Ungeeichte Wasseruhr, Nachforderungen

Hallo Zusammen,

darf eine Gemeinde Abschlagsforderungen stellen, obwohl die Wasseruhr am Hausanschluss(keine Mietwohnung) seit einem Jahr(geeicht bis 2011) nicht mehr geeicht ist?
Nach EichG ist dies doch eine Ordnungswidrigkeit.
Gemeinde wurde bei der letzten Wasserablesung bereits darauf hingewiesen und es wurde in diesem Jahr nichts getan.
Im konkreten Fall geht es um ca. 400€ Nachschlagsforderungen, also nicht nur ein paar qbm.

Gruß
Th3Bug