Unfreundliche Mitarbeiter Wohnungsamt

Hallo Zusammen!

Ich hätte da eine Frage in Bezug auf Mitarbeiter, in meinem Fall Mitarbeiter des Wohnungsamtes.

Dort wollte ich mich ganz normal beraten lassen und offere Fragen erklärt bekommen. Doch schon beim Eintretten des Büros wurde ich nichtmal begrüsst, sehr laut und in einem wirklich sehr unfreundlichem Ton angesprochen.

Zum Teil sogar Beleidigt, ich war wirklich überrascht und von dieser Demütigtung sehr sauer, weil ich sowas noch niemals zuvor erlebt habe, eigentlich immer nur das Gegenteil. Das möchte so nicht durchgehen lassen. Für wenn halten die sich?

Wie weit dürfen die gehen und sind die Unantastbar? Freischein für Narrenfreiheit? Die halten sich wohl für Götter.

Wie kann ich mich da eigentlich beschweren und stimmt das das ich sogar vor Ort den Vorgesetzten dieser Mitarbeiterin erfragen (diese auch den Namen ihres Vorgesetzten rausgeben MUSS)?

Eigentlich könnt ich auch drüber stehen aber in meinem Fall war es schon extrem, ich möchte Gerechtigkeit.

Lieben Gruß

Helios :frowning:

Hallo Helios,

ich geh mal davon aus, mit Wohnungsamt meinst du: du wolltest dich wegen einer Sozialwohnung informieren.

Ich hab mal in der Wohngeldstelle gearbeitet, da ging’s um Miet- und Lastenzuschüsse. Gut, ich hatte keine Ahnung als ich hinkam und hab mir mit Freundlichkeit geholfen, meine Lücken zu überdecken. Aber als ich dann mit der Materie vertraut war, hab ich mir immer die Zeit genommen, die Fragen der Anrufer oder Besucher ausführlich zu beantworten. Diese waren dann zufrieden und machten auch keinen Ärger.

Wenn du den Namen des Vorgesetzten rauskriegen willst, schau doch mal auf die Website der Gemeinde, Stadt, Landratsamt, wo du dich so schlecht behandelt fühlst. Vielleicht findest du da einen Geschäftsverteilungsplan oder ein „virtuelles Rathaus“. Zumindest bei uns im Landkreis Rosenheim wäre das möglich.

Wenn du da nicht fündig wirst, kannst du ja über die Zentrale der entsprechenden Körperschaft anrufen und dir beim Sachgebiets- oder Abteilungsleiter (notfalls Bürgermeister, OB, Landrat) einen Termin geben lassen. Da solltest du aber zurückhaltend und sachlich argumentieren, wenn du was erreichen willst. Nur meckern und schimpfen sind keine Argumente. Bereite dich auf das Gespräch vor und schreib dir auf, wodurch du beleidigt wurdest.
Nur so kannst du vermeiden, dass dieser form- und fristlose Rechtsbehelf (Dienstaufsichtsbeschwerde) von vornherein „fruchtlos“ ist.

Ich hoffe, ich habe dir weitergeholfen.

Viele Grüße

Johanna Karkosch

Hallo Helios,
das Mittel zur Abhilfe heißt "Dienstaufsichtsbeschwerde, einzureichen beim Bürgermeister( bei kleineren Gemeinden). Bei größeren Orten ist der Amtsleiter zuständig. Aber es wäre ratsam, trotzdem eine Kopie an den Bürgermeister zu senden.
Mit vollständigen Angaben zur Sache und wenn Sie keinen Namen der Mitarbeiterin haben, dann würde ich noch einmal hingehen und die unfreundliche Mitarbeiterin fotografieren (rechtlich fragwürdig) oder andere Mitarbeiter nach dem Namen fragen und ggf. das Bild mit einreichen.Ansonsten kann man direkt zum Vorzimmer des Bürgermeisters gehen und sich direkt beschweren und die Sache direkt „an Ort und Stelle“ regeln.Die Mitarbeiter sind Dienstleister und haben die einfachsten Regeln der Höflichkeit zu beachten. Das ist aber keine „Einbahnstrasse“.

