UNGARN: Hauskauf zum Bsp. Juli 2001, Verkauf 11.2016
gezielte Fragen
- Nach wievielen Jahren zahlt man keine Spekulationssteuer mehr ?
- Ab wann fängt die Spekulationssteuerfrist an zu laufen ? Ab August 2001 oder ab Januar 2002 ?
UNGARN: Hauskauf zum Bsp. Juli 2001, Verkauf 11.2016
gezielte Fragen
Da gibt´s keien Spekusteuer:
Veräußert eine Privatperson die Immobilie, so ist der Veräußerungsgewinn in Ungarn auch einkommensteuerpflichtig, allerdings ausschließlich zum Regeltarif. Der ermäßigte Steuersatz kommt nicht mehr zur Anwendung. Als eine Art Spekulationsfrist besteht die Regelung, dass bei einer Veräußerung ab dem sechsten Jahr nach dem Erwerb die Steuerbemessungsgrundlage jährlich um 10 Prozent zu kürzen ist. Somit gilt eine vollkommene Steuerbefreiung für Veräußerungsgewinne ab dem 15. Jahr nach Erwerb.
Quelle: http://www.iww.de/pistb/archiv/auslandsinvestition-steuerliche-behandlung-von-immobilieninvestitionen-in-ungarn-f42239 ramses90
Wenn Du im Nov schon verkauft hast, dann kann es Dir doch egal sein. Fällt noch Steuer an, dann kannst Du ja nichts mehr ändern
Und ob in ganzen Jahren, jeweils ab Ende des Kaufjahres gezählt wird, wer soll das eigentlich wissen ? Außer das ungarische Finanzministerium und seine Veröffentlichungen dazu.
Es kann gut sein, es geht ab Ende des Jahres. Vergleichbare Regelungen aus anderen Rechtsbereichen gibt’s in Deutschland auch.
Wir haben erst Oktober, die in Ungarn auch, Der Verkauf könnte also womöglich noch hinausgeschoben werden.
Psst - nicht weitersagen: Es gibt in Ungarn seit einiger Zeit auch eine Legislative, die Gesetze und sowas verabschiedet!
Und jetzt kommt der Kracher: Nicht wenige Leute in Deutschland kennen sich mit ungarischen Steuergesetzen aus.
Und nu?
Dann könnten sich die „nicht wenigen Leute“ ja gerne äußern und sein Frage klären ab wann die 6 oder 15 Jahre anfangen zu laufen.
Stimmt !
Servus,
falls Du es nicht gelesen hast, hier nochmal:
Schöne Grüße
MM
Tja - heißt das hier nicht mehr ‚wer-weiss-was‘? Und ist nicht schon eine Antwort gekommen, die durchaus zielführend war?
Hast Du irgendwie schlechte Laune heute oder was ist los?
Hallo isi,
wahrscheinlich hast Du inzwischen in dem instruktiven Artikel, den ramses90 verlinkt hat, gelesen, dass es in Ungarn keine „Spekulationsfrist“ gibt. Die Sache funktioniert da ein bissel anders, nämlich mit einer schrittweisen Absenkung der Bemessungsgrundlage ab dem 6. Jahr nach dem Erwerb.
Es ist wohlweislich nicht von Monaten oder Tagen die Rede, weil die Einkommensteuer auch in Ungarn (genau wie z.B. in Österreich, Italien oder Polen) sich immer auf ein Kalenderjahr bezieht.
Eine Absenkung der Bemessungsgrundlage um 10 * 10 = 100 Prozent kann also nicht anders als im 15. Kalenderjahr nach Erwerb erfolgen, weil es keine monatliche Bemessungsgrundlage gibt. Das ist im vorliegenden Beispiel, bei Erwerb im Jahr 2001, das Jahr 2016 - unabhängig davon, ob im März oder im November 2016 verkauft wird.
Schöne Grüße
MM