Ungerechte Bewertung ------- was tun ?

Hallo,
nehmen wir an ich bin die Auszubildende im 3 Jahr zur Industriekauffrau.
Ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich mich ein Mal etwas spät krank gemeldet habe… und 2 Mal (mehrmals) dem Unterricht unentschuldigt ferngeblieben bin. Noch eine Sache wurde angesprochen, wo ich mich ganz ungerecht beurteilt fühlte…
Als ich versuchte mit dem Ausbilder darüber zu reden, wollte er mir nicht zuhören… So ist das auch geblieben…

Nach ca 3. Monaten kommen die Formulare zur Anmeldung zur Abschlussprüfung, wo auch die Beurteilungen für einzelne Abteilungen gegeben werden müssen. Das macht natürlich unser Ausbilder…
Ich habe erst den unterschrieben und dann gesehen , dass etwas nicht stimmte… habe auch eine Kopie angefordert…
Ich war erstaunt… mit 2 von 6 Noten war ich einverstanden, mit 4 Noten fühlte ich mich unterbewertet.
Habe die Abteilungsleiter gefragt, ob sie um ihre Meinungen gebeten wurden oder die Azubis bewertet haben…
Keiner wusste etwas davon… Als ich dem Ausbilder darauf angesprochen habe… hiess es dass er die Bewertung so zusammengestellt hat, aus den Gesprächen zwischen Kollegen und so von den Erzählungen…(Darf man das ?)
Und dass die Noten auf die Abmahnung zurückzuführen sind…
Hier muss aber die Leistung bewertet werden und nicht das Fehlen in der Schule oder sonstiges… Oder liege ich falsch ?
„Für die komplette Urlaubs- oder Krankvertretungen der Kollegen bin ich gut genug,werde für jede „SCHEIßE“ (Sorry) eingesetzt (sogar gerne eingesetzt), aber für die Bewertungen bin ich trotzdem nicht gut genug.“ So sehe ich das – totale Ausnutzung…
Kann mir jemand helfen ? Was kann ich machen ? An wen kann ich mich sonst wenden ?
Welche Rechte habe ich ?

Moien,

wenn du kompetente Antworten haben möchtest wäre es hilfreich konkrete Auskünfte zu geben und nich schlecht leserliches WischiWaschi.

Allerdings kannst du vermutlich froh sein, daß du die Ausblung überhaupt beenden durftest, denn bei anderen Unternehmen hätte sowas wohl zur Kündigung gereicht…

Gruß

Bernd

hi

Ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich mich ein Mal etwas
spät krank gemeldet habe… und 2 Mal (mehrmals) dem Unterricht
unentschuldigt ferngeblieben bin. Noch eine Sache wurde
angesprochen, wo ich mich ganz ungerecht beurteilt fühlte…
Als ich versuchte mit dem Ausbilder darüber zu reden, wollte
er mir nicht zuhören…

sei froh, daß du so einen ausbilder
hast.

bei mir hättest du deine ausbildung
gar nicht beenden können, was nicht
zu „ungerechter behandlung“ geführt
hätte, weil du hochkant rausgeflogen
wärst.

welchen beruf meinst du in deiner vika?

hoffe das ich dir helfen konnte.

cu
alex

Kündigung von Azubis - off topic
Hallo!

Allerdings kannst du vermutlich froh sein, daß du die Ausblung
überhaupt beenden durftest, denn bei anderen Unternehmen hätte
sowas wohl zur Kündigung gereicht…

Hast Du schon einmal einen Auszubildenden betreut und versucht, diesen loszuwerden?

Dazu bedraf es eindringlicher rhetorischer Fähigkeiten oder auch sehr guter Einschüchterungsqualität, damit sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben!

Rein rechtlich sind die nämlich verdammt gut geschützt - da reicht so ein wenig Schule-Schewänzen und Zu-Spät-Kommen nun wirklich nicht aus!
Lt. geltender Rechtsprechung hat man als Ausbilder auch einen erzieherischen Auftrag. Zur Erziehung gehören auch Rückschläge, die der Ausbilder hinnehemen muss!

LG
Guido

Hi!

Mal ganz abgesehen vom Rechtlichen, wo Du imo eher schlechte Karten hast…

Was glaubst Du denn, was Dir dadurch für Nachteile entstehen?
Auf Deinem Kaufmannsgehilfenbrief steht das Ergebnis der schriftlichen und mündlichen Prüfung, mehr nicht!

