Unfallverursacher lügt bei Unfallhergang +

… stellt falschen unbeteiligten Zeugen!?

Richtiger Unfallhergang:
Das Fahrzeug der Klägerin ist erst auf die Überholspur eingebogen, als sich das Fahrzeug des Beklagten bereits im vollen Umfang neben dem Fahrzeug der Klägerin befand!

Die in der KLAGE gemachten Angaben über Unfallhergang, Verkehrssituation und Schadensbild entsprechen nicht der WAHRHEIT und sind absolut UNRICHTIG!!! Man ist schockiert und wütend über solch´ falsche Angaben und Einfallsreichtum!!!

Begründung Klage:

Der Ehemann der Klägerin befuhr die Straße. Vor ihm hielt ein Omnibus der örtl. Kraftverkehrsbetriebe. Der Bus hielt an einer dort vorgeschriebenen Haltestelle an um Fahrgäste aussteigen zu lassen. Er setzte hierzu den Blinker um kenntlich zu machen, dass ein Vorbeifahren an dem Bus möglich war. Der Ehemann der Klägerin überzeugte sich in diesem Moment durch die Wahrnahme der doppelten Rückschaupflicht, dass kein Fahrzeug in der Nähe seines Fahrzeuges war.
Anschließend setzte er den Blinker, nahm abermals die doppelte Rückschaupflicht wahr und konnte erkennen, dass in einer Entfernung von 250 m ein Fahrzeug sich auf der Straße annäherte.
Die Entfernung war zu diesem Zeitpunkt so groß, dass er völlig gefahrlos den vor ihm stehenden PKW als auch den Bus passieren konnte.
Aufgrund dessen fuhr er nach der Berücksichtigung der doppelten Rückschaupflicht und betätigten des Blinkers auf die Überholspur und passierte den PKW der vor ihm stehenden Verkehrsteilnehmerin.

Nachdem er etwa in Höhe des Heck des Busses war überholte das Fahrzeug des Beklagten sein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen der Straße, geriet dort ins Rutschen, bewegte sich seitlich und verursachte den festgestellten Schaden.
Der Beklagte geriet bei seinem Fahrmanöver ins Schleudern. Die Fahrt des Beklagten endete vor einem Hindernis auf das er auf dem Randstreifen im vollen Umfang auffuhr.
Nach dem Augenschein, der genommen werden konnte, war das Fahrzeug Totalschaden.
Der Beklagte hatte eine wesentlich zu hohe Geschwindigkeit. Erlaubt an Ort und Stelle Waren 50 km/h. Der Schaden trat durch das Auffahren des Fahrzeuges des Beklagten auf ein Busch- oder Baumhindernis ein. Das Fahrzeug wurde hierdurch zur Seite abgeleitet. Es traf dort längs auf die Seite des Fahrzeuges der Klägerin.

Diese Angaben kann ein unbeteiligter Zeuge des Ehemannes der Klägerin bezeugen. Doch dieser ist auch gleichzeitig in der Freundesliste bei Facebook des Ehemannes eingetragen - bzw.

war dieser Zeuge nicht vor Ort!!!

1a.
Augenscheinlicher Totalschaden am Auto vorne links - ist ein Schaden vom 02.09.2011!!!, welcher nachweislich ordentlich abgerechnet wurde. Dieses ist dem Kläger nicht bekannt. Der PKW war zum Unfallzeitpunkt verkehrssicher. Es gab keine Kollision auf der linken Fahrzeuglängsseite!!!

Bei dem beschrieben Seitenstreifen handelte es sich um ein ca. 25 cm breiten Grünstreifen – anschließend ein Graben! Der angesprochen Baum ist absolut unbeschädigt…

  1. Wie kann man diesen falschen Zeugen so richtig heran bekommen ???

  2. Soll Gegenklage erheben werden ???(Versicherung erwähnte so etwas; Anwaltstermin istam Dienstag)

  3. Alles an Tipps wie man diese Leute zur Verantwortung ziehen kann???

  4. Durch unklares Schadensbild des Klägers muss hier von einem „ausgenutzten“ Unfall ausgegangen werden!?

Vielen Dank für IHRE Hilfe und viele Grüße sendet
MARCO

Auch ein nettes Hallo,
wo kommen immer nur diese höflichen Menschen her? :wink:)

Diese Angaben kann ein unbeteiligter Zeuge des Ehemannes der
Klägerin bezeugen. Doch dieser ist auch gleichzeitig in der
Freundesliste bei Facebook des Ehemannes eingetragen - bzw.
war dieser Zeuge nicht vor Ort!!!

Ob ein Zeuge glaubwürdig ist entscheidet nicht ein Eintrag bei Facebook sondern ausschließlich das Gericht!

  1. Wie kann man diesen falschen Zeugen so richtig heran
    bekommen ???

Wenn man beweisen kann, dass der Zeuge falsche Angaben gemacht hat, erstattet man Strafanzeige .

