Unfassbar: Vermieten fremden Eigentums ist legal!

Die deutsche Rechtssprechung treibt sehr eigentartige Blüten!
Folgendes ist passiert: Eine kleine Firma mietet Büroräume und zwei Parkplätze auf dem Hof an. Dummerweise sind die Parkplätze häufig besetzt. Es kommt zu Auseinandersetzungen mit einem Anwohner, der nachweist, daß die beiden Parkplätze ihm gehören, nicht dem Vermieter. Der Vermieter hat also fremdes Eigentum an die Firma vermietet! Die Firma behält nun bei weiteren Mietzahlungen rückwirkend die bereits gezahlte Miete für die Parkplätze ein. Der Vermieter klagt und bekommt RECHT!!!
Wenn ich also jemanden finde, der mir Miete für ein fremdes Eigentum zahlt, dann ist das völlig in Ordnung. Der Mieter ist der Dumme! Von Betrug kann angeblich nicht die Rede sein??? Ich finde das unglaublich!
Wo bleibt denn da noch der gesunde Menschenverstand?

Hallo

tolle Idee
grandiose Rechtsprechung

Gruß

Hallo

Ich finde das unglaublich!
Wo bleibt denn da noch der gesunde Menschenverstand?

Ist das Deine Frage in Sachen Mietrecht?? Gehört vielleicht eher ins Plauderbrett. Wenn Du ne fundierte Erklärung willst, müsstest Du mal das Urteil verlinken.

Bommel

von wegen Plauderecke!
Sehr geehrter Herr Bommel,
ich bin vollkommen richtig hier und schreibe einfach, weil ich das mal los werden wollte. Dies ist ein Urteil, das bereits in zweiter Instanz verkündet wurde. Ich erinnere mich, daß man auch Anregungen und passende Beiträge ohne eine konkrete Frage hier reinschreiben darf, du nicht?
Gern kann ich das Urteil usw. mal hier reinsetzen. Wir waren alle der Meinung, daß es sich hier um klaren Betrug handelt. Sogar mehrere Anwälte. Aber eine Beratung darf und will ich hier ja gar nicht bekommen. ( „…ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt…“)
Wenn du dazu wirklich was Schlaues sagen möchtest, kannst du das sicher auch so tun, oder? Ich finde diese arrogante Art, anderen mitzuteilen, daß sie nix zu melden hätten im Gegensatz zu Leuten wie dir, die scheinbar die Weisheit mit Löffeln gefressen haben, ziemlich blöd. Sorry. Mir liegt der höfliche Umgang mehr.
Gruß
Petra

hallo

ich bin vollkommen richtig hier und schreibe einfach, weil ich
das mal los werden wollte.

würde ich auch so sehen, dass „einfach mal los werden wollen“ nichts mit einer sachlich-juristischen Frage zu tun hat.

Dies ist ein Urteil, das bereits in zweiter Instanz verkündet wurde. Ich erinnere mich, daß man
auch Anregungen und passende Beiträge ohne eine konkrete Frage
hier reinschreiben darf, du nicht?

Ich mich nicht, jedenfalls nicht ohne Grundlage des Urteils, über das man sich dann auseinandersetzen kann. Einfach nur zu schreiben „man darf in deutschland fremdes Eigentum vermieten“ ist so sicherlich polemisch und sachlich falsch!!

Gern kann ich das Urteil usw. mal hier reinsetzen.

Jaaaaa, bitte mach das!!!

Wir waren alle der Meinung, daß es sich hier um klaren Betrug handelt.
Sogar mehrere Anwälte. Aber eine Beratung darf und will ich
hier ja gar nicht bekommen. ( „…ist eine konkrete Rechts-
und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt…“)
Wenn du dazu wirklich was Schlaues sagen möchtest, kannst du
das sicher auch so tun, oder?

Keiner kann das, wie soll das auch möglich sein, ohne das Urteil und die Begründug zu kennen. Das Schlaueste, was mir dazu einfaällt ist „Du hast mit Sicherheit was falsch verstanden und aus dem Zusammenhang zitiert!“. Hilft Dir das weiter?