LG
Guido

Moien,

deswegen hatte ich ja vermutlich geschreiben ;o) , denn ich vermute mal das dies nur die Spitze des Eisberges war…

Abgesehen davon - wenn eine Firma jemanden loswerden will schafft sie das schon - leider - wie ich momentan selbst erleben darf ;o)

Gruß

Bernd

Hallo.

Ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich mich ein Mal etwas
spät krank gemeldet habe… und 2 Mal (mehrmals) dem Unterricht
unentschuldigt ferngeblieben bin. Noch eine Sache wurde
angesprochen, wo ich mich ganz ungerecht beurteilt fühlte…

Die Abmahnung ist gerechtfertigt. Wäre ich Dein Ausbilder, hätte ich jeden Sachverhalt einzeln abgemahnt und nach dem zweiten Schulschwänzen für den Wiederholungsfall die fristlose Kündigung angedroht. BTW : Was heißt „2 Mal (mehrmals)“? 2 Mal erwischt? Oder zeitlich unabhängig voneinander jeweils mehrere Tage geschwünzen, z.B. einmal 3 Tage im Januar und dann 4 im April? Nur neugierigerweise …

Und dass die Noten auf die Abmahnung zurückzuführen sind…
Hier muss aber die Leistung bewertet werden und nicht das
Fehlen in der Schule oder sonstiges… Oder liege ich falsch ?

Ja, da liegst Du völlig falsch. In eine Beurteilung kann all das einfließen, was objektiv mit Deinen Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag zu tun hat. Das heißt, dass personenbezogene Verfehlungen sich natürlich auf die Beurteilung auswirken.

„Für die komplette Urlaubs- oder Krankvertretungen der
Kollegen bin ich gut genug,werde für jede „SCHEIßE“ (Sorry)
eingesetzt (sogar gerne eingesetzt), aber für die Bewertungen
bin ich trotzdem nicht gut genug.“

Du hast einen Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb, in dem Du Dich verpflichtest, u.a. die Berufsschule zu besuchen, oder aber auch die Fristen zur Krankmeldung einzuhalten. Verletzest Du diese Pflichten, musst Du mit Konsequenzen leben. Und Dein Ausbilder hat bisher noch keine schweren Geschütze aufgefahren, sondern Dir - berechtigterweise (er ist sogar dazu verpflichtet, streng genommen!) - eine vor den Latz geknallt. Sätz Leif.

So sehe ich das – totale Ausnutzung

Bist Du, abgesehen von bestimmten Austickern der obigen Sorte, wirklich so gut, wie Du Dich selbst einschätzest, dann stehst Du Dir mit dem beschriebenen Fehlverhalten nur selbst im Weg. Du baust mit den Händen etwas auf und reißest es mit dem Popøle wieder ein. Wo ist da die Ausnutzung?

Kann mir jemand helfen ?

Du selbst.

Was kann ich machen ?

Das eigene Verhalten kritisch überprüfen und hinterfragen, warum Du, wenn Du ansonsten so gut bist, Dir selbst ins Nest *PIEP*st.

Denk mal drüber nach.

Gruß kw

Hallo Nadja,

ich kann dem Beitrag von Okinaptz Uglwf vollsten zustimmen. Er hat die einzelnen Fakten genau auf den Punkt gebracht.

Desweiteren ist noch anzumerken, dass diese Bewertung, die für die Abschlussprüfung an die IHK abgegeben wird, absolut keine Auswirkungen auf dein Abschlusszeugnis der IHK hat! Die Beurteilung hat lediglich Auswirkungen darauf, ob du von deinem Ausbildungsbetrieb übernommen wirst und zu welchen Konditionen. Diese Auswirkungen würde es aber auch ohne diese Beurteilung geben. Das hast du dir durch dein Fehlverhalten selber zuzuschreiben.

Viele Grüße

Phoebe

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Hallo.

Ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich mich ein Mal etwas
spät krank gemeldet habe… und 2 Mal (mehrmals) dem Unterricht
unentschuldigt ferngeblieben bin. Noch eine Sache wurde
angesprochen, wo ich mich ganz ungerecht beurteilt fühlte…

Die Abmahnung ist gerechtfertigt. Wäre ich Dein Ausbilder,
hätte ich jeden Sachverhalt einzeln abgemahnt und nach dem
zweiten Schulschwänzen für den Wiederholungsfall die fristlose
Kündigung angedroht. BTW : Was heißt „2 Mal
(mehrmals)“? 2 Mal erwischt? Oder zeitlich
unabhängig voneinander jeweils mehrere Tage geschwünzen, z.B.
einmal 3 Tage im Januar und dann 4 im April? Nur
neugierigerweise …

Nein, im Zeugnis standen 16 Stunden unentschuldigt.

