Ungenaue Anfragen an Kirchebuchverwater?

Guten Tag,

ich bin leider in Sachen Ahnenforschung an einem Punkt angelangt, an dem ich keine einzige Spur mehr habe.
Mein Großvater hatte vor geraumer Zeit eine Anfrage, zu einer bestimmten Person, an das Standesamt geschickt, die an die Kirchenbuchverwalter weitergeleitet wurde.
Von da aus kam dann eine Antwort mit, natürlich, genauem Bezug nur auf diese angefragte Person.
Mein Großvater hat allerdings keine weiteren Fakten zu dem Vater der nachgefragten Person, sodass also mit den Informationen des Kirchenbuches alle Spuren enden.

Meine Frage ist, wenn es Informationen zu dem Vater der angefragten Person in den Kirchenbüchern gegeben hätte, wären diese vom Verwalter mit angegeben worden?
Bzw. kann man eine ungenaue Anfrage an den Kirchenbuchverwalter stellen, ob es weitere Verbindungen zu Person XY in den Kirchenbüchern gibt?
Oder wird es aufgrund des zu großen Aufwandes abgeschmettert?

Vielen Dank für die Mühe!

Mt freundlichen Grüßen

Tach Ich_Lynx,

eine Anfrage an ein Gemeindeamt wird genauso beantwortet, wie sie gestellt ist. Es gibt für den oder die Angestellten überhaupt keinen Grund, irgend etwas zu vermuten, z.B. dass der Frager noch mehr wissen will. Wenn er mehr wissen wollte, hätte er das sicher gefragt respective fragenkönnen.

Nun zu dem Menschen selber: Wenn man das Geburtsdatum hat, findet man sehr schnell den Eintrag im Taufregister. Dort sind immer auch die Eltern angegeben. Man kann dann im Taufregister nachforschen, ob dieser Mensch das erste oder dritte oer neute Kind war. Daraus Kann man auf den Hochzeitstermin schließen; im Eheregister sind dann bei der Eintragung der Eheschließung auch die Eltern der Eheleute angegeben. Und über die kommst Du dann weiter.

Was lernen wird daraus? Immer präzise fragen! Und nicht motzen, wenn bloß die Frage bantwortet wurde, die gestellt worden ist. Man hätte ja auch anders und genauer fragen können, und dann wäre auch diese Frage beantwortet worden.

Gruß - Rolf

Hallo Rolf,

vielen Dank für deine Antwort!

Das war auch überhaupt kein „Gemotze“, tut mir leid, wenn es so rüber kam.

Um es genauer darzustellen was ich meine:
Der Kirchenbuchverwalter hat den Kirchenbucheintrag „wortgenau“ abgeschrieben, dort war keine Information über die Eltern, daher die Frage ob er dann nur den Teil abgeschrieben hat, der die Person betrifft, oder hätte er ihn zu 100% abgeschrieben, sodass also wirklich nichts weiteres im Kirchenbucheintrag stand.

Wenn nämlich nur nach genau einer Person gefragt wurde, wie du schon sagtest, gehe ich auch davon aus, dass nur die Infos von der Person rausgegeben werden, daher war meine Frage, ob ich zu dem Eintrag noch nachfragen brauche, ob etwas zu den Eltern stand, das verschwiegen wurde, weil eben nur nach der Person gefragt wurde, oder ob es mitgenannt worden würde, wenn da etwas gestanden hätte, da ja „wortgenau“ dort stand.

Durch deine Antwort bin ich ja nun schlauer geworden und werde im Taufregister nachforschen, dort werde ich dann ja auf jeden Fall, falls vorhanden, etwas finden werde.

Vielen Dank für die Hilfe!!!

Mit freundlichen Grüßen