Unfallwagen Unfallschaden

Guten Tag,
Wenn im Kaufvertrag eines Autos ein Unfallschaden mit"Seitenteil,Heckklappe und Stoßstange hinten ersetzt" steht,sind dann auch Ausbeulen Radkasten,ausbeulen Abschlussblech,ausbeulen Seitenteil innen,hintere Seiten scheibe ersetzten,richten Heckklappenschaniere und verstärkungen D-säule einbauen damit inbegriffen?
Der schaden ist nämlich höher als der Preis vermuten lies.

Schönen Dank schonmal für eure Hilfe

Hallo Herr Krause,

für Ihre Frage habe ich nur ein klares Nein über.

Wenn Sie dieses Fahrzeug erstanden haben, denke ich, ist es ratsam einen Rechtsanwalt einzuschalten.

Das ersetzen von demontierbaren Bauteilen, wie die, die Sie genannt haben lassen einen vielleicht „Totalschaden“ nicht erahnen. Den Schaden den Sie beschreiben, hört sich nicht nach einer Bagatelle an.

Als Sachverständiger rate ich zu Rechtsunterstützung.

Mehr kann und darf ich in solchen Fällen nicht dazu sagen.

Mfg

Patrick Schultka
Fahrzeuglackierermeister und Sachverständiger für Fahrzeug- und Lackiertechnik

Schönen Dank für die schnelle Antwort.
Mein Problem ist nur das ich die Angaben des Tatsächlichen Schadens nur aus der Historie von VW kenne und keine Rechnung dazu habe,ich kann es also vor Gericht nicht beweisen.
Ein erster Rechtsanwaltsbesuch hat mir nichts gebracht.
Er sagte „Seitenteil ist auch der Radkasten“

Hi,
also richtig bewerten kann man den Schaden nur als Sachverständiger wenn man das Fzg zerlegt und von innen sieht. „Seitenteil ist auch der Radkasten“
stimmt im Zusammenhang.

Ich würde aus dem Schaden deuten:

mit"Seitenteil,Heckklappe und Stoßstange hinten ersetzt" steht,

sind dann auch Ausbeulen Radkasten -> nein wenn Seitenteil ersetzt. denn dann ist es ja neu

ausbeulen Abschlussblech -> nein, denn eine neue stoßstange kann ich auch für einen kratzer tauschen und muß nicht gemeldet werden.

ausbeulen Seitenteil innen -> innen heißt immer viel kaputt gewesen. Hätte ich im Kaufvertrag erwartet

hintere Seiten scheibe ersetzten -> ersetzen oder nur ein- und ausbauen? ersetzen heißt auch kaputt.

richten Heckklappenschaniere -> muß auch bei manchen neuteilen gemacht werden, da die formen der hersteller sich auf dauer verändern.

und verstärkungen D-säule einbauen damit inbegriffen?
hmm. schwer zu sagen -> kann zum Seitenteil gehören oder ein einzelteil.

könnten Sie die KBA zu 1 zu 2 mal posten dann würde ich den Schaden mal kalkulieren, so das man sehen kann ob vorgaben vom Hersteller vorgesehen sind.

Hallo,
erstmal vielen Dank für ihre Unterstützung.
Hoffe das am Ende nicht eine gefefferte Rechnung kommt.
Sorry habe langsam genug von dem Auto,wenn man nicht weiß was man da fährt.
Die KBA Nr.0603 AGL000166
VW Caddy Bj.06.2006 22000km Für 11900euro

Nochmals vielen Dank

Hallo Herr Krause ,
wenn Unfallschaden angegeben wurde in diesen Bereich
dann kann dies natürlich dazugehören als Verbundarbeit.
MFGJ.Jakopin

ich habe den schaden mal vom gefühl her kalkuliert. komme aber wegen ungereimtheiten nicht weiter. man bräuchte bilder und/oder das fahrzeug

mfg
patrick schultka
www.pscardesign.de

Hallo,

in der Regel gehören die Dinge welche aufgezählt wurden zur der Instandsetzung dazu. Das Fahrzeug sollte wieder instandgesetzt worden sein. Also so nahe wie möglich den Zustand erreichen, den er vor dem Unfall hatte. Weil es manchmal nicht möglich ist den selben Zustand zu erreichen, muss im Kaufvertrag darauf hingewiesen werden das es sich um einen Unfallwagen oder einen Unfallschaden handelt. Ich kenne den Schaden oder Bilder von diesem ja nicht aber um Beispielsweise ein Seitenteil (Hinterkotflügel) instandgesetzt werden soll, muß meist die Scheibe aus/eingebaut werden. Wenn die Seitenscheibe aber noch ok ist, kann sie wieder verwendet werden. Es hängt von der Art und Weise des Schadens ab. Ich würde vor Ort einen Gutachter befragen, was zu tun sei. TÜV oder Dekra. Die könne Dir sicher weiterhelfen.

MFG

Hallo,

Ich möchte mich ganz herzlich bei euch für eure Unterstützung bedanken.
Da es mir bis jetzt noch nicht gelungen ist an die Rechnung der Reparatur zu gelangen werde ich den Wagen wohl mit den gleichen Angaben wieder verkaufen.
Hoffentlich nimmt den einer :frowning:(.

Dennoch vielen vielen Dank euch allen!

Hallo,

ich war einige Zeit nicht online, mglw. ist die Frage schon verjährt… :smile:

Also ICH würde die von Dir beschriebenen Schäden nicht mit der kurzen Fassung lt. Kaufvertrag als ausreichend beschrieben ansehen.

Grüße, M