Und dass die Noten auf die Abmahnung zurückzuführen sind…
Hier muss aber die Leistung bewertet werden und nicht das
Fehlen in der Schule oder sonstiges… Oder liege ich falsch ?

Ja, da liegst Du völlig falsch. In eine Beurteilung
kann all das einfließen, was objektiv mit Deinen Pflichten aus
dem Ausbildungsvertrag zu tun hat. Das heißt, dass
personenbezogene Verfehlungen sich natürlich auf die
Beurteilung auswirken.

Das verstehe ich nicht ganz, es geht um die Bewertungen in einzelnen Abteilung (nicht Gesamtbewertung) , was hat das denn mit dem unentschuldigtem Fehlen in der Berufsschule zu tun ?

„Für die komplette Urlaubs- oder Krankvertretungen der
Kollegen bin ich gut genug,werde für jede „SCHEIßE“ (Sorry)
eingesetzt (sogar gerne eingesetzt), aber für die Bewertungen
bin ich trotzdem nicht gut genug.“

Du hast einen Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb, in dem Du
Dich verpflichtest, u.a. die Berufsschule zu besuchen, oder
aber auch die Fristen zur Krankmeldung einzuhalten. Verletzest
Du diese Pflichten, musst Du mit Konsequenzen leben. Und Dein
Ausbilder hat bisher noch keine schweren Geschütze
aufgefahren, sondern Dir - berechtigterweise (er ist sogar
dazu verpflichtet, streng genommen!) - eine vor den Latz
geknallt. Sätz Leif.

Gibt es denn keine Verwarnung ? Muss denn sofort eine Mahnung rausgehen ?

So sehe ich das – totale Ausnutzung

Bist Du, abgesehen von bestimmten Austickern der obigen Sorte,
wirklich so gut, wie Du Dich selbst einschätzest, dann stehst
Du Dir mit dem beschriebenen Fehlverhalten nur selbst im Weg.
Du baust mit den Händen etwas auf und reißest es mit dem
Popøle wieder ein. Wo ist da die Ausnutzung?

DIe Ausnutzung sehe ich hier :
Eine Kollegin kündigt zum 31.11.04
Ich muss in die Abteilung zur Vertretung, arbeite von 7 Uhr morgens bis 18 Uhr abends sehr oft ohne Pausen, da es sehr viel zu tun ist…wegen Inventur und Jahresabschluss…
Ich bekomme eine Note 2, die Azubi-Kollegin hat noch keine Vertretung in der Abteilung gemacht, bekommt eine 1 . Und ich frage natürlich weswegen?.. weil sie blond ist ?
Man will Kosten sparen in dem man einen Azubi einsetzt… ist klar…
Aber richtig zu bewerten …???
Meine Meinung ist: um richtig bewerten zu können, muss der Ausbilder sich mit den Abteilungsleiter in Verbindung setzen und nicht so von sich aus bewerten, er weiss nicht und kann auch nicht sehen was in einzelnen Abteilungen geschieht…

Kann mir jemand helfen ?

Du selbst.

Was kann ich machen ?

Das eigene Verhalten kritisch überprüfen und hinterfragen,
warum Du, wenn Du ansonsten so gut bist, Dir selbst ins Nest
*PIEP*st.

Denk mal drüber nach.

Gruß kw

Hi!

Mal ganz abgesehen vom Rechtlichen, wo Du imo eher schlechte
Karten hast…

Was glaubst Du denn, was Dir dadurch für Nachteile entstehen?
Auf Deinem Kaufmannsgehilfenbrief steht das Ergebnis der
schriftlichen und mündlichen Prüfung, mehr nicht!

Das stimmt, nur am Ende der Ausbildung bekomme ich auch einen Arbeitszeugnis (Gesamtbewertung), und wenn ich jetzt nichts unternehme , heisst es dann, dass ich mit diesen Noten einverstanden bin, die wird der Ausbilder auch einbeziehen.

