Unfreiwillig selbstständig/Freiberufler?

Guten Tag,
ich bitte um eine Antwort auf folgende, etwas komplizierte Frage:
Jemand absolviert eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten gemäß PsychTh-APrV (gesetzliche Regelung). Im Rahmen dieser Ausbildung wird er bald in einer Ambulanz und einer angeschlossenen Praxis Patienten psychotherapeutisch behandeln und dies von deren Krankenkassen vergütet bekommen (bezeichnet als „praktische Ausbildung“, geregelt in PsychTh-APrV § 4). Jährlich wird sich der „Gewinn“ nach Verrechnung mit den hohen Ausbildungs- und Supervisionskosten wohl in der Größenordnung von ca. 10.000 E bewegen. Diese Tätigkeit ist lt Gesetz in der Ausbildung vorgeschrieben, erfolgt nicht auf eigenen Entschluss, „sich selbstständig zu machen“. Die Person hat keinen anderen Arbeitsplatz und keine anderen Einkünfte. Meine Frage: Wie muss diese Tätigkeit steuerlich behandelt werden und was ist anzumelden (Freiberuf / Gewerbe / gar nichts)? Leider ist diese Position ein Sonderfall und findet sich in einschlägigen Internetforen zur Existenzgründung nicht wirklich wieder… daher herzlichen Dank im Voraus für Antworten.

Servus,

es handelt sich um eine selbständige Tätigkeit gem. § 18 Abs 1 EstG („freiberuflich“), wenn der Kandidat eigenverantwortlich und nicht weisungsgebunden tätig ist.

Eine weisungsgebundene, nichtselbständige Tätigkeit an einer entsprechenden Klinik oder Einrichtung ist ebenfalls denkbar; § 4 PsychTh APrV schreibt nicht vor, dass die Tätigkeit nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfinden darf.

Die Aufnahme der Tätigkeit muss beim örtlich zuständigen FA angezeigt werden. Die Einkünfte aus der Tätigkeit werden durch Überschussrechnung gem. § 4 Abs 3 EStG ermittelt. Eine USt-Erklärung muss grundsätzlich abgegeben werden, es ist jedoch gut möglich, dass darauf verzichtet wird.

Schöne Grüße

MM