Hallo Stefan,
auch ich möchte mich den bisherigen Meinungen anschließen: eine BU-Versicherung (BUV) wäre wichtiger als eine Unfallversicherung (UV)!
Solltest Du aber aus gesundheitlichen Gründen keine akzeptable BUV bekommen oder Dich aus Kostengründen nur für die UV entscheiden, möchte ich Dir noch ein paar Tips (ich bin Anhänger der alten Rechtschreibung) zur UV geben.
Dabei gehe ich davon aus, daß eine UV die versicherte Person finanziell absichern soll, falls sie durch die Folgen eines Unfalls ihren Beruf nicht mehr oder nicht mehr vollständig ausüben kann. Dies kommt zwar glücklicherweise relativ selten vor. Aber den Betroffenen, die keine BUV und auch keine UV hatten, können sich damit auch nicht trösten. Daraus erklärt sich aber, warum eine Unfallversicherung so preiswert sein kann.
Unter dem o.g. Gesichtspunkt kannst Du natürlich auf Krankenhaustage-, Genesungs- und Übergangsgeld verzichten, das Ausbleiben dieser Leistungen wird Dich im Falle eines Falles bestimmt nicht ruinieren.
Wichtig ist aber die Kombination aus Grundinvaliditätssumme und Progression. Die Progression sorgt dafür, daß die Versicherungsleistung mit zunehmendem Invaliditätsgrad progressiv steigt.
Mit einer Grundvaliditätssumme von 100.000 Euro bei 350% Progression würden also z.B. bei 60%-iger Invalidität 150.000 Euro und bei 100%-iger Invalidität 350.000 Euro zur Auszahlung gelangen. Dies sollte für den Durchschnittsbürger ohne zusätzliche Verpflichtungen ausreichend sein.
Wählt man dagegen eine Grundinvaliditätssumme von 70.000 Euro bei 500% Progression, würden bei 100%-iger Invalidität ebenfalls 350.000 Euro zur Auszahlung gelangen. Bei 60%-iger Invalidität kämen dagegen nur 112.000 bis 126.000 Euro zur Auszahlung. Dieser Wert schwankt etwas, da die Versicherer die Werte trotz gleicher Progressionsbezeichnung unterschiedlich berechnen!
Ich denke, mit einer 350%-igen Progression trifft man einen guten Kompromiss bezüglich Preis und Leistung auch bei niedrigeren Invaliditätsgraden.
Nicht ganz unwichtig ist aber auch die Todesfall-Leistung. Ich empfehle jedem, eine kleine Todesfall-Leistung zwischen 5.000 und 20.000 Euro zu vereinbaren. Stirbt nämlich die versicherte Person unfallbedingt innerhalb eines Jahres nach dem Unfall, besteht entsprechend den Versicherungsbedingungen kein Anspruch auf die Invaliditätsleistung. Deshalb leisten die Versicherer vor Abschluß des Heilverfahrens innerhalb des ersten Jahres nach dem Unfall nur bis zur Höhe der vereinbarten Todesfall-Leistung. Gut, wenn dann eine solche vereinbart war!
Und ob Leistungen für kosmetische Operationen mitversichert sein sollen, daß muß jeder für sich entscheiden. Wenn ja, dann sollte man jedoch prüfen, ob auch Zahnarzt- und Zahnlaborkosten erstattet werden, wenn natürliche Zähne (zumindest die sichtbaren) beschädigt wurden.
Wichtig sind dann natürlich auch noch die Versicherungsbedingungen - insbesondere die Definition des Unfallbegriffes.
So gibt es immer noch Versicherer, die Unfälle bei Maßnahmen zur Rettung von Menschen, Tieren und Sachen ausschließen, weil derartig erlittene Gesundheitsschäden ja bewußt und freiwillig in Kauf genommen wurden. Ein Unfall muß aber unfreiwillig erlitten worden sein.
Ebenfalls angesprochen wurde schon die Mitversicherung von Unfallfolgen durch Herzinfarkt sowie Schlaganfall. Es gibt noch nicht viele Gesellschaften, die dies anbieten. Aber man sollte dennoch darauf achten!
Letztlich bleibt nich die Mitversicherung von Infektionen durch Insektenstiche und sonstige von Tieren (z.B. Zecken) verursachte Hautverletzungen und die Mitversicherung von Infektionskrankheiten (z.B. Cholera, Diphterie, Gürtelrose, spinale Kinderlähmung, Tuberkolose usw.) zu erwähnen, da dies mit zunehmender Globalisierung offenbar auch an Bedeutung gewinnt.
Ich hoffe, Dir mit diesem etwas ausführlicheren Artikel geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Gerd