LG
Guido

Wie kommst du dadrauf, dass die Ausbildung zur Ende ist?
Ich stehe vor der Abschlussprüfung ,aber die ist noch nicht zur Ende…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo,

Ich muss in die Abteilung zur Vertretung, arbeite von 7 Uhr
morgens bis 18 Uhr abends sehr oft ohne Pausen, da es sehr
viel zu tun ist…wegen Inventur und Jahresabschluss…
Ich bekomme eine Note 2, die Azubi-Kollegin hat noch keine
Vertretung in der Abteilung gemacht, bekommt eine 1 . Und ich
frage natürlich weswegen?.. weil sie blond ist ?

Glaubst Du im Ernst, daß die Anwesenheit allein reicht, eine gute Note zu bekommen?

Ein guter Mitarbeiter ist ein Mitarbeiter, den sein Chef für einen guten Mitarbeiter hält.

Gruß
Axel

Hallo.

Ich habe eine Abmahnung bekommen, weil ich mich ein Mal etwas
spät krank gemeldet habe… und 2 Mal (mehrmals) dem Unterricht
unentschuldigt ferngeblieben bin. Noch eine Sache wurde
angesprochen, wo ich mich ganz ungerecht beurteilt fühlte…

Die Abmahnung ist gerechtfertigt. Wäre ich Dein Ausbilder,
hätte ich jeden Sachverhalt einzeln abgemahnt und nach dem
zweiten Schulschwänzen für den Wiederholungsfall die fristlose
Kündigung angedroht. BTW : Was heißt „2 Mal
(mehrmals)“? 2 Mal erwischt? Oder zeitlich
unabhängig voneinander jeweils mehrere Tage geschwünzen, z.B.
einmal 3 Tage im Januar und dann 4 im April? Nur
neugierigerweise …

Nein, im Zeugnis standen 16 Stunden unentschuldigt.

Und dass die Noten auf die Abmahnung zurückzuführen sind…
Hier muss aber die Leistung bewertet werden und nicht das
Fehlen in der Schule oder sonstiges… Oder liege ich falsch ?

Ja, da liegst Du völlig falsch. In eine Beurteilung
kann all das einfließen, was objektiv mit Deinen Pflichten aus
dem Ausbildungsvertrag zu tun hat. Das heißt, dass
personenbezogene Verfehlungen sich natürlich auf die
Beurteilung auswirken.

Das verstehe ich nicht ganz, es geht um die Bewertungen in
einzelnen Abteilung (nicht Gesamtbewertung) , was hat das denn
mit dem unentschuldigtem Fehlen in der Berufsschule zu tun ?

Das hat sehr viel mit den unentschuldigten Fehltagen in der Berufsschule zu tun. In jede Bewertung, fließen nicht nur dein Fachliches Können, sondern auch deine Soziale Kompetenz mit ein, worunter u.a. auch das Pflichtbewusstsein (sprich Besuch der Berufsschule) fällt.

„Für die komplette Urlaubs- oder Krankvertretungen der
Kollegen bin ich gut genug,werde für jede „SCHEIßE“ (Sorry)
eingesetzt (sogar gerne eingesetzt), aber für die Bewertungen
bin ich trotzdem nicht gut genug.“

Du hast einen Vertrag mit dem Ausbildungsbetrieb, in dem Du
Dich verpflichtest, u.a. die Berufsschule zu besuchen, oder
aber auch die Fristen zur Krankmeldung einzuhalten. Verletzest
Du diese Pflichten, musst Du mit Konsequenzen leben. Und Dein
Ausbilder hat bisher noch keine schweren Geschütze
aufgefahren, sondern Dir - berechtigterweise (er ist sogar
dazu verpflichtet, streng genommen!) - eine vor den Latz
geknallt. Sätz Leif.

Gibt es denn keine Verwarnung ? Muss denn sofort eine Mahnung
rausgehen ?

Die Mahnung ist die Vorwarnung

So sehe ich das – totale Ausnutzung

Bist Du, abgesehen von bestimmten Austickern der obigen Sorte,
wirklich so gut, wie Du Dich selbst einschätzest, dann stehst
Du Dir mit dem beschriebenen Fehlverhalten nur selbst im Weg.
Du baust mit den Händen etwas auf und reißest es mit dem
Popøle wieder ein. Wo ist da die Ausnutzung?

DIe Ausnutzung sehe ich hier :
Eine Kollegin kündigt zum 31.11.04
Ich muss in die Abteilung zur Vertretung, arbeite von 7 Uhr
morgens bis 18 Uhr abends sehr oft ohne Pausen, da es sehr
viel zu tun ist…wegen Inventur und Jahresabschluss…
Ich bekomme eine Note 2, die Azubi-Kollegin hat noch keine
Vertretung in der Abteilung gemacht, bekommt eine 1 . Und ich
frage natürlich weswegen?.. weil sie blond ist ?

