Hallo,
Du unterliegst einem Irrtum, wenn Du glaubst, SChule und Betrieb haben nichts miteinander zu tun.
Du bist vermutlich über 18. Zudem gehe ich davon aus, daß Du 10 Schuljahre hinter Dir hast. Somit bist Du nicht mehr schulpflichtig, sondern könntest Dich auch von der Berufsschule freistellen lassen und den Stoff für die Prüfung selbst lernen.
Allerdings: Wenn der Betrieb Dich für den Berufsschulunterricht freistellt, mußt Du auch hingehen. Wenn Du Berufsschule schwänzt und auch NICHT in den Betrieb gehst, machst Du im landläufigen Sinne „Blau“. Und damit ist die schlechte betriebliche Bewertung gerechtfertigt!
Die Regelung ist sogar ganz klar: Wenn Berufsschule ausfällt, muß man in den Betrieb! Wenn weniger als 6 Stunden Unterricht (ich meine, bei uns war die zeitliche Grenze 13 Uhr) stattfinden, muß man sogar danach noch in den Betrieb!
Meine Freundin (Ausbildungsbeauftragte) hatte auch das Problem mit (guten) Berufsschülern, die immer wieder Schule schwänzten (ich hab das doch nicht nötig…). Sie hat dann auch konsequent abgemahnt, die Jugendlichen mußten sich zudem jeden Schultag bestätigen lassen vom Lehrer und sie hat zudem jeden geschwänzten Schultag vom Urlaub abgezogen. Rechtlich absolut auf der sicheren Seite und auch mit dem Betriebsrat geklärt.
Grüße
Wendy