Hallo Leute!
Vielen Dank fürs Anklicken. Ich habe eine etwas komplizierte Frage und wäre froh, wenn mir jemand einen Hinweis geben könnte:
Das Nachlassgericht in D hat mich angeschrieben, da mein Vater verstorben ist (ich lebe in A). Er hatte eine Immobilie in Ungarn, die aber noch auf den Namen seiner verstorbenen Frau im Grundbuch steht. Die Kinder der Frau sind nicht interessiert. Die Immobilie hat einen geringen Wert (Kaufpreis vor 8 Jahren war 12.000 Euro).
Zugleich hinterlässt mein Vater rund 30.000 Euro Altschulden (keine Hypotheken auf die ung. Immobilie). Also muss ich das Erbe ausschlagen, da ich die Schulden nicht übernehmen kann (ich würde es tun, aber bin leider arbeits- und mittellos).
In Ungarn erworbene Immobilien fallen auch für ausländische Staatsbürger immer unter ungarisches Erbrecht.
Meine Frage: Wenn ich beim Nachlassgericht in D das Erbe formal ausschlage, gilt das dann zugleich für die ungarische Immobilie? Oder gelte ich in Ungarn als Erbin, selbst wenn ich in D ausgeschlagen habe?
Wenn alle Erben meines Vaters ausschlagen, wie geht es dann mit dem Haus in Ungarn weiter? Wem gehört es? Den Gläubigern meines Vaters? Dem dt. Fiskus? Wenn es doch nicht unter deutsches Erbrecht fällt …
Bitte helft mir, wenn Ihr einen Tipp für mich habt. Ich habe nur noch wenige Wochen Zeit, eine Entscheidung zu treffen oder eine Lösung zu finden.
Ich würde das Haus, das mich sehr mit meinem Vater verbindet, so gerne halten. Es ist vermtl. meine einzige Chance, ein Haus zu haben.
Danke für’s Lesen und schöne Grüße,
Jeez