Ungenaues Blitzerfoto mit LKW - komm ich da raus?

Hallo,

mein Bekannter ist mit seinem LKW geblitz worden. Und außer ein paar Wimpel in der Scheibe ist NICHT mal schemenhaft ein Mensch dahinter zu erkennen. Es geht zwar nur um 25 €, aber kommt er aus der Nummer alleine wieder raus? Er hat zur Zeit keine Verkehrsrechtschutz am Laufen. Lohnt es sich privat gegen anzugehen?

Danke für die schnellen nützlichen Tipps.

Lieben Gruß

Jutta

Hallo Jutta ,
Er kann Einspruch dagegen einlegen und behaupten er wäre nicht gefahren. Dann muss er aber belegen können, wer mit dem LKW gefahren ist.Wenn er das nicht kann , kann es passieren,daß er vom Gericht die Auflage bekommt ein Fahrtenbuch zu führen.
Ein Tip von mir: nehmt die 25 € und seid zufrieden denn die sind in keiner Datei verzeichnet.
Im anderen falle kann es sein , daß ihr evtl. noch vor Gericht müsst denn jeder Einspruch zieht meistens ein Verfahren nach sich.
Ich hoffe euch geholfen zu haben.
mfg
Dieter

Hallo Jutta,
wenn er abstreitet auf dem Foto zu sein,kann die Gemeinde,oder wer auch mmer den Blitzer betreibt von seiner Firma verlangen,das die entsprechenden Tachoscheiben vorgelegt werden.Oder seine Fahrerkarte wir ausgelesen.An Hand der Daten wird man ihn vermutlich festnageln können.Zumal seine Arbeitgeber genau weiss,wo er gefahren ist.oder er bekommt die Auflage ein Fahrtenbuch führn zu müssen,wenn es nicht zu 100% nachgewiesen werden kann.
Ich für meinen Teil würde das Bussgeld zahlen und es als Lehrgeld betrachten
Liebe Grüsse
Bernhard

hallo jutta, dein bekannter muss bei lkw entweder tachoscheibe oder fahrekarte einsetzen. wenn er zur angegeben tatzeit nicht gefahren ist kann und muss er das nachweisen. wenn er gefahren ist hat er den nachweis und kann von der behörde nachgeschaut werden.
dann könnte esein: der schuß geht nach hinten los,
und er kann zum führen eins fahrtenbuchs verdonnert werden. alles gute für euch zwei lg reinhard

Du kannst jetzt natürlich darauf spekulieren, dass dein Bekannter aufgrund des nicht Erkennens mit einem blauen Auge davon kommt. Allerdings solltet ihr von dem Versuch Abstand nehmen, wenn dein Freund ein Fahrzeug gelenkt hat, welches zwingend einen Tätigkeitsnachweis führen musste (Tachoscheibe und noch schlimmer digitale Fahrerkarte). Spätestens dann wird der Nachweis der Fahrereigenschaft einfach zu führen sein…

Hallo,
Ich weiß das so jetzt auch nichtr genau, aber würde mal eher zu Nein tendieren, wenn nicht, z.B. mit seiner Fahrerkarte, beweisen kann, dass er nicht gefahren ist.
Hoffe ich konnte dir helfen.

MfG Lucas

Hallo Jutta!
Das ist sehr unwarscheinlich, aber möglich. Da die Fahrten eines LKW durch Fahrerkarte, Tages-und-Tourenberichte oder auch noch Tachoscheibe leicht nachzuvollziehen sind. Die Bußgeldstelle wird erst die persönlichen Daten des Fahrers abfragen, dann die Einsatzdaten des LKW, sollte das immernoch zu keinem Ergebniss führen muss er ein Fahrtenbuch führen, wenn er es bis zum Fahrtenbuch geschafft hatt, muss meistens nicht gezahlt werden.
Gruß Carsten

Also Jutta bei allem Verständnis aber bei 25 € würde ich sagen zahlen lächeln und das wars. Alles andere würde nur mehr Kosten verursachen .Kennzeichen und Tachoscheibe werden gesehen.

Hallo Jutta,
da LKW’s mit Tachoscheibe oder Fahrerkarte gefahren werden müßen, besteht hier für die Polizei die Möglichkeit den Fahrer über das Nummernschild und die dazugehörigen Fahrtenschreiberaufzeichnungen festzustellen.
Und da es nur um 25€ geht, würde ich die lieber bezahlen. Es kann sonst auch noch Ärger geben wegen der Wimpel, die das Sichtfeld stark einschränken (laut Behörden).
Ich hoffe ich konnte helfen.
Liebe Grüße und allzeit Gute Fahrt
Dirk

Hallo Jutta,
1.)wobei ist er den Geblitz worden,
2.)ist das Kennzeichen des LKW´s auf dem foto?
bitte teile mir die daten mit.
gruß
Karl-Heinz

Hei Jutta.
bei 25 Euro ohne Punkt würde ich direkt bezahlen denn der Halter muss bei weiteren Recherchen den Namen bekannt geben und der ist nun mal beim LKW leicht heraus zu finden.

Eher nicht, denn durch fartenschreiber (Amtliches dokument bzw urkunde, ist genau registriert wer gefahren ist!