Ungenehmigte Bildbenutzung!

Hallo zusammen,
vielleicht bin ich hier nicht ganz richtig, aber vielleicht kann mir trotzdem jemand einen Ratschlag geben.
Ein Verkäufer (satgab) hier bei Ebay gibt in seinen Auktionen auch immer seine HP an, wo man die Sachen ebenfalls regulär kaufen kann.
Ich war also auf der HP und entdeckte mit Erstaunen ein Foto von mir auf der HP, die für Bauchtanzsachen wirbt. Das Kostüm auf dem Bild wurde in eine andere Farbe getaucht und vor meine Nase und Mund wurde ein Schleier gezeichnet. Was aber nix an der Tatsache ändert, daß hier ein Bild meiner
HP geklaut wurde um für diesen Herrn Werbung zu machen. Ich rief dort an und sagte ihm, er möge mein Bild bis morgen entfernen. Er war sehr pampig, sagte, er habe keine Ahnung, welche „Weiber“ Originalton! sich auf seiner HP tummeln und legte letztendlich auf.
Ziemlich verdutzt ob dieser Unverschämheit hocke ich hier und weiß nicht was ich tun soll.
Kann mir jemand helfen? Ich würde natürlich gerne gegen den Herrn angehen, mit dem man offensichtlich nicht reden kann.
Leider bin ich (noch) nicht im Rechtschutz. Da mir das schon öfters passiert ist, habe ich über fast alle Bilder meiner HP meinen Namenszug geschrieben und auch auf der Startseite auf mein Copyright hingewiesen - war wohl umsonst, denn der Schriftzug wurde einfach übermalt :frowning:(((
Danke schonmal für Eure Hilfe.
Gruß
Ayascha*

hallo ayascha,

poste das mal bitte im rechts-brett. da gibt es bestimmt einige fachleute, die dir weiterhelfen können.

wenns irgend geht, würde ich diesen „herrn“ nicht so davonkommen lassen.

empörte grüße
ann

nimm lieber das Recht - Brett :wink:

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Hallo,

wie schon erwähnt wurde bist Du in einem anderen Brett besser aufgehoben, nichts desto trotz möchte ich DIr hier mal antworten:

Das Du noch nicht im Rechtsschutz bist lässt sich ja innerhalb weniger Minuten ändern :wink: Man uche sich einen Anwalt seines vertrauens, etc…
Dann am besten alles notieren, aufschreiben. Wichtig: Ausdruck der Internetseiten mit Datum und Uhrzeit (für den Fall, das er die Seiten zwischenzeitlich updatet).
Dann die Einstweilige Verfügung anwaltlich rausgeben lassen.

Nichts desto trotz kannst Du Dich nur schwer oder auch garnicht dagegen wehren, das Material (Bild, Text) von Deiner Internetseite „geklaut“ wird. Es gibt zwar verschiedenste Ansätze, aber die meisten helfen nicht und sind zu umgehen.

Nichts desto trotz würde ich den Weg des Anwaltlichen Wiederstandes gehen.

Gruß
h.

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AGB von 1&1 …
Hi Ayascha,

in den allgemeinen Geschäftsbedingungen von 1&1 steht u.a. folgendes:

9.2
Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz, dort eingeblendete Banner, die Bezeichnung seiner E-Mail-Adresse und - sofern der 1&1 FirstClass E-Shop Gegenstand des Vertrages ist - die Inhalte seines Internet-Shops nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen …
… Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen eine der vorstehenden Verpflichtungen verspricht der Kunde 1&1 unter Ausschluss der Annahme eines Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 5.050,00 Euro (in Worten: (fünftausendfünfzig Euro).
[https://einsundeinsshop.de/xml/static?__page=gtc&__f…](https://einsundeinsshop.de/xml/static? page=gtc& frame=_top)

Wenn diese Grafik https://ssl.kundenserver.de/s8503661.shoplite.de/sho…
von Dir ist http://www.ayascha.de/neue%20HP/neu_flieder_schleier…,
dürfte eine Mail an 1&1 genügen.
http://www.einsundeins.com/index.php?&page=kontakt
Fairerweise würde ich dem Betreiber dieses Shops noch einmal eindringlich die Lektüre dieser AGBs ans Herz legen.

Grüße McSofa