Hallo,
meine Lebensgefährtin ist Ungarin und benötigt zur Zeit noch eine jährlich zu erneuernde Aufenthaltserlaubnis (Studium in Köln). Sie darf auch nur maximal 90 Tage im Jahr arbeiten.
Meine Fragen: Wird es bereits vor einem Eintritt Ungarns in die EU Erleichterungen im Aufenthalts- und Arbeitsrecht geben? Welche könnten/werden es sein?
Meine Fragen: Wird es bereits vor einem Eintritt Ungarns in
die EU Erleichterungen im Aufenthalts- und Arbeitsrecht geben?
Welche könnten/werden es sein?
Eher im Gegenteil. Soweit ich noch im Kopf habe, haben sich zumindest Deutschland und Österreich bei den Beitrittsverhandlungen ausbedungen, daß es nach der „Ost-Erweiterung“ noch eine Übergangsfrist von 7 Jahren gibt, in der die Arbeitnehmerfreizügigkeit nicht greifen soll. Ungarn war sogar der erste der Beitrittskandidaten, der dem zugestimmt hat.
Also, wirds nix helfen, Du wirst sie heiraten müssen.