Ungenehmigte Arbeiten

Hallo,

angenommen man hat eine Weiterbildung gemacht mit der man nach 2 Jahren Berufserfahrung Leistungen nach LG 1 und 2 übernehmen darf in der Pflege. Aber schon jetzt muss man Abenddienste ohne Begleitung fahren und SC Injectionen , BZ Messungen Medikamente stellen. Eigentlich darf man es (noch) nicht und es unterschreibt jemand Anderes am nächsten Tag die Tagesberichte. Man möchte das so nicht mehr machen weil man selber nicht irgendwann zur Rechenschaft gezogen werden will. Kann man so etwas irgendwo melden? Danke für Eure Antwort.

Whistleblowing
Hi,

wenn ein AN externe Personen auf betriebsinterne Missstände aufmerksam macht, heißt das Whistleblowing.
Zu diesem Stichwort gibt es bereits einiges, leider noch keine klare Rechtsprechungslinie.
Seinen AG nach außen hin „anzuschwärzen“ kann einen Kündigungsgrund darstellen. Ob die Vorwürfe das AN tatsächlich zutreffen, hat er im Zweifel dann zu beweisen, und dies ist oft sehr schwierig.

Grundsatz:
AN muss alle ihm zumutbaren betriebs INTERNEN Klärungsmöglichkeiten ausgeschöpft haben. BR/PR, Beschwerdestelle, Vorgesetzter, übergeordnete Leitung etc.

Bleibt dies erfolglos, ist es legitim wenn AN sich an Aufsichtsbehörden (Sozial- Gesundheitsamt) oder gar Polizei/Staatsanwaltschaft wendet.

Gruß
Daniel