in der betreffenden Fachstudienordnung steht die Formulierung „Höchstens sieben Modul(teil)prüfungen im Bachelorstudiengang […] können zweimal wiederholt werden.“
Das Modul Allgemeine Informatik (I, II) besteht aus den Teilen Allgemeine Informatik I und Allgemeine Informatik II, wobei die Prüfungen in AI I und AI II am Ende des Semesters jeweils als Modulteilprüfungen gelten.
Hier meine Frage:
Hat man für jeden Modulteil zwei Wiederholungsversuche oder hat man für beide Modulteile zusammen zwei Wiederholungsversuche?
Über eine (fachkundige) Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke ich mich schon einmal im Voraus.
Max. sieben Teile können höchstens zwei mal wiederholt werden.
Ja, aber es geht um die Formulierung und insbesondere um das (teil) in Modul(teil)prüfungen. Es macht ja einen Unterschied, ob in maximal 7 Modulen 3 Versuche zur Verfügung stehen, oder ob 7 Modulteilprüfungen 2 mal wiederholt werden können, egal wieviele davon vom gleichen Modul sind.
Also rein von der Aussage der Ordnung würde es ja bedeuten, dass man beide wiederholen kann (Modul(teil)prüfungen)
Aber da solltest du lieber den Dozenten fragen, ob die Teile als eine Klausur gelten oder als 2.
Wenn der sich da nicht sicher ist dann den Studienleiter.
ich glaube in dem fall wäre es am besten, deine frage dem studiengangssprecher oder bei dem student service center zu stellen. die kennen sich mit so feinheiten in der regel immer besser aus.
viel erfolg