Unfreiwillige Einlieferung ins Pflegeheim

unser Nachbar 84 Jahre alt hatte einen herzinfarkt und wurde danach in eine Reha eingewiesen die sehr gut verlief. kaum zu Hause
ist er dann Nachts gestürzt und hat dadurch einige Prellungen, dies wurde dann dem Hausarzt durch die Sozialstation gemeldet. Der Arzt kam und meinte gleich unser Nachbar könne nicht mehr alleine in der Wohnung bleiben und solle in ein Pflegeheim.Der ältere Herr weigerte sich und meinte er wolle zu Hause bleiben.Am nächsten Tag kam der Artz mit der Einweisung ins Krankenhaus mit der Aussage :"Sie sollen dort nur geröngt werden um zu schauen das keine inneren Verletzungen entstanden sind."Die Heimkehr sollte nie erfolgen dessen war sich der Arzt schon bewußt, so konnte er in gleich in eine Kurzzeitpflege einweisen, und danach gleich in ein Pflegeheim. Dies ist doch nicht normal man sollte sich mal in den Menschen versetzen, warum kann man den Mann nicht einfach nach Hause lassen und da für eine Pflege suchen. wer kann mir Rat geben bin total überfordert für mich total unmenschlich hoffe auf schnelle Hilfe. danke erst mal
gruß an alle christina
gruß an alle christina

Guten Abend,

auch wenn es in deinen Augen unmenschlich ist, so finde ich, das der Arzt richtig entschieden hat. Der Nachbar stellt für sich selber eine Gefahr dar (Selbstgefährdung §1906, Abs. 1, Nr. 1, BGB).

Dies ist durch den prompten Sturz zu Hause gegeben.

Leider sind es jedoch Menschen wie du, die nicht einsehen können, das ein Weiterleben zu Hause nicht mehr möglich ist. Er ist ja bereits nach der Reha wieder nach Hause entlassen worden und man hat gesehen, das es nicht funktioniert (Sturzereignis). Irgendwann wird er so stürzen, das er sich eine Fraktur zuziehen wird. So frag dich selber: ist es Wert, den 84jährigen diesem Riskio auszusetzen? Frage dich weiter: ist das menschlicher als das, was der Arzt in deinen Augen veranlasst hat?

Die Großfamilie, wie sie früher war (Mehrgenerationenhaus) gibt es nicht mehr. Sehr viele alte Menschen leben daher alleine unter unwürdigen Bedingungen und können sich selber nicht mehr helfen, so dass auch eine 3x/Tag ambulante Betreuung nicht ausreicht.

So ist er zumindestens unter Gleichaltrigen, man kann einen Teil seiner Einrichtung mitnehmen, hat eine 24 Stunden Betreuung (ganz wichtig: auch Nachts!).

Und um deine Frage zu beantworten: Ja, das ist normal. So hilft man den Leuten, die sich nicht selber helfen können, weil sie niemanden haben.

GDA

Nachsatz
Hallo,

das ist auch eine gute Möglichkeit zu verhindern, dass alte Menschen daheim wochenlang tot auf der Couch rumliegen, bis sich mal jemand aus der Nachbarschaft über den Geruch oder den proppevollen Briefkasten wundert.

Grüße
Liete

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Hallo,

da gebe ich Dir nicht recht. Was Du da ausführst ist höchst polemisch und rechtlich nicht haltbar.

Er stellt eine Selbstgefährdung da weil er mal gestürzt ist? Welcher Jüngere bekommt das nicht auch mal hin? Darin sehe ich keine Begründung, den alten Mann in eine Kurzzeitpfelge zu schicken. Außerdem könnte man den Arzt unterstellen, ihn unter Vorspiegelung falsche Tatsachen ins Krankenhaus gelockt zu haben.

Was noch wichtig ist: ohne Zustimmung des alten Mannes darf er nicht in ein Pflegeheim abgeschoben werden! Ist er noch geistig fit darf er nämlich selbst entscheiden wo er sich aufhalten möchte. Lediglich kann das Krankenhauspersonal ihn versuchen zu überzeugen, dass es besser für ihn wäre. Wenn er geistig nicht mehr in der Lage sein sollte, das zu entscheiden wird eine Betreuung gestellt die das dann entscheidet.

