Studiums?, Gilt da auch eine Promotion zu?).

Hallo und guten Morgen,

in Kurzform der Reihe nach:
Wenn deine Eltern eine Unfallversicherung für dich abgeschlossen haben bist du dort so lange versichert, wie niemand den Vertrag kündigt und die Prämien bezahlt sind.

Dann verstehe ich nicht so ganz was dieser
„Unterversicherung(sverzicht)satz“ in den Angeboten für eine
Hausratversicherung bedeutet. Könntet ihr mir das erklären?

Mit diesem Satz verzichtet die Versicherung im Schadensfall zu prüfen, ob die Versicherungssumme richtig gewählt wurde. Ansonsten könnte bei einem Schadensfall ein Gutachter nicht nur die Schadenhöhe abschätzen, sondern auch prüfen, wie der Gesamtwert des Hausrates ist. Stellen die dann fest, daß er zu niedrig ist, wird dir dein Schaden anteilig gekürzt.

Und dann noch ein drittes: Ist es notwendig/empfehlenswert
schon während der Ausbildung eine
Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben? Was ist, wenn man
nach der Ausbildung noch studiert und dann in dieser Zeit kein
Geld verdient und somit nicht in die
Berufsunfähigkeitsversicherung einzahlen kann?
Wird für eine Beurfsunfähigkeitsversicherung eine
Gesundheitsprüfung verlangt?

Meiner Meinung nach ist es sehr notwendig frühestmöglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung auch schon in der Ausbildung zu haben. Das Risiko ist durchaus vorhanden, das etwas passiert. Abgesehen davon sind die Prämien geringer, wenn man jung anfängt und die immer verlangte Gesundheitsprüfung meist leichter. Es gibt einige wenige Anbieter (unter anderem mein Arbeitgeber), die spezielle BU- Versicherungen für Menschen in der Ausbildung anbieten. Diese sind deutlich günstiger, aber nicht schlechter in der Leistung) und räumen dir das Recht ein, später die Versicherung anzupassen. Aufpassen sollte man bei einer BU- Versicherung natürlich, daß die Versicherungsbedingungen gut sind und nicht irgendwelche kundenunfreundliche Klauseln enthalten sind. Hier hilft nur beraten lassen.

Freue mich auf Antworten!

Bitte schön gern geschehen.

mfg Michael Rasche

P.S. Wenn du mehr über die BU meines Arbeitgebers wissen möchtest, dann Bitte Anfrage per mail.

Hallo!

Michael hat Deine Fragen schon erschöpfend beantwortet, bis auf eine:

nach der Ausbildung noch studiert und dann in dieser Zeit kein
Geld verdient und somit nicht in die
Berufsunfähigkeitsversicherung einzahlen kann?

Dann kann man sich nicht versichern. Ein früher Beginn einer BU-Versicherung macht hauptsächlich wegen der Gesundheitsprüfung Sinn, die man in jüngeren Jahren eher besteht, als im fortgeschrittenen Alter. Wenn man allerdings nicht sicher ist, ob man die Beiträge während der Ausbildung erbringen kann, sollte man wohl oder übel warten, bis die Einkommensverhältnisse stabil sind.

Wird für eine Beurfsunfähigkeitsversicherung eine
Gesundheitsprüfung verlangt?

Na klar !

Gruß

Nordlicht

Hallo!

Noch einmal zur Unterversicherung: Steige da nicht so ganz durch, Also bei den meisten meiner Versicherungsangeboten steht entweder „kein Abzug wegen Unterversicherung“ oder „Unterversicherungsverzicht: ja“ oder „Mit Unterversicherungsverzicht“. Das heißt also, dass im Schadensfall nicht geprüft wird, wieviel Wert meine Wohnung jetzt hatte und ich immer die volle Versicherungsumme erhalte? Das wäre doch ein bisschen komisch´, nehmen wir mal mir wird nur mein Fernseher geklaut und dafür erhalte ich 15000 Euro???

