Hallo, ich möchte gerne wissen ob ich das Recht habe nächsten Monat einen Teil der Miete einzubehalten.
Im November 2012 haben mein Lebensgefährter und ich uns eine größere Wohnung angeschaut und den Mietvertrag dann im Dezember (zum 01.02.2013) unterschrieben.
Die Wohnung war mit einer Badewanne ausgestattet (auch ein Grund weshalb wir uns für die Wohnung entschieden haben).
Bei Abschluss des Mietvertrags versicherte uns die Vermieterin dass wir die Schlüssel zum Renovieren bekommen wenn wir die Kaution bezahlt haben.
Als wir die dann Anfang Januar bezahlten meinte die Vermieterin dass wir die Schlüssel Mitte Januar bekommen da sie das Badezimmer noch Sanieren möchte, mit dem Versprechen dass zum 01.02.2013 alles fertig sei. (Neue Fliesen auf Wand und Boden, neues Waschbecken und Toilette, statt Badewanne eine Dusche).
Am 26.01.2013 bekamen wir dann die Schlüssel zum Renovieren und Einzug, aber am Badezimmer war da schon kaum was gemacht worden.
Lediglich die Toilette, das Waschbecken und die Badewanne waren rausgerissen.
Am 01.02.2013 war auch noch nichts getan, wir konnten weder auf Toilette noch Duschen oder Baden.
Nach Kontaktaufnahme mit der Vermieterin wurden wir auf noch 2-3 Tage vertröstet.
Nach und nach und auch nicht Täglich wurde dann hin und wieder mal am Badezimmer gearbeitet.
Heute ist schon der 09.02.2013 und jetzt ist immer noch nicht alles fertig, seit gestern können wir endlich unsere eigene Toilette benutzen, von Waschmaschinen anschließen und duschen gehen ist noch nichts zu sehen… Habe aber am 01.02.2013 die komplette Miete bezahlt.
Jetzt wüsste ich gerne ob ich deshalb einen Teil der nächsten Miete einbehalten darf??