ich habe eine kleine Frage und werde versuchen mich kurz zu halten.
Muß aber die Vorgeschichte erzählen.
Ich wohne in Kiel und wohnte noch vor 2 Monaten in Schwerin. Brauchte aber nun ein neues Auto, deshalb schaute sich mein Vater in Schwerin nach einem neuen um. Fand dann auch eins. Einen 97iger Polo. (Gebrauchtwagen beim Ford-Haus)
Als er sich den anschaute fiel ihm auf dem Angebotsschein eine kleine Bemerkung auf. „Unfallwagen“. Der Verkäufer sagte es ihm vorher nicht. Als mein vater ihn drauf ansprach meinte dieser nur fix „ach ja das is wat kleines an der Türschwelle“.
Als ich ihn mir dann ne Woche später ansah, sagte mir der Typ nix davon (und leider vergas mein vater mir es zu sagen).
Jedenfalls kauften wir ihn trotzdem und bemerkten jetzt später einen Rostfleck. den wollten wir dann so nachträglich noch ausbesseren lassen. wäre ja kein problem denn wir haben ja Garantie.
Eben war ich hier in Kiel bei einem VW-Haus. der Werkstattmeister meinte zu mir das dieser Fleck nicht von der garantie gedeckt ist weil er von außen nach innen rostet.
„was wiederum komisch ist“, meinte er „da sowas nur passiert wenn etwas nihct richtig ordentlich ausgebessert wurde“. Er sah sich das ganze Auto an und meinte zu mir das sei ein Unfall-Auto. War geschockt, denn ich ging davon aus das er Unfallfrei ist.
Da ist jedenfalls nicht nur ein Schaden an der Türschwelle (wie der Verkäufer in Schwerin sagte), nein, es ist der ganze Bereich hinten und die hinter Seite von der Beifahrerseite.
Überall kommt der Lack hoch. wasser ist schon drunter ein gedrungen. rost ist im anmarsch.
Was kann man da jetzt machen?
Muß ich die Ausbesserungen selber bezahlen oder kann ich das vom Autohasu in Schwerin verlangen das die das erneuern?
Was kann ich da noch tun?
Bin tierisch sauer, man kann echt niemanden mehr vertrauen.
Hoffe auf Rat von Euch.
Werde auch noch bei rechtsangelegenheiten posten.
schöner Mist, wenn man so über den Tisch gezogen wird!
Jedoch hast Du gute Karten:
Wenn ein Ford-Autohaus in sowas involviert ist, sind die bestimmt dran interessiert, das Ganze ohne Aufsehen zu regeln.
Da der Verkäufer Dir den Polo als unfallfrei verkauft hat, was ich so von Dir verstand, muß er den Wagen anstandslos zurücknehmen. Er hat Dich nämlich arglistig getäuscht, und damit kippt er vor jeden Richter hinten runter. Um der Sache noch Nachdruck zu verleihen, kannst Du dem Händler eine Frist setzen (1 Woche), den Verkauf incl. Zulassungskosten etc rückgängig zu machen, danach nimmst Du Dir einen Anwalt. Dann wird es für den Händler richtig teuer (Nutzungsausfall?). Wenn er dann immer noch nicht reagiert, wende Dich an die Auto-Bild. Um sowas kümmern die sich gerne.
Ich hoffe, Du kommst gut aus der Sache wieder raus.
naja. Meinem Vater wurde gesagt ein kleiner Schaden an der türschwelle.
Ich wußte garnix.
Und raus kommt jetzt nu das ne Menge beschädigt wurde, nihct nur die Türschwelle.
Verstehe die Aufregung nicht… in solchen Fällen geht man zu einem unabhängigen dritten, legt ein paar € auf den Tisch und bekommt eine Augenscheinliche Untersuchung oder gar schriftlich, was an dem Wagen wieder geradegezogen wurde…
Steht im Vertrag „Unfallwagen“ drin ?? Größe des Schadens ?? Was im Vertrag drin steht ist letztendlich maßgebend.
die Frage ist, wer ist der Käufer? Ist es dein Vater oder du (wer hat den Vertrag unterzeichnet)?
Bist du es, ist es ein Verkauf mit verdeckten Mängeln. Der Verkäufer/Händler hat die Pflicht dich auf den gesamten Umfang des Schadens mündlich und niederschriftlich aufmerksam zu machen (Vertragsbestandteil). In den ersten 14 Tagen hat man ausserdem ein Rückgaberecht (beschränkt bei PKW).