  1. Soll Gegenklage erheben werden ???(Versicherung erwähnte
    so etwas; Anwaltstermin istam Dienstag)

Da müsste der Rechtsanwalt den Mandanten beraten und nicht wir User!

  1. Alles an Tipps wie man diese Leute zur Verantwortung

ziehen kann???

Bei Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand und das Gericht entscheidet über die Zeugenaussage, ob glaubwürdig oder nicht.

  1. Durch unklares Schadensbild des Klägers muss hier von
    einem „ausgenutzten“ Unfall ausgegangen werden!?

Man sollte ggf. die Berufungsverhandlung abwarten.

Schönen Tag noch.

Vielen Dank für IHRE Hilfe und viele Grüße sendet
MARCO

Hallo !

Entschuldige bitte,aber das zu lesen macht wirklich kein Vergnügen!

Wirr und unklar.

Bei so einem schweren Unfall war in jedem Fall die Polizei vor Ort und hat alles aufgenommen,vermessen und fotografiert.

Und wenn man verklagt wird,dann ist ja ein Anwalt sicher nötig.

Und den kann man ja fragen was man da machen kann,wenn man meint,alle anderen lügen.
Es gibt doch noch andere Zeugen,den Busfahrer z.B. Bei der Schwere des Unfalls kann der doch nicht einfach abgefahren sein.
Wenn die Sache so klar ist,wie Du meinst,kann doch auch das Gericht nach der Beweisaufnahme nichts anderes entscheiden,oder ?

Ob ein Auto seitlich gerammt wurde beim Überholen sollte man an der Spurenlage sehen.
Und ein Altschaden kann ja sicher nicht vom September 2011 sein !

Was ist denn das für ein Verfahren ? Wieso klagt die Autobesitzerin,deren Ehemann gefahren ist ? Klagt sie gegen Deine Autoversicherung,oder was ?

MfG
duck313

Hallo,

Die in der KLAGE gemachten Angaben über Unfallhergang,
Verkehrssituation und Schadensbild entsprechen nicht der
WAHRHEIT und sind absolut UNRICHTIG!!! Man ist schockiert und
wütend über solch´ falsche Angaben und Einfallsreichtum!!!

Ich kann den Ärger verstehen. Tatsächlich muss man aber sehen, dass in mindestens 50% der Verfahren wegen Verkehrsunfällen falschen Angaben von einer Partei gemacht werden, somit also zumindest ein versuchter, ggf. auch vollendeter Prozessbetrug vorliegt. Das ist leider Alltag vor deutschen Gerichten.,

Diese Angaben kann ein unbeteiligter Zeuge des Ehemannes der
Klägerin bezeugen. Doch dieser ist auch gleichzeitig in der
Freundesliste bei Facebook des Ehemannes eingetragen - bzw.

Das wird der Richter bei der Bewertung der Zeugenaussage ggf. würdigen.

Augenscheinlicher Totalschaden am Auto vorne links - ist ein
Schaden vom 02.09.2011!!!, welcher nachweislich ordentlich
abgerechnet wurde. Dieses ist dem Kläger nicht bekannt. Der
PKW war zum Unfallzeitpunkt verkehrssicher. Es gab keine
Kollision auf der linken Fahrzeuglängsseite!!!

Wenn Vorschäden vorliegen, muss der Geschädigte diese nennen. Tut er das nicht, kann er den ganzen Anspruch verlieren. Das kann ein Gutachter feststellen.

  1. Wie kann man diesen falschen Zeugen so richtig heran
    bekommen ???

Man muss ihn in der Beweisaufnahme überführen, bzw. in Widersprüche verwickeln.

  1. Soll Gegenklage erheben werden ???(Versicherung erwähnte
    so etwas; Anwaltstermin istam Dienstag)

Das kann man machen, an der Beweiserhebung und -Würdigung wird das aber nichts ändern. Allein dadurch ist daher nichts gewonnen.

  1. Alles an Tipps wie man diese Leute zur Verantwortung
    ziehen kann???

Siehe oben.

  1. Durch unklares Schadensbild des Klägers muss hier von
    einem „ausgenutzten“ Unfall ausgegangen werden!?

Der Geschädigte muss beweisen, dass seine Schäden durch den Unfall verursacht wurden. Legt die andere Seite nachvollziehbar dar, dass bestimmt Schäden nicht passen, wird das ein Sachverständiger prüfen.

Gruß
Dea

Man sollte ggf. die Berufungsverhandlung abwarten.

Da würde ich jedenfalls was die Beweisaufnahme angeht nicht unbedingt drauf wetten. Denn das Berufungsgericht darf diese nicht einfall selbst würdigen, sondern nur überprüfen, ob der erstinstanzliche Richter zu einem völlig unvertretbaren, weil nicht nachvollziehbaren Ergebnis gekommen ist. Wem er aber tatsächlich glaubt oder was er für bewiesen, bzw. nicht bewiesen, hält, das wird diesem überlassen und in der Berufung nicbt einfach wiederholt.

