Ich habe vor einiger Zeit einen Brief von der Mobilcom bekommen, in welchem eine blumigst angepriesene Umstellung meines Tarifes angekündigt wurde. „Bei Fragen rufen Sie uns an.“ Nichts weiter.
Nun habe ich nach ca 6 Wochen später das getan und um Rückgängigmachung gebeten. Es wurde gesagt, dass in den AGB steht, dass für soetwas eine Einspruchsfrist von 4 Wochen steht.
Ich bin nun der Ansicht dass das nicht lauter ist, aus diversen Argumenten…
Ich bitte um „Wissen“ über soetwas, ob das nun wirklich so geht. (Ich habe in den AGB auf die mittelschnelle nicht mal gefunden wo das stehn soll, weil das reichlich Kleingedrucktes ist.)
wieder ein neuer Trick der Mogelcom.
Bei mir haben sie kürzlich still und leise eine Mindestnutzung von 10 DM eingeführt, ohne mir darüber Bescheid zu geben. Als ich es merkte, habe ich aufgrund der Tarifänderung direkt mehrere Verträge gekündigt.
Fakt ist, das die Anbieter bei solchen Änderungen auf ein Sonderkündigungsrecht hinweisen müssen.
Ich würde an Deiner Stelle auf die Kündigung bestehen. Ich kann mir nicht vorstellen, das die es auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen würden.
Übrigens haben sie meine Kündigungen akzeptiert und bei Bekannten von mir widerum nicht. Erst nachdem sie klargestellt haben, das sie auf die Kündigung in jedem Fall bestehen werden, hat die Mogelcom klein beigegeben.
Die Handys darf man übrigens behalten, auch wenn sie Dir etwas anderes erzählen wollen.