Ungemeldete Mitbewohner (Sozialbetrug?)

Kann eine ungemeldet von einer Mieterin aufgenommene Person, die
Ursache für erhöhten Verbrauch und Schädigung des Gebäudes
infolge Überbelegung ist, auch für nicht gezahlte Mieten und Energierechnungen in Anspruch genommen werden?

Ich weiß nicht, was das mit Sozialbetrug zu tun haben soll.
Wenn Mieten oder Energierechnungen offen sind, können diese nur beim Mieter eingetrieben werden. Nur er haftet für die Verbindlichkeiten aus dem Mietverhältnis.

Wie darf ich mir denn bitte eine Schädigung des Gebäudes vorstellen, die durch 2 statt 1 Mieter in einer Wohnung zustande kommt?

Nutzt der ungebetene Mieter etwa die Stufen im Treppenhaus über Gebühr ab, da er täglich 2x die Wohnung verlässt?

auch ohne Gruß

Hallo,

eine Wohnung ist nur dann Überbelegt
wenn für jede Person in der Wohnung nicht ein bestimmter Raum (Fläche)
vorhanden ist.Und zwar für ständig dort lebende Personen.
Besucher dürfen kurzzeitig sehr wohl diese Grenze sprengen.

Nur für dauerhaft dort wonhafte Personen gilt der Grundsatz,das je nach Bundesland
-für jedes Kind mindestens 6 Quadratmeter
-für jeden Erwachsenen mindestens 10 Quadratmeter

als reine Wohnfläche vorhanden sein müssen.Küche,Bad,Flur zählen hierbei nicht als Fläche.