Gruß
Dea

sehr verwirrend!

Richtiger Unfallhergang:
Das Fahrzeug der Klägerin ist erst auf die Überholspur eingebogen, als sich das Fahrzeug des Beklagten bereits im vollen Umfang neben dem Fahrzeug der Klägerin befand!

Wenn es sich so zugetragen hätte, wäre der Zusammenstoß an dieser Stelle erfolgt.

Also was soll man jetzt glauben?

Viele Grüße!

Begründung Klage:

Der Ehemann der Klägerin befuhr die Straße. Vor ihm hielt ein
Omnibus der örtl. Kraftverkehrsbetriebe. Der Bus hielt an
einer dort vorgeschriebenen Haltestelle an um Fahrgäste
aussteigen zu lassen. Er setzte hierzu den Blinker um
kenntlich zu machen, dass ein Vorbeifahren an dem Bus möglich
war. Der Ehemann der Klägerin überzeugte sich in diesem Moment
durch die Wahrnahme der doppelten Rückschaupflicht, dass kein
Fahrzeug in der Nähe seines Fahrzeuges war.
Anschließend setzte er den Blinker, nahm abermals die doppelte
Rückschaupflicht wahr und konnte erkennen, dass in einer
Entfernung von 250 m ein Fahrzeug sich auf der Straße
annäherte.
Die Entfernung war zu diesem Zeitpunkt so groß, dass er völlig
gefahrlos den vor ihm stehenden PKW als auch den Bus passieren
konnte.
Aufgrund dessen fuhr er nach der Berücksichtigung der
doppelten Rückschaupflicht und betätigten des Blinkers auf die
Überholspur und passierte den PKW der vor ihm stehenden
Verkehrsteilnehmerin.

Nachdem er etwa in Höhe des Heck des Busses war überholte das
Fahrzeug des Beklagten sein Fahrzeug auf dem Seitenstreifen
der Straße, geriet dort ins Rutschen, bewegte sich seitlich
und verursachte den festgestellten Schaden.
Der Beklagte geriet bei seinem Fahrmanöver ins Schleudern. Die
Fahrt des Beklagten endete vor einem Hindernis auf das er auf
dem Randstreifen im vollen Umfang auffuhr.
Nach dem Augenschein, der genommen werden konnte, war das
Fahrzeug Totalschaden.
Der Beklagte hatte eine wesentlich zu hohe Geschwindigkeit.
Erlaubt an Ort und Stelle Waren 50 km/h. Der Schaden trat
durch das Auffahren des Fahrzeuges des Beklagten auf ein
Busch- oder Baumhindernis ein. Das Fahrzeug wurde hierdurch
zur Seite abgeleitet. Es traf dort längs auf die Seite des
Fahrzeuges der Klägerin.

klingt nach Alarm für Cobra 11.

Diese Angaben kann ein unbeteiligter Zeuge des Ehemannes der
Klägerin bezeugen. Doch dieser ist auch gleichzeitig in der
Freundesliste bei Facebook des Ehemannes eingetragen - bzw.

war dieser Zeuge nicht vor Ort!!!

1a.
Augenscheinlicher Totalschaden am Auto vorne links - ist ein
Schaden vom 02.09.2011!!!, welcher nachweislich ordentlich
abgerechnet wurde. Dieses ist dem Kläger nicht bekannt. Der
PKW war zum Unfallzeitpunkt verkehrssicher. Es gab keine
Kollision auf der linken Fahrzeuglängsseite!!!

Bei dem beschrieben Seitenstreifen handelte es sich um ein ca.
25 cm breiten Grünstreifen – anschließend ein Graben! Der
angesprochen Baum ist absolut unbeschädigt…

  1. Wie kann man diesen falschen Zeugen so richtig heran
    bekommen ???

  2. Soll Gegenklage erheben werden ???(Versicherung erwähnte
    so etwas; Anwaltstermin istam Dienstag)

  3. Alles an Tipps wie man diese Leute zur Verantwortung
    ziehen kann???

  4. Durch unklares Schadensbild des Klägers muss hier von
    einem „ausgenutzten“ Unfall ausgegangen werden!?

geh zu einem anwalt für verkehrsrecht.

OT
Hallo Chatairliner,
da es nicht das erste Mal ist, dass du das Vollzitat für eine Antwort wählst und es nicht im Ansatz für die Antwort benötigst eine Frage:
Dir ist bewusst, dass man auch nur „Antworten“ statt „Antworten mit Zitat“ wählen kann?
Die Trennung ist extra dafür eingerichtet worden, dass man nicht das vorherige Posting nochmals scrollen muss um einen neuen Satz lesen zu können.
Gruß!
T.

Hallo,
Ist regelmäßig so:wink:

Anwalt und/oder Gutachter sind empfehlenswert.

Gruß:
Manni