Hallo, hier im Forum.
Ich bin Neu hier im Forum und habe eine Frage zur Mietsache, sprich defekte Zimmertüren.
Bei meinem Einzug vor ca.15 Jahren habe ich zwei Zimmertüren der Mietwohnung aus Platzgründen (z. Bsp. Einbau der Küche) unversehrt in den Fahrradkeller, zu anderen Türen aus dem Haus, gestellt. Als ich diese jetzt wieder in die Wohnung holen will, stelle ich fest, dass beide Türen beschädigt sind. Die Einhängegarniere sind ausgebrochen, an einer Kannte der einen Tür ist das Holz ausgebrochen und andere kleinere Mängel. Ich kann aber leider nicht nachweisen, dass ich diese Türen so nicht dort untergestellt habe.
Weiss jemand ob die Reperatur zu meinen Lasten geht oder ob dies Sache des Vermieters ist?
Mein Dank im Vorraus, Smoky94.