Und wenn da steht „Sie haben die Unterversicherungsverzichtklasuel nicht vereinbart.“ heißt das, dass das ich nur soviel wiederbekomme, was durch den Schaden an Wert verloren gegangen ist?

Vielleicht könnt ihr mir das an nem anschaulichen Beispiel erklären.
Danke schonmal!

nicht, dass ich es nicht erklären könnte, aber hier steht es so schön erklärt:

http://de.wikipedia.org/wiki/Unterversicherungsverzicht

Wichtig dabei ist, meiner Meinung nach: Du musst das in der Police angeben als Versicheurngssumme was Du auch wirklich an Hausratwert zu Hause hast. Versicherer bieten oft eine Formel an, zb 650 x m². Wenn ein Student nun auf 40 m² wohnt dann kommt er auf eine Versicheurngssumme von 26000 EUR. Wenn er aber in der Wohnung nur ein Sofa und einen Fernseher stehen hat dann braucht er auch nicht 26000 EUR versichern (für die Experten hier: MB mal aussen vor! :smile:). Las dir evtl. einen Summenermittlungsbogen geben und ermittle anhand diesem deine Versicherungssumme - dann bist du auf der sicheren Seite.

Beachte aber das in allen Fällen die Versicherungssumme (+10% Vorsorge) die Obergrenze ist.

Bsp zur Unterversicherung:
Versicherungssumme: 30000,- EUR, Hausratwert 40000,- EUR
Der Schaden beträgt 5000,- EUR.
In diesem Fall würde der Versicherungsnehmer nur 3750 EUR enthalten.

(für die Experten hier: Vorsorge nicht berücksichtigt!!)

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So langsam bekomme ich etwas Klarheit *freu!

Ich hab das jetzt so verstanden, dass das mit dem Unterversicherungsverzicht nur bei einer wirklichen Unterversicherung wichtig ist.

Wenn der Schaden (im angegebenen Beispiel) jetzt wirklich 40000 Euro beträgt, werden trotzdem nur 30000 Euro (+ 10% also 33000 Euro) gezahlt, egal ob mit Unterversicherungsverzicht oder ohne.

Wenn man keine Unterversicherung hat und den Unterversicherungsverzicht nicht vereinbart hat, erhält man also bei einem Schaden von 5000 Euro auch 5000 Euro von der Versicherung, oder?

War das jetzt richtig was ich geschrieben habe?

Sorry, ich muss mich noch einmal korrigieren, vergesst den letzten Post:

Wird ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, prüft die Versicherung im Schadensfall nicht, ob eine Unterversicherung vorliegt.
D.h. hat man den Unterversicherungsverzicht vereinbart, bekommt man automatisch den ganze Schaden ersetzt (natürlich nur bis zur Versicherungssumme + Vorsorge).

Im angegebenen Beispiel von Jesch würde dies heißen: Hätte der Versicherte einen Unterversicherungsverzicht vereinbart, hätte er im Schadensfall nicht nur 3750 Euro bekommen, sondern eben den vollen Schaden von 5000 Euro. Bei einem Schaden von 40000 Euro (alles kaputt) hätte er trotzdem nur 33000 Euro erhalten.

Wenn ich jetzt eine „Vollversicherung“ abschließe (ich meine damit, dass ich keine Unterversicherung habe) und keinen Unterversicherungsverzicht vereinbare, prüft die Versicherung bei jedem Schaden, ob die Versicherungssumme dem Neuwert meiner Sachen entspricht. Ist das nicht der Fall, wird mir der Schaden nur zu dem Anteil ersetzt, den ich auch versichert habe.
Wäre es dann nicht günstig einen Unterversicherungsverzicht zu vereinbaren, damit einem die evtl. zeitaufwendige Prüfung erspart bleibt?
So, ich hoffe das stimmt jetzt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

So langsam bekomme ich etwas Klarheit *freu!

Ich hab das jetzt so verstanden, dass das mit dem
Unterversicherungsverzicht nur bei einer wirklichen
Unterversicherung wichtig ist.

