Ungenutzte Zimmertüren-jetzt kaputt

Hallo, hier im Forum.

Ich bin Neu hier im Forum und habe eine Frage zur Mietsache, sprich defekte Zimmertüren.
Bei meinem Einzug vor ca.15 Jahren habe ich zwei Zimmertüren der Mietwohnung aus Platzgründen (z. Bsp. Einbau der Küche) unversehrt in den Fahrradkeller, zu anderen Türen aus dem Haus, gestellt. Als ich diese jetzt wieder in die Wohnung holen will, stelle ich fest, dass beide Türen beschädigt sind. Die Einhängegarniere sind ausgebrochen, an einer Kannte der einen Tür ist das Holz ausgebrochen und andere kleinere Mängel. Ich kann aber leider nicht nachweisen, dass ich diese Türen so nicht dort untergestellt habe.
Weiss jemand ob die Reperatur zu meinen Lasten geht oder ob  dies Sache des Vermieters ist?

Mein Dank im Vorraus, Smoky94.

Hallo!

Das geht auf Kosten des MIETERS. Muss man das fragen ?

Wer hat denn ausgebaut und eingelagert wo andere herankönnen ? Dann muss man sich auch die Schäden selbst anrechnen lassen. Kann ja auf Suche nach tatsächlichem Verursacher gehen und dem die Vermieterrechnung präsentieren.

Im Fahrradkeller ?  Man glaubts ja nicht.

MfG
duck313

Vielen Dank für die Antwort.

Hallo duck313,

das ist mein Problem, ich denke zu wissen wer diese Türen rampuniert hat. Leider habe ich bei meinem Einzug nicht daran gedacht diese Verschlossen in meinen Keller zu stellen.

Aber trotzdem Danke für Deine Antwort. Ich dachte mir schon das ich selbst dafür aufkommen muss.

Smoky94

Mal überlegen: Zimmertüren sind Bestandteil einer (in der Regel) abgeschlossenen Wohnung. Sie wurden

unversehrt

mitgemietet. Nach 15 Jahren sind dieselben Türen ohne Verschulden des Vermieters erheblich beschädigt.

Weiss jemand ob die Reperatur zu meinen Lasten geht oder ob
dies Sache des Vermieters ist?

Zunächst mal geht die Reparatur zu Lasten des Schadenverursachers. Es ist allerdings nicht Aufgabe des Vermieters, diesen zu ermitteln. Er wird seine Schadenersatzforderung also an den Besitzer der Zimmertüren richten. Nach geschildertem Sachverhalt ist das der Mieter, der die Türen in einem der ganzen Hausgemeinschaft zugänglichen Kellerraum abstellte.

Selbstverständlich kann der Vermieter die unversehrt mitvermieteten Türen repariert oder gar ersetzt verlangen :open_mouth:

Wer ist denn bitte auch so unbedarft, sie frei zugänglich im Fahrradkeller aufzubewahren, wo sie erwartbar beim Rangieren mit Fahrrädern umgestoßen und/oder beschädigt werden können?

G imager