Ungeordneten Vermögensverhältnisse

Einen schönen guten Tag allen zusammen!

Ich versuche gerade in meinem „ungeordneten“ Leben wieder Struktur und Ordnung zu bringen. Ich bin eigentlich auf einem guten Wege, möchte und kann aber nicht einfach Geld „auf gut Glück“ investieren.
Für die Aufnahme einer neuen Tätigkeit hätte ich jedoch gerne geklärt, was „ungeordnete Vermögensverhältnisse“ bedeuten. (Stichwort §34c)
Ich habe ein paar negative Einträge bei der Schufa. Niemals bedingt durch betrügerische Absichten. Keine Insolvenz. Natürlich ein reines, polizeiliches Führungszeugnis. Aber leider ein paar Einträge im Schuldnerregister. Keine Millionen. Nichtmal Tausende.

Liegt es also im Ermessen der jeweiligen Behörden/Ämter zu entscheiden, ob ich geeignet bin oder nicht? Oder gibt es objektive Kriterien?

Ich bedanke mich für’s Lesen!

Ich entschuldige mich für die vorhandenen Fehler. Ist das peinlich. :frowning:

FAQ:1129

Ich entschuldige mich für die vorhandenen Fehler. Ist das
peinlich. :frowning:

  1. ist es, so lange kein anderer geantwortet hat, durchaus möglich, seinen Artikel zu löschen und korrigiert einzustellen
  2. ist das einzige, was man hier im Brett wirklich monieren wird, der Verstoß gegen FAQ:1129

Gruß
smalbop