Nein, weil nicht nur das Arbeiten an sich mit in die Bewertung mit einfließt, sondern wie ich schon weiter oben erwähnte, auch deine Soziale Kompetenz.

Man will Kosten sparen in dem man einen Azubi einsetzt… ist
klar…
Aber richtig zu bewerten …???
Meine Meinung ist: um richtig bewerten zu können, muss der
Ausbilder sich mit den Abteilungsleiter in Verbindung setzen
und nicht so von sich aus bewerten, er weiss nicht und kann
auch nicht sehen was in einzelnen Abteilungen geschieht…

Ich dachte er hätte sich in Verbindung gesetzt?

Kann mir jemand helfen ?

Du selbst.

Was kann ich machen ?

Das eigene Verhalten kritisch überprüfen und hinterfragen,
warum Du, wenn Du ansonsten so gut bist, Dir selbst ins Nest
*PIEP*st.

Denk mal drüber nach.

Gruß kw

Hi!

Mal ganz abgesehen vom Rechtlichen, wo Du imo eher schlechte
Karten hast…

Was glaubst Du denn, was Dir dadurch für Nachteile entstehen?
Auf Deinem Kaufmannsgehilfenbrief steht das Ergebnis der
schriftlichen und mündlichen Prüfung, mehr nicht!

Das stimmt, nur am Ende der Ausbildung bekomme ich auch einen
Arbeitszeugnis (Gesamtbewertung), und wenn ich jetzt nichts
unternehme , heisst es dann, dass ich mit diesen Noten
einverstanden bin, die wird der Ausbilder auch einbeziehen.

Das Arbeitszeugnis beruft sich nicht nur auf diese Beurteilung, sondern auf dein Verhalten während der gesamten Ausbildung. Wenn du am Schluss ein schlechtes Arbeitszeugnis bekommst, bist du selber Schuld. Denn wie ich schonmal erwähnte zählt nicht nur fachliches Können bei der Bewertung von Mitarbeitern. Das hast du dir selber durch dein fehlendes Pflichtbewustsein verbockt. Selbst Schuld. Mit 22 oder 23 solltest du eigentlich alt genug sein, zu wissen was die Pflichten eines Azubis sind und die Folgen deines Handelns einschätzen zu können. Wie sagt man so schön:„Jeder ist seines eigenen Glückes Schmied.“ (Ach, ich liebe diese Phrase :wink: )

Gruß

Phoebe

LG
Guido

Holla.

Das verstehe ich nicht ganz, es geht um die Bewertungen in
einzelnen Abteilung (nicht Gesamtbewertung) , was hat das denn
mit dem unentschuldigtem Fehlen in der Berufsschule zu tun ?

Nochmal : Ob Du im Rahmen der Ausbildung in der Abtlg. Hü oder Hott bist - Deine Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag hast Du zu erfüllen. Genauso, wie der Betrieb verpflichtet ist, Dich für den Unterricht freizustellen, musst Du an ebenjenem auch teilnehmen. Steht also im Ausbildungsplan „Frau Nadja wird 4 Monate in der Abteilung A eingesetzt“, so entbindet Dich das auch keineswegs davon, in Abteilung B während dieser Zeit keinen Blødsinn zu machen.

Gibt es denn keine Verwarnung ? Muss denn sofort eine Mahnung rausgehen ?

Es kommt immer darauf an, welches Mittel der Ausbilder für angemessen hält. Die Abmahnung ist per Richterrecht definiert als das Mittel der Wahl bei verhaltensbedingtem Fehlverhalten. Wenn Dein Ausbildungsbetrieb sich also eines sicheren Rechtsmittels bedienen will, wird er zur Abmahnung greifen. Anschisse, fürsorgliche Gespräche oder auch explizit ausgesprochene Verwarnungen haben diesen Stellenwert nicht.

Meine Meinung ist: um richtig bewerten zu können, muss der
Ausbilder sich mit den Abteilungsleiter in Verbindung setzen

Wäre sicherlich sinnvoll, nur ist der einzelne Arbeitnehmer oder auch Azubi kaum in der Lage, dem Cheffe diesbezüglich Vorschriften zu machen. Gibt es einen BR, sind auch Regularien bzgl. Beurteilungen von Azubis festlegbar, deren Einhaltung dann wiederum der BR überwachen soll. Gibt es keinen, dann legt der Arbeitgeber zunächst im Rahmen seines Direktionsrechtes fest, nach welchen Kriterien wer wie beurteilt. Nur bei offenkundiger Diskriminierung (die aber erst noch bewiesen werden müsste!) stehen mögliche rechtliche Schritte zur Diskussion. Ansonsten hat Deine Auffassung der ganzen Geschichte, wie Du selbst schrubst, den Charakter einer Meinung und weiter nichts.

