Unfallwagen gekauft was nun?

Guten Tag,

vor einem Monat wurde ein Golf V gekauft (8.000 Euro) 5 Jahre alt. Vom Händler gekauft - ein Vorbesitzer. Vom Händler ist im Vetrag bestätigt das es sich um eine Unfallfreies Fahrzeug handelt. Jetzt wurde der Wagen poliert von einer Firma die sagte der Wagen ist definitiv ein Unfallauto. Dach und Hinterseite ist komplett beilackeriert worden… Und nun?
Muss ein Gutachter beauftragt werden? - Vom Händler oder vom Käufer? Was kann man vom Kaufpreis zurückverlangen? Wird der Wert unter dem Umstand das er ein Unfallwagen ist neu geschätzt und die Differenz wird ausbezahlt oder wie geht das vor sich. Muss/soll man die Rechtsschutz einschalten? Vielen Dank schonmal an Euch!

Hallo!

Hinterseite ist komplett beilackeriert worden…

Wow, was für ein extrem cooles neues Wort. Klingt wie aus einem Latin-Jazz-Stück!

Und nun?
Muss ein Gutachter beauftragt werden? - Vom Händler oder vom
Käufer? Was kann man vom Kaufpreis zurückverlangen?

Zuerst muss man natürlich wissen, was man will. Man wird wohl bei dieser Lage den Vertrag anfechten können mit der Folge, dass alles wieder so wird wie vor dem Vertragsschluss: Der Händler hat das Auto, der Käufer das Geld. Will der Käufer das Auto aber behalten, kann er den Händler ja mal fragen, wieviel der zurückzugeben bereit ist, und man einigt sich auf einen Preis. Geht auch!

Muss/soll man die Rechtsschutz einschalten?

Also bitte, bloß nicht! Rechtsschutzversicherungen sind einzig und allein dazu da, von ihren Versicherten Geld zu kassieren, eine andere Funktion haben sie nicht. Wie känme man da auf die Idee, die Versicherung zu fragen, ob sie vielleicht eine anwaltliche Beratung bezahlen würde? Immerhin gibt es doch Internetforen…

Hallo,

Vetrag bestätigt das es sich um eine Unfallfreies Fahrzeug
handelt.

Gut, wenn die das in den Vertrag geschrieben haben.

Jetzt wurde der Wagen poliert von einer Firma die
sagte der Wagen ist definitiv ein Unfallauto. Dach und
Hinterseite ist komplett beilackeriert worden… Und nun?
Muss ein Gutachter beauftragt werden? - Vom Händler oder vom

Händler ansprechen, erst mal schauen, was der sagt. Nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Evtl. ist der Händler ja selbst vom Vorbesitzer über den Tisch gezogen worden bzw. hat sich ziehen lassen. Rausreden kann er sich damit aber nicht, als Händler muss er in der Lage sein, grobe Unfälle festzustellen, er ist ja der Fachmann.

Würde mich unabhängig erkundigen, was ein entspr. Wagen als Unfallwagen etwa wert ist, um mit dem Händler über den Preisnachlass verhandeln zu können.

Wenn der Händler nicht kooperativ ist, würde ich zum Anwalt gehen. Der Anwalt stellt bei Deiner Rechtschutz, die Du ja scheinbar hast, eine Kostendeckungsanfrage.

Käufer? Was kann man vom Kaufpreis zurückverlangen? Wird der
Wert unter dem Umstand das er ein Unfallwagen ist neu
geschätzt und die Differenz wird ausbezahlt oder wie geht das
vor sich.

Wenn der Händler keinen vernünftigen Preisnachlass machen möchte oder man einfach keinen Unfallwagen will, vom Vertrag zurücktreten.

Händler bekommt Wagen zurück, Du Dein Geld. Der Händler kann jeodch pro gefahrenem KM einen Betrag abziehen für die Nutzung. Du sollst ja letztendlich auch keinen Vorteil von der Sache haben, sondern so dastehen, wie vor dem Kauf.

Muss/soll man die Rechtsschutz einschalten? Vielen
Dank schonmal an Euch!

Grüße

Holygrail

Hallo, wenn x keinen Unfallwagen möchte, dann die Rückabwicklung vom KAufvertrag verlangen. GAnz der Zustand wie vor dem KAuf ist evtl ja auch nicht möglich, da vor dem Kauf ja evtl noch ein anderes Auto im Besitz war. ich kenn da einen y der deshalb keine km -Kosten abtreten musste, sondern sein ganzes GEld wiederbekam, dafür dann ohne Auto etwas unfreundlich vor die Tür gesetzt wurde und in Vor"jederhatein Handy"ZEiten sehen musste wie er nach Hause kam.
RElevant war da als Drohgebährde noch dass der Autohandel ein Innungsbetrieb war und es über die KFZ-Innung eine Schlichtungsstelle gibt, über die man das hätte auch abwickeln können. Das wäre dann nicht ohne Innungsinterne Schwierigkeiten des Händlers/Werkstatt gegangen, denn dass ein Wagen neu Lackiert ist muss ein Profi erkennen können, vielleicht nicht von FErne, aber doch an entscheidenden Punkten
bei y war es neben der Lackierung auch noch dezente Spuren von einer Richtbank unter den Abdichtungsgummis zum Kofferraum, Der MArkenspezifische Werkstattmeister der 2 Wochen nach dem Kauf erst Zu RAte gezogen werden konnte sah die LAckierung schon quer über den Hof, weshalb er dann noch weitere FEhler suchte, der verkaufende Händler einer Fremdmarke hätte aber einige Punkte sehen müssen, wenn er den Wagen wie im VErtrag angegeben durchgecheckt hätte.

Also Kopf hoch und viel Glück
Gruß Susanne

das der Wagen nachlackiert wurde, besagt noch lange nicht, daß es sich um einen Unfallwagen handelt! Evtl. hatte der als Neuwagen schon Lackfehler, die im Rahmen der Garantie beseitigt wurden oder er wurde zerkratzt. Beides sind keine Unfallschäden und - wenn ordentlich ausgeführt, eher werterhöhend.
Natürlich kann man 1000,- Euro für einen Gutachter ausgeben und vor ericht streiten, was nochmals ca. 1000,- Euro kostet - aber was bringt das? Wenn weitere Anhaltspunkte vorliegen, z.B. Richtarbeiten oder Schweißarbeiten sieht die Sache natürlich schon anders aus. Also einfach mal den Vorbesitzer anrufen und nachfragen.