ungefähre Kosten Verkehrswertgutachten

Hallo liebes Forum,

ich brauche ein Verkehrswertgutachten für eine ältere sanierungsbedürftige Immobilie (Auszahlen der Erbengemeinschaft) und bin etwas ratlos, was die ungefähren Kosten des Gutachtens angeht. Als Richtlinie, damit es nicht ins Bodenlose wächst, wenn man so gar keine Ahnung hat.
Liegt das Gutachten immer noch bei ca. 1-2 % vom Wert? Und wenn das so sein sollte, wird dann nicht im Zweifelsfalle höher eingeschätzt, um die Gebühren zu erhöhen?

Um sicherzugehen, suche ich gerade einen vereidigten Sachverständigen , und habe hier im Archiv gelesen, daß die Gutachter der Städte und Gemeinden günstiger sein sollen als die anderen vereidigten und bestellten Gutachter. Ist dem so? Gibt es nicht so etwas wie eine Gebührenordnung für alle?

herzlichen Dank schon mal für eine Übersicht in dem Chaos :wink:

glycine

Hallo liebes Forum,

ich brauche ein Verkehrswertgutachten für eine ältere
sanierungsbedürftige Immobilie (Auszahlen der
Erbengemeinschaft) und bin etwas ratlos, was die ungefähren
Kosten des Gutachtens angeht. Als Richtlinie, damit es nicht
ins Bodenlose wächst, wenn man so gar keine Ahnung hat.

Liegt das Gutachten immer noch bei ca. 1-2 % vom Wert? Und
wenn das so sein sollte, wird dann nicht im Zweifelsfalle
höher eingeschätzt, um die Gebühren zu erhöhen?

Um sicherzugehen, suche ich gerade einen vereidigten
Sachverständigen , und habe hier im Archiv gelesen, daß die
Gutachter der Städte und Gemeinden günstiger sein sollen als
die anderen vereidigten und bestellten Gutachter. Ist dem so?

Das kann so pauschal nicht bewertet werden, zumal die Regelungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

Gibt es nicht so etwas wie eine Gebührenordnung für alle?

Ist mir nicht bekannt, zudem wäre dies schwierig, denn die Kosten des Gutachten richten sich u.a. auch auf den zeitl. Arbeitsaufwand, daher wird i.d.R. ein x% vom Wert vereinbart.

Die Erbengemeinschaft ist an den Kosten zu beteiligen.

Schönen Tag noch,

Tach,

Liegt das Gutachten immer noch bei ca. 1-2 % vom Wert?

es läßt sich auch ein festes Honorar vereinbaren.
Dann fällt Deine Befürchtung bzgl. Höherbewertung weg.

Hab ich damals bei meiner Scheidung auch gemacht, als (jetzt) mein Haus bewertet wurde.

Gandalf

Guten Tag,

Tach,

Liegt das Gutachten immer noch bei ca. 1-2 % vom Wert?

es läßt sich auch ein festes Honorar vereinbaren.
Dann fällt Deine Befürchtung bzgl. Höherbewertung weg.

Hab ich damals bei meiner Scheidung auch gemacht, als (jetzt)
mein Haus bewertet wurde.

Gandalf

Danke Gandalf,

ist die Größenordnung dann zwischen 2-3 Tsd Euro in Ordnung oder liegt das normale Honorar noch deutlich drüber? die Häuser hier liegen alle so im Bereich der 180-200 Tsd, allerdings im guten Zustand, was man in diesem Fall leider nicht mehr sagen kann.
Auch wenn es eine Erbengemeinschaft ist, zZt. ist sie halbwegs friedlich und bevor sich jemand querstellt, bezahle ich den Gutachter lieber aus eigener Tasche.

danke nochmals
glycine

Tach,

ist die Größenordnung dann zwischen 2-3 Tsd Euro in Ordnung

soviel hab ich über den Daumen auch bezahlt. Dafür kriegte ich ein umfangreiches, theoretisch gerichtsverwertbares Gutachten.

Gerichtsverwertbar, weil der Gutachter eine entsprechende Qualifikation hatte.

Gandalf