Eine „mündliche Abmachung“ ist nur bei guten Geschäftspartnern zulässig. Bedeutet, hat der Verkäufer deinem Vater beiläufig erzählt das da „eine Kleinigkeit“ nicht stimmt, greift die Zustimmung per „Handschlag“ nicht.
Wenn du dir da sicher sein kannst, evtl. eine Rechtsschutzversicherung hat (die dieses auch deckt!), dann geh sofort zum Anwalt! Als priv. Person fällt man oft hinten runter, weil man einfach zu gutmütig ist und sich m.u. um den Verkäuferfinger wickeln lässt. Schon alleine die räumliche Trennung macht dich hier sehr unflexibel und das bedeutet Zeitverlust.
also, um ganz korrekt zu sein, deine frage kann man nicht endgültig beantworten.
ist der schaden relevant ? will sagen hat die beseitigung einige tausend € gekostet ?
(bischen ausbeulen für, sagen wir mal 500€ is ne bagatelle, und lohnt den aufwand nicht.
ist der lackschadem dilletantisch und unfachmännisch vom "v e r k ä u f e r " durchgeführt worden ?
dann muß „ER“ nachbessern. sonst ist es wieder nichts.
(beim vorbesitzer hast du ganz schlechte karten.)
ist der verkäufer deines vaters mit deinem verkäufer identisch ?
ist der verkäufer, etweder „V“ oder „T“ hinreichend von der werkstatt über den schaden informiert worden ?
(er kann ja nur berichten was er weis)
Ich kann die Situation, also dich mit deinem Verhandlungsgeschick und den Taktiken des Verkäufers nicht einschätzen und schlage deshalb folgendes vor:
Geh so schnell wie möglich zu einer Werkstadt bzw. einem Gutachter (am besten einer mit VW Spezifizierung) und lass dort genau festhalten was defekt ist und woher dies kommt.
Mit diesem Gutachten stellst du eine Anfrage bei deinem Verkäufer, (schriftl., vielleicht mit Rechtsberatung --> das verleiht den nötigen Druck) wie der Schaden zu regulieren sei.
Ich pers. würde, je nach Ausmaß des Schadens, wahrscheinlich auf eine Wandlung des KFZ klopfen (Kauf mit verdeckten Mängeln!!!). Für evtl. Ausfallzeiten sollte dir ein Ersatzfahrzeug, nat. kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Ich weiss, ein neues Auto zu finden, ist nicht immer ganz einfach, vor allem wenn man nicht Zeit und Geld wie Heu hat.
Du musst wissen ob du dem Händler noch vertrauen kannst oder nicht. Lass dich auf keinen Fall drängeln und wenn er dir einen PKW anbieten kann, so lass diesen beim TÜV (preislich günstiger evtl. bei der DEKRA, kommt auf die Region an) testen. Das Geld kannst/solltest du investieren.
naja, würde ihn ja gerne behalten, aber eben nur wenn die Leute ein wenig mit dem Geld runter gehen und alle Schäden ausbessern.
Kann man denen auch drohen damit an die Presse zu gehen wenn die nihct kuschen?
Der Hugo-Pfohe Chef bekommt auf jeden Fall n Brief von mir.
Bist du es, ist es ein Verkauf mit verdeckten Mängeln. Der
Verkäufer/Händler hat die Pflicht dich auf den gesamten Umfang
des Schadens mündlich und niederschriftlich aufmerksam zu
machen (Vertragsbestandteil). In den ersten 14 Tagen hat man
ausserdem ein Rückgaberecht (beschränkt bei PKW).
Wer hat Dir denn diesen Unfug erzählt? Dieses Ammenmärchen mit dem 14-tägigem Rückgaberecht ist scheinbar nicht auszurotten. Trotzdem bleibt es wunschdenken. Ich hatte auch schon mal das „Vergnügen“ einen Käufer zu haben der diese Ansicht vertrat.
Als er trotzdem darauf beharrte, riet ich ihm einen Rechtsanwalt zu befragen. Danach habe ich nie wieder was von ihm gehört. Ein Kaufvertrag ist bindend. Das hat auch mit Gewährleistung nichts zu tun. Ein Rückgaberecht gibts nicht, ausser Du kaufst Ware übers Internet.
Gruss Sebastian