Hallo, am besten schriftlich an die Behörde schreiben, Sachverhalt schildern, Datum, ZimmerNr. , Mitarbeiter beschreiben und ab geht die Post

Hallo ich wUrde eine Dienstaufsichtsbeschwerde über den Leiter einreichen. Gruß Simon
Hallo Zusammen!

Ich hätte da eine Frage in Bezug auf Mitarbeiter, in meinem
Fall Mitarbeiter des Wohnungsamtes.

Dort wollte ich mich ganz normal beraten lassen und offere
Fragen erklärt bekommen. Doch schon beim Eintretten des Büros
wurde ich nichtmal begrüsst, sehr laut und in einem wirklich
sehr unfreundlichem Ton angesprochen.

Zum Teil sogar Beleidigt, ich war wirklich überrascht und von
dieser Demütigtung sehr sauer, weil ich sowas noch niemals
zuvor erlebt habe, eigentlich immer nur das Gegenteil. Das
möchte so nicht durchgehen lassen. Für wenn halten die sich?

Wie weit dürfen die gehen und sind die Unantastbar? Freischein
für Narrenfreiheit? Die halten sich wohl für Götter.

Wie kann ich mich da eigentlich beschweren und stimmt das das
ich sogar vor Ort den Vorgesetzten dieser Mitarbeiterin
erfragen (diese auch den Namen ihres Vorgesetzten rausgeben
MUSS)?

Eigentlich könnt ich auch drüber stehen aber in meinem Fall
war es schon extrem, ich möchte Gerechtigkeit.

Lieben Gruß

Helios :frowning:

Sehr geehrte Frau Helios

danke für Ihre Anfrage. Leider bin ich hier ein wenig überfordert.

Ich würde Ihnen vorschlagen, diese Frage in dem Forum
www.123recht.net/forum unter Strafrecht/ Button
„SUCHE/LOS“ links oben zu stellen. Vorher bitte anmelden.
Verpflichtet zu nichts.
Oder wenn Sie es rechtsgenau wissen wollen, mit einem
minimalem Beitrag von einem Rechtsanwalt unter:
www.frag-einen-anwalt.de/forum beraten zu lassen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

kraroma

Hallo,

ja der MA muß den Vorgesetzten nennen. Bei einer schriftlichen Beschwerde reicht es jedoch, wenn der Adressat „Dezernatsleitung“ oder „Geschäftsleitung“ ist.
LG

Lieber Helios,
wenn ich Probleme mit Mitarbeitern in den Amtsstuben habe, reiche ich einfach eine „Beschwerde“ („Fachaufsichtsbeschwerde“,oder „Dienstaufsichtsbeschwerde“) an die übergeordnete Stelle ein.
Beim Wohnungsamt ist das entweder der OBERBÜRGERMEISTER, oder der LANDRAT.
Einfach einen Brief hinschicken, mit der Schilderung des rüpelhaften Verhaltens. Dann bekommst Du eine Stellungnahme von der oberen Hierarchie. Solche „Beschwerden“ sind nicht unbedingt beliebt, weil sie aufrütteln.
Diese Leute werden aber von der Allgemeinheit bezahlt und haben dafür dem Bürger auch eine adäquate Leistung zu erbringen und dazu gehört auch ein gewisses Benehmen. Das ist ihr Job.
Deshalb ist so eine Vorgehensweise, für eine evtl. Abmahnung unbedingt notwendig.

Übrigens: Eine besonders gefällige, oder qualifizierte Leistung in den Amtsstuben sollte man aber auch auf diese Weise kundtun.

Gruß Bernst

Hallo Zusammen!

Ich hätte da eine Frage in Bezug auf Mitarbeiter, in meinem
Fall Mitarbeiter des Wohnungsamtes.

Dort wollte ich mich ganz normal beraten lassen und offere
Fragen erklärt bekommen. Doch schon beim Eintretten des Büros
wurde ich nichtmal begrüsst, sehr laut und in einem wirklich
sehr unfreundlichem Ton angesprochen.

