Hallo zusammen
Folgendes gesehen:
Bei einer Umfahrungsstrasse ist am Strassenrand eine Baustelle. 150m vor der Baustelle ist die Geschwindigkeit auf 60 km/h beschränkt. Die Baustelle selber liegt etwa 100m nach der Ausfahrt aus dem Ort. Es gilt nach der Ortstafel die übliche Geschwindigkeit für die Hauptstrasse. Im Ort gilt 50. Die Baustelle selber ist etwa 200m lang, nach der Baustelle (etwa 200m danach) wird die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben. Nach der Ortsausfahrt wird keine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h angezeigt.
Angenommen ein Automobilist kommt aus dem Ort in Baustelle und beschleunigt auf 80 km/h. Er ist ortsunkundig. Noch in der Geschwinigkeitsbeschränkung führt die Polizei eine Geschwindigkeitskontrolle durch.
Frage: Kann der Automobilist für die Geschwindigkeitsüberschreitung gebüsst werden, oder nicht?
Gruss
HaegarCH
Hallo,
die Geschwindigkeit ist ein sog. Streckenverbot, das Ortsausgangsschild beendet dieses Streckenverbot nicht.
Also bestehen gute Chancen, das ein Bussgeld verhängt wird.
Bei einer Baustelle würde ich aber zunächst einmal prüfen, ob die Beschilderung aufgrund einer verkerhsrechtlichen Anordnung aufgestellt wurde. Wenn nicht, ist diese unwirksam.
Gruss
Iru
Hi,
hoffentlich habe ich die Frage richtig verstanden, darum mal in Kurzfassung.
Geschwindigkeitsbegrenzung, Ortstafel, Baustelle, Aufhebung der Beschränkung.
Wenn ich davon ausgehe, es geht hier um die Schweiz, würde ich sagen, es ist korrekt beschildert. Auch ein Ortsfremder muss zahlen. Die Ortstafeln in der Schweiz heben im Gegensatz zu den Ortstafeln Deutschland weder eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf, noch begründen sie ein Limit. Darum sind die Ortstafeln auch mit z.B. Generell 50 versehen.
Aber meine Aussage bitte vorsichtig betrachten, die Verkehrsregeln in der Schweiz haben ihre Tücken.
Q-Gruß
Hi,
hoffentlich habe ich die Frage richtig verstanden, darum mal
in Kurzfassung.
Geschwindigkeitsbegrenzung, Ortstafel, Baustelle, Aufhebung
der Beschränkung.
Wenn ich davon ausgehe, es geht hier um die Schweiz, würde ich
sagen, es ist korrekt beschildert. Auch ein Ortsfremder muss
zahlen. Die Ortstafeln in der Schweiz heben im Gegensatz zu
den Ortstafeln Deutschland weder eine
Geschwindigkeitsbegrenzung auf, noch begründen sie ein Limit.
Darum sind die Ortstafeln auch mit z.B. Generell 50 versehen.
Aber meine Aussage bitte vorsichtig betrachten, die
Verkehrsregeln in der Schweiz haben ihre Tücken.
Hallo Treibaer
Ja, es bezieht sich auf die Schweiz. Also, nach der Ortstafel wird die Geschwindigkeitsbeschränkung von 50 mit einer Tafel aufgehoben. Es gilt also 80 km/h. Es kommt vor und während der Baustelle keine Beschränkunf auf 60 km/h. Das das Limit auf 60 beschränkt ist, merkt man erst, wenn man die Baustelle verlässt, da dort die Beschränkung aufgehoben wird. Auf der Umfahrungsstrasse ist die Geschwindigkeitsbeschränkung ordentlich angezeigt, aber nicht nach der Ortsausfahrt. Wer von dort her kommt, würde 80 fahren dürfen.
Hoffentlich ist es nun verständlicher.
Gruss
HaegarCH
Hallo Irubis
Wenn ich in der Schweiz eine Baustelle aufbaue, kann ich zur Sicherung der Arbeiter eine Geschwindigkeitsbeschränkung einrichten. Die muss nicht ausgeschrieben werden und kann auch nur kurzfristig sein (Tagesbaustelle).
Die Schwierigkeit liegt darin, dass derjenige auf der Umfahrungsstrasse, auf der normalerweise 80 km/h gilt, weiss, dass er nur 60 fahren darf. Wer aus dem Ort rausfährt sieht die Tafel 50 km/h aufgehoben. Keine weiteren Geschwindigkeitsbeschränkung mehr. Er dürfte 80 km/h fahren.
Gruss
HaegarCH
Hi,
dann korrigiere ich mal,
Geschwindigkeitsbegrenzung, Ortstafel mit aufheben der Begrenzung, einbiegen in die Umfahrungsstrasse, Baustelle, Aufhebung der Beschränkung.
Jetzt mal wie es in Deutschland ist, in der Schweiz müsste es auch so sein, jedenfalls habe ich noch nie Gegenteiliges gelesen.
Streckengebote, also Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten grundsätzlich bis sie aufgehoben werden. Auch für Fahrzeuge die einbiegen, selbst wenn sie die Schilder nicht sehen können. Folglich kann eine Übertretung geahndet werden.
In Deutschland kann mal einer um eine Strafe herum kommen wenn für ihn das Limit nicht ersichtlich, er ortsfremd ist. Die Betonung liegt auf kann.
Es kann also der Fahrer bestraft werden.
Q-Gruß