Was kann man tun wenn sich nach knapp 2 Jahren herausgestellt hat das man einen Unfallwagen gekauft hat?
Hi!
Genaueres kenn ich nicht, aber ich weiß, daß es erstens strafbar ist, wenn man einen Unfallwagen verkauft und dieses nicht angibt (falls du vom Händler gekauft hast kannst du davon ausgehen, daß die es wußten!)
Zweitens kann man auch nach längerer Zeit Ersatzansprüche geltend machen!
Gruß
Bernd
Was kann man tun wenn sich nach knapp 2
Jahren herausgestellt hat das man einen
Unfallwagen gekauft hat?
Strafbar ???
Hi!
Genaueres kenn ich nicht, aber ich weiß,
daß es erstens strafbar ist, wenn man
einen Unfallwagen verkauft und dieses
nicht angibt (falls du vom Händler
gekauft hast kannst du davon ausgehen,
daß die es wußten!)
Strafbar ???
Wie ? Wo ? Was ?
Ich persönlich kenne keinen Paragraphen im StGB der lautet: Wer wissentlich oder unwissentlich einen Unfallwagen verkauft wird mit Freiheitsstrafe von mindestens …
Dies ist wohl eher ein Fall für die Zivilgerichte, bei denen man alledings gute Erfolgsaussichten haben dürfte.
Aber allein für die Tatsache, dass man einen Unfallwagen verkauft, ist in Deutschland noch keiner strafrechtlich belangt worden. Bestenfalls käme hier der Tatbestand des Betruges zum tragen. Dieser wird aber schwer nachweisbar sein, da bei Betrug ein Vorsatz nachweisbar sein muß.
Matthias
Bestenfalls käme hier der
Tatbestand des Betruges zum tragen.
Dieser wird aber schwer nachweisbar sein,
da bei Betrug ein Vorsatz nachweisbar
sein muß.
Eben drum…hab ja net gesagt, daß das leicht nachweisbar sei ;o))…allerdings erkennen Autohändler in der Regel einen Unfallwagen…
Matthias