Hallo,
ich habe eine Frage,
In einer Wohnungseigentumsgemeinschaft die aus zwei Miteigentümern besteht, baut ein Miteigentümer ein Gartenhaus,- 12 qm groß, an zwei Grundstücksgrenzen und installiert zusätzlich einen Gasgrill im Haus,-
Ein Bauantrag wurde nicht gestellt, ein Beschluss liegt nicht vor.
Wie muss/ kann die Verwaltung reagieren, oder muss der zweite Miteigentümer dagegen vorgehen.
Damit er nicht mit zur Verantwortung gezogen wird.
Für Antworten oder Ratschläge danke ich schon im Voraus
Bürger 79