angenommen jemand macht seine mündliche prüfung bei der ihk und erlangt dadurch sein abschlusszeugnis als versicherungskaufmann. nach der mündlichen prüfung wird ihm seine note des absolvierten kundenberatungsgespräches nicht mitgeteilt, sondern nur die gesamtnote des abschlusses: 3. eine woche später erhält er seine urkunde und ersieht daraus, daß er im mündlichen kundenberatungsgespräch eine 5 (mangelhaft) erhalten hat, die auch so auf der urkunde vermerkt ist. in einer vorherigen simulierten prüfung erhielt er allerdings die note 3.
frage: da dieses „mangelhaft“ extrem hinderlich bei bewerbungen ist und der kandidat sich mit dieser notengebung ungerecht behandelt fühlt (hätte nach eigener meinung mindestens eine 4 / ausreichend verdient), ist es möglich dieses prüfungszeugnis anzufechten bzw. eine wandlung der note herbeizuführen (evt. unter heranziehung des prüfungsprotokolls)?
der kandidat gibt zu, im KBG nicht optimal abgeschnitten zu haben, aber meint, er hätte keine 5 verdient, sondern mindestens eine 4.