Hoi.
Hier noch mal meine Frage detailreicher… und leider noch aktuell.
Franz kauft bei Hinz bei einem Auktionshaus ein Handy.
Dies funzt nicht und Franzt teilt das dem Auktionshaus via Kaufbestätigungsmailreply mit.
Franz eröffnet dann einen Fall und möchte das Telefon zurückgeben.
Hinz verweigert dies, weil der Fall eine Idee nach der Gewährleistung eröffnet wurde und ist sauer.
Franz schickt das Ding zurück.
Das Auktionshaus möchte den Fall schließen. Franz telefoniert. Das Auktionshaus überweist Franz das Geld zurück.
Franz zufrieden.
Hinz noch saurer. Droht mit Anwalt und will sein Geld zurück.
Nun kommt ein Paket von Hinz, mutmaßlich mit dem getauschten/reparierten Gerät, das der minderjährige Sohn leider angenommen hat.
Franz will mit Hinz sicher nichts mehr zu tun haben.
Wie wird Franz das Gerät los?
Zurücksenden?
Abholen lassen?
Gibt es eine 14 Tagefrist?
Tilli