Ich finde diese arrogante Art, anderen mitzuteilen, daß sie nix zu melden hätten im Gegensatz
zu Leuten wie dir, die scheinbar die Weisheit mit Löffeln
gefressen haben, ziemlich blöd. Sorry. Mir liegt der höfliche
Umgang mehr.

Jo, das hast du grade eindrucksvoll bewiesen!

LG, der KATER

2 Like

Hm,

da die Firma „schwarz auf weiß“ hat, dass es scheinbar legal ist, würde ich meinen Mietvertrag nach der Klausel „Untervermietung/Weitervermietung an Dritte“ durchsuchen und ggf den Parkplatz auch weiter vermieten. Am Besten noch an Bekannte des Besitzers… Oder gar den Richter…?

lol

Hallo,

Die Firma behält nun
bei weiteren Mietzahlungen rückwirkend die bereits gezahlte
Miete für die Parkplätze ein. Der Vermieter klagt und bekommt
RECHT!!!

Inwieweit hat denn die Tatsache, dass der Eigentümer von der Vermietung nichts wusste, die vertragsgemäße Nutzung der Parkplätze durch den Mieter beeinträchtigt?

Grüße
Richard

Hallo,

Inwieweit hat denn die Tatsache, dass der Eigentümer von der
Vermietung nichts wusste, die vertragsgemäße Nutzung der
Parkplätze durch den Mieter beeinträchtigt?

…Dummerweise sind die Parkplätze häufig besetzt…

Wie ich das verstanden habe vom Eigentümer selbst oder von jemanden, der dessen Erlaubnis hat.

Cu Rene

hallo,

könnte es sein, dass der gesunde menschenverstand bei unterzeichnung des mietvertrages gefehlt hat?

ein schlitzohriger passus wie „im hof sind zwei parkplätze ausgewiesen“ könnte den mieter glauben lassen, sie gemietet zu haben.

solange nicht explizit für die parkplätze selbst miete ausgewiesen wude, kann man natürlich auch keine miete kürzen und zieht auch bei gericht den kürzeren.

mfg
h.

Wenn du das Urteil wörtlich wiedergeben würdest, könnte man die konkrete Begründung des Gerichts bewerten. So ist alles nur ein Stochern im Nebel.

Levay

Ja und?
Hallo,

fremdes Eigentum an die Firma vermietet! Die Firma behält nun
bei weiteren Mietzahlungen rückwirkend die bereits gezahlte
Miete für die Parkplätze ein. Der Vermieter klagt und bekommt
RECHT!!!

das ist wohl der entscheidende Passus. So wie ich das verstehe, hat der Mieter, obwohl er wohl geraume Zeit die Parkplätze genutzt hat, die Miete hierfür komplett von Mietbeginn an rückwirkend gekürzt.

Das geht, unabhängig davon, wer nun Eigentümer ist, natürlich nicht. Darüber hinaus sind bei Vertragsstreitigkeiten bestimmte Wege einzuhalten. In der Regel muss der Vertragspartner zunächst zur Erfüllung des Vertrages aufgefordert werden.

Stellen wir uns vor es war so:

Am 01.01.2000 wird das Objekt für 1000 Euro/Monat gemietet. Bis 2008 sind die Parkplätze nutzbar. 2009 dann nicht mehr. Der Mieter kürzt nun willkürlich und ohne Fristsetzung zur Beseitigung des Mangels zum 01.06.09 den Betrag von 200 Euro/Monat für die Parkplätze rückwirkend ab dem 01.01.2000, macht also 101 Monate a 200,-- Euro = 20200 Euro.

Und damit sollte der Mieter durchkommen? Zudem hat es den Mieter grundsätzlich nicht zu interessieren, wessen Eigentum ihm vermietet wird. Wird fremdes Eigentum vermietet tangiert das lediglich das Verhältnis des tatsächlichen Eigentümers gegenüber dem Vermieter.

Aber ohne das Urteil, insbesondere die Begründung gelesen zu haben, ist das alles Kaffeesatzleserei.

Ich kann an dem Vorgang überhaupt nichts skandalöses oder unfassbares erkennen. Die Darstellung von Dir ist ausgesprochen tendenziös und hat eher Bildzeitungsniveau.

Gruß

S.J.