Hallo zusammen,
unbedingt müsste ich mal wissen, ob ungelernte Kräfte, die sich alles angeeignet haben und alleine für einen Kindergarten kochen, den Einkauf sowie die Planung machen, den Status einer Küchenleitung erhalten oder nur als ungelernte Küchenhilfe bezahlt werden?!
Bezahlung erfolgt nach öffentl. Dienst (wurde gesagt), Urlaub wären demnach 30 Tage. 25 Tage sind aber nur gegeben.
Ich arbeite für wenig Geld. Bitte gebt mir Bescheid, ob dies alles rechtens ist. Ich bin 55 Jahre, möchte mich nicht "über’s Ohr hauen " lassen.
unbedingt müsste ich mal wissen, ob ungelernte Kräfte, die
sich alles angeeignet haben und alleine für einen Kindergarten
Privater oder öffentlicher Träger? (TVöD?)
kochen, den Einkauf sowie die Planung machen, den Status einer
Küchenleitung erhalten oder nur als ungelernte Küchenhilfe
bezahlt werden?!
Bezahlung erfolgt nach öffentl. Dienst (wurde gesagt),
TVöD zwingend oder orientierung?
Urlaub
wären demnach 30 Tage. 25 Tage sind aber nur gegeben.
Werk- oder Arbeitstage?
Ich arbeite für wenig Geld. Bitte gebt mir Bescheid, ob dies
alles rechtens ist. Ich bin 55 Jahre, möchte mich nicht
"über’s Ohr hauen " lassen.
vielen dank, frank,
noch infos für dich. hoffe, du kannst es mir beantworten:
Montessori-kindergarten, d.h. verein, also privater träger. bezahlung erfolgt aber näch tarif f. öffentl. dienst.
muss der urlaub dann nicht auch danach erfolgen?
lg edilie
Hi, deine Frage ist leider nicht so einfach zu beantworten. Welche Grundlage in Bezug auf Bezahlung und Urlaub für dich zutrifft, kann nur aus deinem Arbeitsvertrag entnommen werden. Dort muss stehen, ob sich die Bezahlung an einem Tarifvertrag, einer innerbetrieblichen Vereinbarung oder ähnlichem orientiert oder eben nicht. In so einer Regelung oder einem Tarifvertrag kann dann auch geregelt sein, ob die Ausbildung, die ausgeübte Tätigkeit oder beides für die Bezahlungseinstufung wesentlich sind.
„Verlangen“ kann man immer nur, was auch so geregelt ist. Mündliche Zusagen sind leiter nichts wert. Öffentlicher Dienst ist auch etwas vage. Es gibt Tarifverträge für Beschäftigte des Bundes, der Länder und der Gemeinden und die unterscheiden sich ziemlich. Auch innerhalb eines Tarifvertrages wird dann nach Berufsgruppen und ausgeübter Tätigkeit unterschieden.
also:
Lese deinen Arbeitsvertrag und stelle fest, welche Grundlagen/Tarifvertrag gelten
Lies die entsprechenden Grundlagen und stelle fest, wo du dich da wieder findest
Solltest du dann feststellen, dass du nicht richtig bezahlt wirst, wende dich an den Betriebsrat und/oder die Gewerkschaft und mach deinen Anspruch geltend