wir haben folgendes Problem für das vielleicht einer von Euch eine Lösung kennt:
Unser Nachbarhaus ist schon seit vielen Jahren unbewohnt und mittlerweile auch unbewohnbar. Das stört uns auch nicht besonders. Stören tut uns aber, dass auf des Nachbarn Grundstück seither Wildwuchs herrscht. Keine 3 Meter von unserer Hauswand entfernt ausgerechnet auf der Südseite grenzt das Nachbargrundstück. Dort stehen mehrere kaputte Büsche und über 1m hohe Brennesseln.
Unser Nachbar ist verzogen und deshalb nicht erreichbar. Auch über die Gemeinde konnte keine aktuelle Anschrift ermittelt werden.
Jetzt war meine Idee, dass ich selbst auf dem Nachbargrundstück für Ordnung sorge - aber wie ist das rechtlich, wenn ich dort Büsche absäge? Eine meiner Nachbarinnen hatte mit dem Ex-Nachbarn schon mal einen Prozess.
Grundsätzlich kann niemand etwas dagegen haben, wenn Du selbst Hand anlegst, sprich das Unkraut zu vernichten. Im übrigen ist das ja auch unzumutbar. Ausserdem sollte jede Gemeinde daran gelegen sein, das Stadtbild zu erhalten. Ich würde mich auf jeden Fall mit dem Katasteramt in Verbindung setzen, jedoch muss ernsthaftes Interesse vorliegen. Man kann ja Kaufinteresse vorgeben oder immer gutNachbarn befragen. Was ist denn mit der Prozessnachbarin? Sie muss doch über Infos verfügen. Auch ist das Einwohnermeldeamt verpflichtet Auskunft zu geben!
hallo manfred,
also was ich dir auf jeden fall sagen kann, wenn du das fremde grundstück betrittst kann man dich wegen hausfriedensbruch drankriegen… das solltest du dir gut überlegen ob es die sache wert ist. es sollte auf jeden fall der eigentümer ermittelt werden, da es für einen wildwuchs rechtliche zeiten gibt an denen es geschnitten werden MUSS. Es besteht die möglichkeit das die Stadt es entfernt und die kosten dem eigentümer zukommen werden. Mehr kan ich dir auch nicht sagen… trotzdem viel erfolg… gruss bullchance