Grüße
HäschenHüpf

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84-Jähriger könnte ja versehentlich sterben
Hallo Pfötchen

ich habe gestern meine Patientenverfügung durchgesehen und nochmals unterschrieben. Ich bin 65.

Für mich ist Leben Qualität und nicht Quantität. Und was für mich Qualität ist, kann nur ich selbst sagen.

Ich weiss nicht, wie die Gesetze in Deutschland sind. In der Schweiz kann jemand legal gegen seinen Willen nur in eine Klinik oder ein Heim gebracht und dort festgehalten oder zwangsmedikiert werden, wenn zuvor durch das Vormundschaftsgericht (früher die Vormundschaftsbehörde) einen FFE (fürsorgerischer Freiheitsentzug) ausgesprochen hat. Als Präsident einer Vormundschaftsbehörde habe ich früher auch schon selbst FFE verfügt. Mir war dabei immer die Verhältnismässigkeit wichtig.

Was ist bei einem 84-Jährigen verhältnismässig? Ohne genaue Kenntnisse der Situation ist dies nicht beantwortbar. Dass ein 84-Jähriger aber allenfalls sogar sterben könnte, erachte ich, unabhängig von der rechtlichen Situation, nicht als genügenden Grund für Zwang und sicherlich hätte es auch andere Möglichkeiten gegeben (bei uns: z.B. täglicher Besuch der Spitex).

Ich wünsche einen schönen Tag

Urs Peter

Hallo,

sorry, aber so einen Blödsinn habe ich hier schon lange nicht mehr gelesen. Hast Du den 1906 BGB überhaupt schon mal gelesen?

§ 1906 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei der Unterbringung

(1) Eine Unterbringung des Betreuten durch den Betreuer , die mit Freiheitsentziehung verbunden ist, ist nur zulässig, solange sie zum Wohl des Betreuten erforderlich ist, weil 1.
auf Grund einer psychischen Krankheit oder geistigen oder seelischen Behinderung des Betreuten die Gefahr besteht, dass er sich selbst tötet oder erheblichen gesundheitlichen Schaden zufügt, oder …

Sagen Dir die von mir markierten Begriffe irgendetwas?

Wo steht in der Frage auch nur der kleinste Hinweis darauf, dass der Mann unter Betreuung steht, dass ein Betreuer die gerichtliche Genehmigung für eine freiheitsentziehende Unterbringung beantragt und genehmigt bekommen hat, oder dass es sich bei der Einweisung in ein Heim überhaupt um eine freiheitsentziehende Maßnahme handeln würde (oder stand hier irgendetwas von einer geschlossenen Einrichtung?).

Gibt es in der Frage auch nur den kleinsten Hinweis darauf, dass der Mann psychisch krank ist, oder eine geistige oder seelische Behinderung hat? Ist ein Unfall in Form eines Sturzes ein sich selbst zugefügter gesundheitlicher Schaden?

Der 1906 passt von vorne bis hinten auch nicht ansatzweise auch nur einen Hauch auf den geschilderten Fall!

Solange der Mann nicht unter Betreuung steht (und für die Notwendigkeit einer Betreuung ist aus der Ausgangsfrage keinerlei Grund zu erkennen), kann er jederzeit selbst oder mit Hilfe Dritter das Heim wieder verlassen, und in seine Wohnung zurückkehren. Daran darf ihn ohne gerichtlichen Beschluss einer Unterbringung (dazu reicht nicht einmal das Personenaufenthaltsbestimmungsrecht, das oft in Betreuungen eingerichtet wird) niemand hindern.