Wenn der Schaden (im angegebenen Beispiel) jetzt wirklich
40000 Euro beträgt, werden trotzdem nur 30000 Euro (+ 10% also
33000 Euro) gezahlt, egal ob mit Unterversicherungsverzicht
oder ohne.

Nein, in dem Fall würde ja auch eine Unterversicherung vorliegen. Unterversicherung liegt immer dann vor, wenn mehr Hausratwert vorhanden ist als versichert ist. Es würden in dem Fall „nur“ 22500,- EUR ausgezahlt werden (Vorsorge unberücksichtigt) (30000x30000/40000)

Wenn man keine Unterversicherung hat und den
Unterversicherungsverzicht nicht vereinbart hat, erhält man
also bei einem Schaden von 5000 Euro auch 5000 Euro von der
Versicherung, oder?

das ist soweit richtig! obwohl der Audruck keine Unterversicherung zu haben leicht missverständlich sein kann. Lieber: „wenn ich nicht unterversichert bin“

wenn’s noch nicht klar ist, dann lieber nochmal fragen!

Ich sehe das anders. Natürlich ist es u. U. sinnvoll einen Unterverscheringsverzicht zu vereinbaren. Aber denke an den Studenten in meinem Bsp. Da macht es keinen Sinn, da die Versicherungssumme den Beitrag bestimmt und dieser würde sich sicherlich verdoppeln. Und es wird auch bei Bagatellschäden keine Prüfung auf Unterversicherung stattfinden (zu mind. ist das bei meinem AG so).

In der Regel ist die Prüfung auch keine zeitaufwändige Sache. Ein Schadenregulierer sieht recht schnell auf anhieb ob eine Unterversicherung vorliegt oder nicht. Und zur Feststellung bestimmt meist der Versicherungsnehmer das Tempo, denn dessen Mithilfe ist ausschlaggebend fürs Tempo.

Wenn du dir natürlich ganz sicher sein willst und Geld keine Rolle spielt dann rechne lt. Vorgabe deines Versicherers (oder lass ihn selber rechnen) den Unterversicherungsverzicht aus und überprüfe ob die Summe mind. deinem Hausratwert entspricht. Dabei, wie gesagt, ist dann zu beachten dass auch nur maximal die Versicherungssumme + 10% Vorsorge ausgezahlt wird.

Vielen Dank für eure Hilfe!

Ich glaube zwar nicht, dass ich alles 100%ig verstanden habe, aber die wichtigsten Sachen schon. Aufgrund eurer Hilfen, werde ich meine Wohnung nicht für 650 Euro pro m² versichern, da ich eine 38 m² Wohnung habe, aber kein Eigentum im Werl von 24700 Euro. Ich werde eine geringere Versicherungssumme wählen, muss dann wohl auf einen Unterversicherungsverzicht verzichten, aber dafür ist die Versicherung dann viel günstiger. Außerdem: Es passiert ja eigentlich sehr selten etwas, sodass eine Prüfung auf Unterversicherung dann ja auch nicht oft ansteht.
Wenn ich die Versicherungssumme selbst festlege, habe ich ja auch in der Regel keine Unterversicherung zu befürchten, sodass ich dann wohl immer meinen vollen Schaden ersetzt bekomme.

Also, danke nochmal!

Hallo Jesch,

Nein, in dem Fall würde ja auch eine Unterversicherung
vorliegen. Unterversicherung liegt immer dann vor, wenn mehr
Hausratwert vorhanden ist als versichert ist. Es würden in dem
Fall „nur“ 22500,- EUR ausgezahlt werden (Vorsorge
unberücksichtigt) (30000x30000/40000)

Nicht, dass ich meckern will (denn möglicherweise liege ich ja mit meiner Vermutung falsch), aber: Kannst du eine Stelle nennen, an der man diese Art der Berechnung nachlesen kann??

Ich frage aus echtem Interesse, nicht um zu behaupten, dass es nicht so ist (zumindest noch nicht :wink:).