Zum Teil sogar Beleidigt, ich war wirklich überrascht und von
dieser Demütigtung sehr sauer, weil ich sowas noch niemals
zuvor erlebt habe, eigentlich immer nur das Gegenteil. Das
möchte so nicht durchgehen lassen. Für wenn halten die sich?

Wie weit dürfen die gehen und sind die Unantastbar? Freischein
für Narrenfreiheit? Die halten sich wohl für Götter.

Wie kann ich mich da eigentlich beschweren und stimmt das das
ich sogar vor Ort den Vorgesetzten dieser Mitarbeiterin
erfragen (diese auch den Namen ihres Vorgesetzten rausgeben
MUSS)?

Eigentlich könnt ich auch drüber stehen aber in meinem Fall
war es schon extrem, ich möchte Gerechtigkeit.

Lieben Gruß

Helios :frowning:

Ist das wirklich eine Anfrage hier bei wer-weiss-was.de?
Einfach chef rausfinden und beschweren, ganz einfach…

Lieber Helios,

sofern es tatsächlich in den persönlichen Bereich ging, solltest Du Dienstaufsichtsbeschwerde erheben und konkret schildern, was vorgefallen ist. Der Mitarbeiter erhält dann Gelegenheit zur Stellungnahme und Du erhältst eine Antwort. Es kommt wahrscheinlich nichts bei rum, aber es wird dort zumindest aktenkundig. Die DAB wäre an den Dienstvorgesetzten zu richten, evtl. ist dies wäre der Landrat, Bürgermeister o. ä., je nachdem, um was für eine Kommune es sich handelt. Den Namen musst Du dazu nicht wissen, Du richtest Deinen Brief einfach an die Stadt, den Landkreis, o. ä. Das wird intern richtig sortiert und die richtige Stelle (Personalstelle, Justiziariat) bearbeitet die Beschwerde dann.

Viele Grüße
Dirk

Guten Abend,
im Rahmen der Dienstaufsichtsbeschwerde wird man sich wehren können. Hierzu wird ein formloses Schreiben an den Vorgesetzten des Mitarbeiters gerichtet.
Aussicht? Wenig erfolgversprechend aber eine Möglichkeit…

MfG

Ich hätte da eine Frage in Bezug auf Mitarbeiter, in meinem

Fall Mitarbeiter des Wohnungsamtes.

Dort wollte ich mich ganz normal beraten lassen und offere
Fragen erklärt bekommen. Doch schon beim Eintretten des Büros
wurde ich nichtmal begrüsst, sehr laut und in einem wirklich
sehr unfreundlichem Ton angesprochen.

Zum Teil sogar Beleidigt, ich war wirklich überrascht und von
dieser Demütigtung sehr sauer, weil ich sowas noch niemals
zuvor erlebt habe, eigentlich immer nur das Gegenteil. Das
möchte so nicht durchgehen lassen. Für wenn halten die sich?

Wie weit dürfen die gehen und sind die Unantastbar? Freischein
für Narrenfreiheit? Die halten sich wohl für Götter.

Wie kann ich mich da eigentlich beschweren und stimmt das das
ich sogar vor Ort den Vorgesetzten dieser Mitarbeiterin
erfragen (diese auch den Namen ihres Vorgesetzten rausgeben
MUSS)?

Eigentlich könnt ich auch drüber stehen aber in meinem Fall
war es schon extrem, ich möchte Gerechtigkeit.

Hallo,

liegen keine Beweise vor könnte nun die Amtsverwaltung Sie auf Verleumdung bezichtigen und Beleidigung.

In Köln verweigerte die Polizei ein Protokoll zur Aussage gegen einen Pädophilen aus israelische Militär wegen der Gefahr von massiven Gegenwehr wie auch Verleumdungsklage.

Kenne kein Gesetz für Gesprächsregeln beim Wohnungsamt und so bleibt nur Diskriminierung mit gewissen Anlaufstellen.

Die Angelegenheit ist schwer belegbar und etwas für Anwälte der Interessenvertretung wie Gewerkschaft oder Sozialverbände.

Gehen Sie immer zu den Vorgesetzten.

Mit etwas Härte ist immer zu rechnen besonders bei überschuldeten Kommunen.