Und ganz abgesehen von der rechtlichen Bewertung: Wenn Menschen in ihrer eigenen Wohnung bleiben wollen, dann mag dass mit gewissen höheren Sicherheitsrisiken verbunden sein, die ggf. auch zu einem früheren Tod führen mögen. Solange sie damit aber niemand Dritten gefährden und geistig ausreichend in der Lage sind, ihre eigene Situation zu umfassen, hat niemand das Recht sich hierüber einfach hinweg zu setzen, um ihm eine rein quantitative Lebenzeitmaximierung aufzuzwingen! Leben bemisst sich für ganz viele Menschen nicht daran, möglichst lang noch im Rollstuhl zwischen dem Bett im Mehrbettzimmer und dem Tisch im Speisesaal hin und her geschoben zu werden, wo mit zunehmend dementen Mitbewohnern kein Gespräch mehr möglich ist. Wenn jemand den Wert seines Lebens daran bemisst, bis zum (ggf. ein paar Jahre früher aufgrund eines Unfalls eintretenden) letzten Tages in seiner eigenen Wohnung selbstverantwortet zu leben, dann muss man dies respektieren.

Gruß vom Wiz

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Und als Ergänzung zu den biosherigen Kritiken:

Es gibt auch Einrichtungen, von denen bekommt man ein Notfall"Telefon" - das kann man sich z.B. umhängen und dann, sollte man gestürzt sein, einen Knopf drücken. Dadurch wird bei dem Verein ein Alarm augelöst und jemand kommt vorbei.

Traurig, dass der ältere Herr offenbar niemanden hat, der ihm aus der „entmündeten“ Situation wieder heraushilft. Das ist eine Frechheit, jemanden der geistig voll „auf der Höhe“ ist, zwangseinweisen zu lassen.

Hi,

meine Schwiegermutter erkrankte an einem Gehirntumor.

Nach Chemo / Bestrahlung war es an der Zeit, sie zu entlassen. Sie war zeitlich grob, örtlich gut und situativ - naja, orientiert.

Laut Auskunft der Ärzte hätte sie ständig eine Person in der Nähe haben müssen, da bei ihrer Krankheit jederzeit Ohnmachtsanfälle auftreten konnten.

Das war uns nicht möglich, da wir Beide berufstätig sind und mind. 9 Stunden am Tag nicht da waren.

Wir wollten, das sie in ein Pflegeheim geht. Sie wollte nicht und lt. Auskunft der Ärzte war sie nicht so verwirrt, das sie nicht hätte selbst entscheiden können. Es war ihr gutes Recht nach Hause zu wollen.

Für uns war es natürlich weniger schön, ständig die Angst man kommt nach Hause und sie liegt irgendwo.

Als sie kurz darauf so schwer pflegebedürftig wurde und stark verwirrt war, haben wir sie in ein Pflegeheim gebracht, weil diese Pflege von uns nicht zu leisten war.

Gegönnt hätten wir ihr, das sie die Monate bis zu ihrem Tod zu hause hätte verbringen können. Und hätten wir gewusst, das es bis zu ihrem Tod nicht - wie von den Ärzten prognostiziert - noch Jahre gedauert hätte, sondern nur 3 Monate, hätten wir alles menschenögliche unternommen, um ihr diesen Wunsch zu erfüllen.

Gruß
Tina

Guten Abend,

Hallo,

Leider sind es jedoch Menschen wie du, die nicht einsehen
können, das ein Weiterleben zu Hause nicht mehr möglich ist.

Aber wenn es ihm doch bewusst sein sollte, dann kann er doch auch ganz bewusst das Riskio eingehen.
Wenn der Herr entscheidet, dass er lieber zuhause alleine, nach einem Treppensturz im Flur, versterben will, dann ist das seine Entscheidung.
SOlange der Herr geistig fit ist und sich über die Konsequenzen bewusst ist. Wer wäre ich denn da, ihm diese Entscheidung abzunehmen.

Im übrigen bin ich gestern unsere Treppe runter gefallen. Hab mir zwar nichts getan, aber ich bin doch ziemlich geflogen und mit einem Schreck davon gekommen…

Und jetzt? Heim? Ich bin Anfang 30…

Gruß Jenny

Hallo Pfötchen 64,

Also ich sehe hier zwei Möglichkeiten gegen den Willen eines anderen Menschen, in diesem Fall dein Nachbar, zu entscheiden.
Zum ersten: er wurde entmündigt und nach hat nach BGB einen Vormund bekommen dieser hat ihn dann untergebracht,
Zum zweiten: er wurde nach Psych KG entmündigt und untergebracht.
Zur Psych KG wäre es wichtig zu wissen in welchem Bundesland du lebst.

Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht. Es ist nicht möglich deinen Nachbarn einfach gegen seinen Willen in ein Pflegeheim einzuweisen so lange er Mündiger Bürger ist.
Wenn du deinem Nachbar dabei helfen möchtest weiter in seinem Haus zu leben solltest du dich informieren wie der rechtliche Rahmen aussieht.

Über sinn und Unsinn einen älteren Menschen in ein Pflegeheim zu verbringen möchte ich hier nichts schreiben da ich über die Umstände vor Ort von hier aus nicht beurteilen kann.

Gruß Noris

Nachsatz: Wie bei 35-Jährigen?
Hallo Liete

das ist auch eine gute Möglichkeit zu verhindern, dass alte
Menschen daheim wochenlang tot auf der Couch rumliegen, bis
sich mal jemand aus der Nachbarschaft über den Geruch oder den
proppevollen Briefkasten wundert.

Du meinst doch nicht wirklich, dass zwecks Verhinderung von wochenlangem tot auf der Couch Herumliegen eine arglistige Einweisung in ein Heim gerechtfertigt ist?

Einer unserer (schon lange erwachsenen Söhne) wurde gestern noch lebend aufgefunden, nachdem er 10 Tagen nach einem Hirnschlag linksseitig gelähmt auf dem Boden seiner Wohnung herumgekrochen ist und, um nicht zu verdursten, alle für ihn erreichbaren Flüssigkeiten trank (inkl. Fensterreiniger und Hot Ketchup). Hätte er (und mit ihm alle Gleichaltrigen) arglistig in ein Heim eingewiesen werden sollen um so etwas zu verhindern?

Beste Grüsse

Urs Peter

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Hallo,

das ist auch eine gute Möglichkeit zu verhindern, dass alte
Menschen daheim wochenlang tot auf der Couch rumliegen, bis
sich mal jemand aus der Nachbarschaft über den Geruch oder den
proppevollen Briefkasten wundert.

Du meinst doch nicht wirklich, dass zwecks Verhinderung von
wochenlangem tot auf der Couch Herumliegen eine arglistige
Einweisung in ein Heim gerechtfertigt ist?

Wenn du solche Vorwürfe („arglistig“) aussprichst, musst du die beteiligten Partein also privat kennen, nehme ich an?!

Ich spreche nicht von Rechtfertigung, sondern von „einer“ Option. Oft handelt es sich bei diesen traurigen Todesfällen jedoch um Leute, die sich selbst eben nicht mehr helfen konnten. Das sehe ich leider viel zu häufig. Aufmerksam wird man auf die durch solche Geschehnisse; wenn die allerdings wochenlang ihre Medikamente nicht richtig nehmen, sich nicht waschen, sich nicht mehr ums Geschirr kümmern uswusf. ist das nix Akutes und man bekommt es oft nicht mit, sondern erst wieder, wenn es zu spät ist.
Da müsste man sich einfach mal in Ruhe mit ihnen hinsetzen und überlegen, was in ihrer Lage das Beste ist. Leider fühlt sich oft niemand verantwortlich oder will nicht soviel Zeit in ein Gespräch investieren.

Einer unserer (schon lange erwachsenen Söhne) wurde gestern
noch lebend aufgefunden, nachdem er 10 Tagen nach einem
Hirnschlag linksseitig gelähmt auf dem Boden seiner Wohnung
herumgekrochen ist und, um nicht zu verdursten, alle für ihn
erreichbaren Flüssigkeiten trank (inkl. Fensterreiniger und
Hot Ketchup). Hätte er (und mit ihm alle Gleichaltrigen)
arglistig in ein Heim eingewiesen werden sollen um so etwas zu
verhindern?

Und wieder arglistig…
Ich wundere mich gerade, warum er so früh ein solches cerebrales Ereignis hatte und warum ihn zehn Tage lang niemand vermisste. Sozialkontakte? Arbeit? Lebensgefährtin? (reine Neugierde; ich akzeptiere aber auch, wenn du dich hierzu nicht äußern möchtest.)

Grüße
Liete