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Jesch,

Nein, in dem Fall würde ja auch eine Unterversicherung
vorliegen. Unterversicherung liegt immer dann vor, wenn mehr
Hausratwert vorhanden ist als versichert ist. Es würden in dem
Fall „nur“ 22500,- EUR ausgezahlt werden (Vorsorge
unberücksichtigt) (30000x30000/40000)

Nicht, dass ich meckern will (denn möglicherweise liege ich ja
mit meiner Vermutung falsch), aber: Kannst du eine Stelle
nennen, an der man diese Art der Berechnung nachlesen kann??

  1. Lehrjahr Ausbildung Versicherungskfm.

Schaden X Versicherungssumme / Versicherungswert = Entschädigungsleistung

Da gibts nichts dran zu rütteln. Sollte also auch in deinem Lehrbuch stehen! Vereinfachterweise jetzt aber ohne Vorsorge, Wertsachenermittlung und dem ganzen tamtam… Ohne die Richtigkeit zu garantieren steht das auch glaub ich bei Wikipedia!

Ich frage aus echtem Interesse, nicht um zu behaupten, dass es
nicht so ist (zumindest noch nicht :wink:).

Ich bin gespannt :smile:

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Guten Morgen Nordlicht,

hmmmmmm, so richtig verstehe ich diese Antwort nicht, weil wenn während der Ausbildung (Geld verdienend) die Versicherung läuft und somit Risikoschutz - und darum geht es doch bei einer BU - besteht, dann kann ich doch auch im „Notfall“, wenn ich denn tatsächlich die Prämie nicht mehr aufbringen kann später z. B. wegen Studium die Versicherung kündigen. Das ist dann zwar natürlich im Sinne des Risikoschutzes nicht optimal aber besser als nix. Vielleicht (was heute keiner wissen kann )ist es ja auch möglich, trotz Studium die Prämie weiterzuführen und sich den „Gesundheitszustand“ zu erhalten.

So wäre mein Ansatz, weil der Versicherte kann nur gewinnen und nix verlieren.

mfg Michael Rasche

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Hallo Jesch,

  1. Lehrjahr Ausbildung Versicherungskfm.

*grins* Die Spitze ist angekommen. Sie trifft aber nicht. Warum? siehe unten:

Schaden X Versicherungssumme / Versicherungswert =
Entschädigungsleistung

Genauso habe ich es auch gelernt! Ich wollte nur noch mal sicher gehen, dass wir vom gleichen Sachverhalt ausgehen, bevor ich Folgendes schreibe:
Unter Anwendung dieser Formel ist nämlich deine Rechnung falsch:
Der Schaden im angefragten Beispiel betrug 40.000,- €, der Versicherungswert auch (= Totalschaden). Die Versicherungssumme war mit 30.000,- festgesetzt.
Nach obiger Formel also: 40.000,- x 30.000/40.000,- = 30.000,- € Entschädigung
(Vergleiche:

Es würden in dem Fall „nur“ 22500,- EUR ausgezahlt werden (Vorsorge
unberücksichtigt) (30000x30000/40000)

)

Da gibts nichts dran zu rütteln. Sollte also auch in deinem
Lehrbuch stehen! Vereinfachterweise jetzt aber ohne Vorsorge,
Wertsachenermittlung und dem ganzen tamtam… Ohne die
Richtigkeit zu garantieren steht das auch glaub ich bei
Wikipedia!

Ich erlaube mir meinerseits die Spitze, ob Du einen Kunden/Fragenden allen Ernstes auf Wikipedia verweisen willst, wenn er wie ich nach einer Quellenangabe fragt (das war nämlich der Hintergrund meiner Frage: ich wollte einfach mal wissen, in welchen (Kunden-)Unterlagen das (noch einmal: völlig korrekte) Berechnungsschema ausgewiesen ist.)?

