der käufer hat ein (einklagbares) recht, die ware auf eignung
und beschaffenheit zu prüfen ?
Da bei Fernabsatz ein Käufer das Recht eingeräumt bekommt, die
Ware auf eine Art und Weise zu testen, wie es im Ladengeschäft
üblich wäre, kann man mit Fug darauf schließen, dass es das
dort auch gibt.
ja, wunderschöner zirkelschluss:
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das fernabsatzrecht geht spätestens seit dem wasserbettenfall wesentlich weiter als der kauf im ladengeschäft. im übrigen ist das fernabsatzrecht stärker vom europarecht geprägt als das kaufrecht.
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der eigentliche zirkelschluss:
du leitest den umfang eines „prüfungsrecht“ vom fernabsatzrecht ab, das auf den prüfungsumfang im ladengeschäft verweisen soll. die ausgangsbehauptung, wie weit der prüfungsumfang im ladengeschäft geht, wurde damit nicht begründet.
da wird sich mein obsthändler
das nächste mal freuen, wenn ich die äpfel vor dem kauf
teste…
Du darfst die Äpfel dort nicht anschauen? Die haut er dir
ungesehen in eine Tüte?
weißt du etwas nicht mehr, was du selbst geschrieben hast ?
„Diesem läuft aber das Recht des Kunden zuwider, die Ware vor dem kauf auf Eignung und Beschaffenheit zu prüfen.“
es gibt kein recht, die ware vor dem kauf zu überprüfen. entweder man akzeptiert den umfang der prüfungsmöglichkeit, die der verkäufer einräumt, oder man kauft die sache nicht… wenn der verkäufer dem käufer prüfungsmöglichkeiten einräumt, dann aus eigenem interesse. daraus folgt aber kein anspruch des käufers auf durchführung einer prüfung.
Hier sollte der gesunde Menschenverstand einsetzen.
daher: finger weg vom urheberrecht und die antwort in den §§
145ff. bgb suchen…
Ich empfehle dir erst einmal einen anderen Umgangston. Wir
sind hier nicht auf dem Fußballplatz oder in deiner Kneipe,
ja?
ich habe meinen umgangston nur deinen rechtskenntnissen angepasst.
nur am stammtisch würde man deinen ausführungen glauben schenken…
Der Ladenbesitzer ist Eigentümer bzw. Besitzer der Zeitung,
deren Inhalt wesentlicher Bestandteil ihrer ist. Er muss es
nicht dulden, dass die Zeitung durchgelesen und dann unbezahlt
zurückgelegt wird.
wow, richtig. warum denn nicht von anfang ohne das urheberrecht ?!