Unfreundlicher Schornsteinfeger

Hallo Experten,

brauche dringend eure Hilfe. Eine Verwandte hat Probleme mit dem Schornsteinfeger. Dieser ist unfreundlich, redet mit Nachbarn über sie,
beschuldigt sie, dass sie die Rechnungen nicht zahlt, verleumdet sie etc.
Möchte das jetzt nicht alles ins Forum schreiben. Die genaue Geschichte möchte ich denjenigen, die mir weiterhelfen können gerne per Mail schildern.
Wer kann mir helfen? Es ist sehr wichtig.

Viele Grüße
Maria

[email protected]

Hallöchen,

brauche dringend eure Hilfe. Eine Verwandte hat Probleme mit
dem Schornsteinfeger. Dieser ist unfreundlich,

naja, wenn das strafbar wäre, säße halb Deutschland im Knast.

redet mit
Nachbarn über sie,
beschuldigt sie, dass sie die Rechnungen nicht zahlt,
verleumdet sie etc.

Grundsätzlich ist das Verbreiten von Behauptungen verboten, die entweder nicht nachweislich wahr (üble Nachrede) bzw. wissentlich falsch sind (Verleumdung).

Sollte es wirklich lästig sein, empfiehlt sich der Gang zum Anwalt (bei vorhandener Rechtschutzversicherung vorher Kostenübernahmeerklärung (oder wie das Ding auch heißt) einholen). Der schreibt ein paar böse Worte und im Notfall dann auch die Klageschrift.

Gruß,
Christian

Möchte das jetzt nicht alles ins Forum schreiben. Die genaue
Geschichte möchte ich denjenigen, die mir weiterhelfen können
gerne per Mail schildern.

Och nö.

In manchen Bundesländern gibt es eine Aufsicht, die die Lizenzen für (selbständige!) Kaminkehrer vergibt. Wenn also der Chef derjenige ist, der sich schlecht verhält, dann kann man über die zuständige Handwerkskammer einen Rüffler veranlassen. Ist es der Angestellte, dann muß sein Chef reagieren. Ansonsten Anwalt.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ach Schornsteinfeger…
Hat er Schweigepflicht ? Wäre ja mal interessant zu wissen.

http://www.kontra-schornsteinfeger.de/Schornsteinfeg…

Gruss

Miss Piggy

Ach Schornsteinfeger…
Hat er Schweigepflicht ? Wäre ja mal interessant zu wissen.
http://www.kontra-schornsteinfeger.de/Schornsteinfeg…

Entschuldige, aber ich verstehe nicht im geringsten, was Du der Nachwelt mit Deinem Artikel sagen willst. Was soll die „Schweigepflicht“ für Schornsteinfeger mit dem Fall zu tun haben? Schweigegelübde?

Gruß,
Christian

Grundsätzlich ist das Verbreiten von Behauptungen verboten,
die entweder nicht nachweislich wahr (üble Nachrede) bzw.
wissentlich falsch sind (Verleumdung).

Sollte es wirklich lästig sein, empfiehlt sich der Gang zum
Anwalt (bei vorhandener Rechtschutzversicherung vorher
Kostenübernahmeerklärung (oder wie das Ding auch heißt)
einholen). Der schreibt ein paar böse Worte und im Notfall
dann auch die Klageschrift.

Gruß,
Christian

Es macht aber doch wohl einen Unterschied, ob es sich um Herrn XY handelt, den ich nicht in meine Wohnung lassen muss,
oder um den Schornsteinfeger, gegen dessen Zutritt ich mich (ganz nebenbei zu Recht) nicht wehren kann.
Der Gerichtsvollzieher, die Jugendfürsorgerin etc. dürfen sicher auch nicht einfach Dinge weitergeben, die sie in Ausübung ihrer Tätigkeit erfahren - und das hat m.M. eben NIX damit zu tun, ob das erzählte wahr ist oder nicht

Gruß
Peter

Hallo,
betrachten wir mal den Fall, daß der Schornsteinfeger einfach persönliche Daten an Dritte weitergibt (also keine Verleumdung etc.). Mir scheint nach oberflächlichen Betrachten von

http://www.schornsteinfegermeister.de/~gesetze/schfg…

das er keiner Schweigepflicht unterliegt (cool für was es alles Gesetze in Deutschland gibt :wink:). Vergleichbar mit einem Handwerker, der beim Betreten der Wohnung ja auch Einsicht in private Dinge bekommen kann, wenn man vorher nicht aufräumt. Praktisch könnte aber eine Beschwerde bei der Innung trotzdem Wirkung zeigen.

Gruss
Enno

Hallo,

Unternehmer!

insofern hinkt Dein Vergleich mit dem Handwerker.
Den lasse ich ja freiwillig rein.

„Da Beliehene (z.B. Schornsteinfeger, Notare, amtlich beeidigte Sachverständige, Gerichtsvollzieher) immer als öffentliche Stellen gelten,…“
http://www.datenschutz-berlin.de/jahresbe/97/teil4-8…

Insoweit dürften sie einschlägigen beamtenrechtlichen Vorschriften unterliegen. siehe z.B.:

http://www.vkv-ni.de/allgemein/gesetze/n2330211.htm#…

§ 68
Schweigepflicht
(1) Der Beamte hat, auch nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, über die ihm bei seiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Dies gilt nicht für den dienstlichen Verkehr und für die Mitteilung von Tatsachen, die offen-kundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen."

google mal mit dem Begriffen „Beliehene“ und „Schweigepflicht“

Dein Rat ist absolut richtig. Aber ich denke, dann gleich per Anwalt

Gruß
Peter

das er keiner Schweigepflicht unterliegt (cool für was es
alles Gesetze in Deutschland gibt :wink:). Vergleichbar mit einem
Handwerker, der beim Betreten der Wohnung ja auch Einsicht in
private Dinge bekommen kann, wenn man vorher nicht aufräumt.
Praktisch könnte aber eine Beschwerde bei der Innung trotzdem
Wirkung zeigen.

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