Unfallwagen verkauft, Versicherung will Schaden übernehmen

Ich hatte Mai 2023 einen Verkehrsunfall. Mit der gegnerischen Versicherung hatte ich vereinbart, dass diese die Kosten für die Reparatur übernehmen.
Juni 2023 habe ich den Wagen begutachten durch ein Autohaus begutachten lassen. Diese haben der Versicherung einen Kostenvoranschlag übermittelt.
Es hat 4-5 Monate gedauert bis ich eine Antwort von der Versicherung bekam.
Die Versicherung hat Übernahme der Reparaturkostenversicherung zugestimmt.
Während der 4-5 Monate erlitt mein Wagen einen Motorschaden und war nicht mehr fahrbar.
Das war auch der Grund warum ich mich nicht mehr bei der Versicherung gemeldet habe weil ich darin keinen Sinn mehr sah.
Nun habe ich den Wagen verkauft und er wird diesen Monat noch abgeholt.
Die Versicherung schickte mir heute einen Brief mit der Bitte Ihnen die Quittung zu senden damit diese mir die Kosten erstatten können.

Wie sieht jetzt die Rechtslage aus? Darf ich den Wagen überhaupt verkaufen?
Kann ich von der Versicherung noch Schadensersatz verlangen anstatt der Kostenübernahme?

Ich hatte das Thema ehrlich gesagt schon für mich abgehakt aber seit der Brief von der Versicherung heute bei mir eingetrudelt ist lassen mich diese Fragen nicht mehr los.

Welche Quittung ? Soll damit die Werkstattrechnung über die Instandsetzung gemeint sein ?
Vom privaten Verkauf des Wagens mit Motorschaden kann sie doch gar nichts wissen.
Hast du denn vom Verkauf so viel Geld bekommen dass dir die zugesagte Repartursumme der VS unwichtig war ?
Und was für Schadenersatz eigentlich ? Dein Schaden war der Unfallschaden. Den wollte die VS doch übernehmen und diese nötige Summe hättest Du ja auch bekommen wenn du den Wagen nicht reparieren lässt. Fiktive Abrechnung, da wird nur etwas von der Summe abgezogen, die MWSt.

Und ja, du durftest auch verkaufen, nicht reparieren lassen und trotzdem die VS- Summe auszahlen lassen.

Übrigend, dass mit den 4-5 Monaten glaube ich nicht, völlig untypisch und niemand würde das als VS- Kunde hinnehmen. Da muss was ganz anderes gewesen sein.

MfG
duck313

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Hallo duck,

Ja mit Quittung ist die werkstattrechnung gemeint.
Der Schaden war ein leichter Frontschaden.
Ich konnte den Wagen noch fahren.
Ich habe die Zusage zur Übernahme der Reparaturkosten erst zu dem Zeitpunkt erhalten an dem mein Wagen schon einen Motorschaden hatte also 4-5 Monate nach dem Unfall.

Da der Wagen deshalb nicht mehr fahrbar war konnte ich ja den Wagen nicht zur Werkstatt bewegen und es hätte sich dann ohnehin dann nicht mehr gelohnt da dann nur der frontschaden übernommen wird und nicht der Motorschaden. Deshalb entschied ich mich den Wagen zu verkaufen.

Ob du es glaubst oder nicht ich habe wirklich lange auf eine konkrete Antwort warten müssen.
Das lag aber daran, dass der unfallgegner zum Zeitpunkt des Unfalls die Schuld eingesehen hat aber dann später bei seiner Versicherung dann genau das Gegenteil gesagt hatte, dass er eben nicht schuldig ist. Somit blieb es Aussage gegen Aussage und die VS musste dann entscheiden wer schuld hatte. (So hat die VS es mir am Telefon gesagt)
Ich weiß zwar nicht was dann danach im Hintergrund bei der VS lief aber ich habe dann wirklich so lange warten müssen bis ich eben diese Zusage für die reparaturkostenübernahme von der VS bekam.