Hallo,
2 Personen stehen im Mietvertrag und wohnen unglücklicher Weise noch zusammen. Die eine Mietpartei(MP1) hat einen „Dauerbesuch“ eingeladen. Dieser Besuch schläft im Gästezimmer welches sie auch verschließt.Dort befinden sich aber Klamotten, Möbel usw der anderen Mietpartei(MP2) diese mehrfach gesagt das der Besuch nicht erwünscht ist.(was auch per WhatsApp Verlauf schriftlich vorliegt). MP2 gab dem Besuch eine Frist von einem Tag gegeben um ihr Zeug zu packen und um das Weite zu suchen. Natürlich ohne Reaktion.
Kann MP2 den ungebetenen Gast mit der Polizei entfernen lassen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen?
MP1 is ja damit einverstanden. Aber der ungebetene Gast behindert MP2 in dem Tagesablauf.
Danke im voraus
Hallo
Kann MP2 den ungebetenen Gast mit der Polizei entfernen lassen und eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen?
Nein, der Gast ist ja nicht ungebeten. Es geht um eine Streitigkeit zwischen den beiden Hauptmietern, und das ist eine privatrechtliche Sache, mit der die Polizei nichts zu tun hat.
Dieser Gästeraum ist doch ein Gemeinschaftsraum, oder?
MP2 sollte an MP1 einen eingeschriebenen Brief schreiben, auf das gemeinschaftliches Verfügungsrecht über die Gemeinschaftsräume hinweisen und eventuell mit der Beauftragung eines Rechtsanwaltes drohen. Oder seine Frage ins Brett für Mietrecht verschieben lassen, vielleicht ist da die Chance auf eine vernünftige Antwort größer als hier bei Allgemeine Rechtsfragen.
Viele Grüße
Das kommt darauf an, wer das Gästezimmer gemietet hat. Der Eigentümer kann, soweit kein schriftlicher Vertrag vorliegt, der etwas anderes besagt, den „Dauergast“ hinauswerfen. Sind beide Mitparteien OFFICIELLE Mieter, ist das (wie schongesagt) privatsache. Auf jeden Fall hat aber der Eigentümer der Gegenstände, die sich dort befinden, das Recht, diese zurück zu verlangen.