Unfallversicherung zahlt nicht bei Asthmaanfall

Hallo!
mein Sohn (7. Klasse) hatte während des Skilagers mit der Schule in der Herberge nachts einen Asthmaanfall. Auslöser war ein Streit mit einem Mitschüler, über den er sich aufgeregt hat, und daraufhin einen Asthmaanfall bekommen hat. Den Lehrern war diese Erkrankung bekannt. Nachdem anderweitige Maßnahmen nicht geholfen haben, und sich sein Zustand verschlechtert hat, haben sie den Notarzt gerufen, der eine Einweisung in das nächste Krankenhaus angeordnet hat. Dort wurde er über Nacht behandelt.
Nun ist mein Sohn über die Schule unfallversichert, und die Schule hat die Rechnung vom Rettungseinsatz (219 Euro) und die vom Krankenhaus (11,46 Euro)an diese weitergeleitet.
Leider sind beide Rechnungen nun an mich zurückgeschickt worden mit der Begründung: „bei einem Asthmaanfall handelt es sich um keinen Unfall i.S.d. Gesetztes. Ein äußeres schädigendes Ereignis liegt nicht vor. Vielmehr liegt eine innere Ursache vor.“ deshalb wäre eine Leistungspflicht der Unfallversicherung nicht gegeben.
Kennt sich jemand damit aus: ist die Versicherung tatsächlich nicht zahlungspflichtig, da das Ganze doch während einer schulischen Veranstaltung passiert ist, und liegt nicht doch ein von außen schädigendes Ereignis vor (nämlich der Streit mit dem Mitschüler)?
Für Ratschläge, Erfahrungen oder evtl. sogar Rechtsgrundlagen wäre ich sehr dankbar!!!

Kennt sich jemand damit aus: ist die Versicherung tatsächlich nicht zahlungspflichtig,

Nein, ist sie nicht.

da das Ganze doch während einer schulischen Veranstaltung passiert ist,

Für die Krankheit (Asthma) ist die Unfallversicherung nicht zuständig.