Ungenaue Datumsangabe ?

Hallo

Mal eine Frage zur KFZ Haftpflicht. Ich weiss natürlich dass man die KFZ Versicherung bis zum 30. Nov kündigen kann, mein Vertag läuft aber bis 31.12.10. Jetzt habe ich einen Brief meiner Versicherung bekommen, womit sie eine Beitragsanpassung für 01.01.10 ankündigen. Dadurch habe ich ja ein Sonderkündigungsrecht. Soweit so gut.

Allerdings frage ich mich zu welchem Termin ich kündigen könnte, der Brief mit der Beitragsanpassung zum 01.01.09 trägt als Datum „November 2009“, bekommen habe ich ihn am 30.11.09. Bis einen Monat nach Eingang könnte ich wohl kündigen, aber wie weise ich den Eingang nach? Ich möchte nicht nächstes Jahr mit 2 Versicherungen dastehen.

Gruss vonsales

es zählt das Eingangsdatum (Poststempel), des Weiteren kannst Du bedenkenlos im Dezember „außerordenlich“ kündigen. Wenn der Versicherer als Angabe auf dem Schreiben „im November“ angibt, kann das auch der 30.11.2009 sein, somit kannst Du innerhalb vier Wochen kündigen.