Viele Grüße
Frank Hackenbruch

Hallo Jesch,

  1. Lehrjahr Ausbildung Versicherungskfm.

*grins* Die Spitze ist angekommen. Sie trifft aber nicht.
Warum? siehe unten:

Schaden X Versicherungssumme / Versicherungswert =
Entschädigungsleistung

Genauso habe ich es auch gelernt! Ich wollte nur noch mal
sicher gehen, dass wir vom gleichen Sachverhalt ausgehen,
bevor ich Folgendes schreibe:
Unter Anwendung dieser Formel ist nämlich deine Rechnung
falsch:
Der Schaden im angefragten Beispiel betrug 40.000,- €, der
Versicherungswert auch (= Totalschaden). Die
Versicherungssumme war mit 30.000,- festgesetzt.
Nach obiger Formel also: 40.000,- x 30.000/40.000,- = 30.000,-
€ Entschädigung
(Vergleiche:

Es würden in dem Fall „nur“ 22500,- EUR ausgezahlt werden (Vorsorge
unberücksichtigt) (30000x30000/40000)

)

Du hast natürlich recht, bin von einem Schaden von 30.000,- EUR ausgegangen, da muß ich mich wohl verlesen haben :smile: ändert ja aber nichts an der Formel die durchaus richtig und auch gut verständlich bei Wikipedia wiedergegeben wird.

Da gibts nichts dran zu rütteln. Sollte also auch in deinem
Lehrbuch stehen! Vereinfachterweise jetzt aber ohne Vorsorge,
Wertsachenermittlung und dem ganzen tamtam… Ohne die
Richtigkeit zu garantieren steht das auch glaub ich bei
Wikipedia!

Ich erlaube mir meinerseits die Spitze, ob Du einen
Kunden/Fragenden allen Ernstes auf Wikipedia verweisen willst,
wenn er wie ich nach einer Quellenangabe fragt (das war
nämlich der Hintergrund meiner Frage: ich wollte einfach mal
wissen, in welchen (Kunden-)Unterlagen das (noch einmal:
völlig korrekte) Berechnungsschema ausgewiesen ist.)?

-> hiermit sollte eigentlich wiedergegeben werden, dass ich es nämlich nicht als des Weisheit letzten Schluß halte:
„Ohne die Richtigkeit zu garantieren steht das auch glaub ich bei Wikipedia!“

Im übrigen findet der „Kunde“ natürlich die Formel auch in den Bedingungen, wenn auch nicht in obiger Form, aber dort steht zu mind. wie man eine Unterversicherung berechnet. Des Weiteren kann ich natürlich noch so viele Fachbegriffe verwenden und Formeln aufzeigen - wenn ein Kunde oder hier der Fragesteller es mit Hilfe von Wikipedia doch gut versteht ist ihm doch geholfen!

gruß
Jens

In den Bedingungen steht es in etwa so:

"Ist die Versicherungssumme niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles (Unterversicherung), so wird nur der Teil des gemäß Nr. 1 und Nr. 2 ermittelten Betrages ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält wie die Versicherungssumme zu dem Versicherungswert. "

Würde ein Kunde meiner Meinung nach nur schwer verstehen - deshalb Wikipedia :smile:

Hallo Jesch,

Im übrigen findet der „Kunde“ natürlich die Formel auch in den
Bedingungen, wenn auch nicht in obiger Form, aber dort steht
zu mind. wie man eine Unterversicherung berechnet. Des
Weiteren kann ich natürlich noch so viele Fachbegriffe
verwenden und Formeln aufzeigen - wenn ein Kunde oder hier der
Fragesteller es mit Hilfe von Wikipedia doch gut versteht ist
ihm doch geholfen!

*grins* Schon mal eine Beratung bei einem L… durchgeführt (jetzt hätte ich doch um ein Haar eine ganze Berufsgruppe verunglimpft!!!)??
Nix für ungut. Die sachlich-faktische Frage ist ja nungeklärt. Wir sind uns im Grunde einig. Und damit soll´s gut sein *g*!!

Viele Grüße
Frank Hackenbruch