Was die Arbeitszeiten angeht, die Du ansprachst, so ist das ein anderes Paar Schuhe. Nur habe ich den Eindruck, dass Dir gar nicht so sehr die Zeit gegen den Strich geht, sondern die negative Bewertung … die damit aber auch nicht das Geringste zu tun hat.

Gruß kw

OT : Doppelmoppel

als das Mittel der Wahl bei verhaltensbedingtem Fehlverhalten.

Fehlverhalten war gemeint. St. Redundantio, hilf …

Huhu!

Abgesehen davon - wenn eine Firma jemanden loswerden will
schafft sie das schon - leider - wie ich momentan selbst
erleben darf ;o)

Herzliches Beileid!
Aber Du bist auch kein Azubi, oder?

Beispiel: Ein Azubi eines großen deutschen Konzerns hat mal Geld unterschlagen. Das Arbeitsgericht war der Auffassung, dass der AG ihm halt diese Möglichkeit nicht hätte geben dürfen - und verdonnerte den AG dazu, das Ausbildungsverhältnis weiterzuführen!
Ich war damals als Zeuge geladen, da einem Kollegen und mir der Betrug aufgefallen war…

Du siehst: Selbst bei einer Straftat, die bei JEDEM normalen Arbeitgeber (wenn er nicht gerade schwanger ist) zu einer außerordentlichen Kündigung reicht, reicht bei Azubis unter Umständen (gewiss ist das auch nicht ganz unabhängig von der Unternehmensgröße) noch lange nicht aus!

LG
Guido

Moien,

kein Grund zum Beileid ;o)) wollte mir etwas anderes suchen und kann mir schon den Luxus leisten Gespräche abzusagen ;o))

Mit etwas Glück habe ich bald meinen Traumjob und verdien dazu noch wesentlich mehr - gut , das interessiert ejtzt hier eigentlich net ;o))

Beispiel: Ein Azubi eines großen deutschen Konzerns hat mal
Geld unterschlagen. Das Arbeitsgericht war der Auffassung,
dass der AG ihm halt diese Möglichkeit nicht hätte geben
dürfen - und verdonnerte den AG dazu, das
Ausbildungsverhältnis weiterzuführen!
Ich war damals als Zeuge geladen, da einem Kollegen und mir
der Betrug aufgefallen war…

Hast du zufällig eine Adresse wo man die Urteilsbegründung nachlesen kann - so einen Blödsinn mag man ja kaum glauben…

Bernd

Moien

Hi!

kein Grund zum Beileid ;o)) wollte mir etwas anderes suchen
und kann mir schon den Luxus leisten Gespräche abzusagen ;o))

Na gut, dann halt: Bisse doch selbst schuld! :wink:

Hast du zufällig eine Adresse wo man die Urteilsbegründung
nachlesen kann - so einen Blödsinn mag man ja kaum
glauben…

Das war irgendwann zwischen 1996 und 1998 entweder beim Arbeitsgericht Duisburg oder Wesel!

Leider habe ich weder ein AZ, noch den Namen des Richters. Aber die Beklagte war die DSK AG.

Es mag wirklich daran gelegen haben, dass der DSK als größtem Ausbilder der Region eine erhöhte soziale Schmerzgrenze zugemutet wurde, vielleicht hatte der Richter auch Mitleid mit dem noch minderjährigen Azubi…
Fakt ist jedoch, das man sich zu meiner Zeit Azubis ausschließlich über Aufhebungsverträge entledigen konnte, da auch bei allen anderen mir bekannten Fällen im Gütetermin der DSK immer die soziale Verpflichtung vorgehalten wurde!

Allerdings weiß ich von einem Freund, der Fillialleiter bei einer großen Einzelhandelskette ist, dass auch dort immer versucht wird (auch bei Diebstahl), eine Aufhebung zu vereinbaren, da Prozesse auch dort schon mit ähnlichen Begründungen verloren gingen!

Und in der METRO in Esen wurde ein Lagermitarbeiter wegen Diebstahls einer kleinen Flasche Mineralwasser im Wert von damals 50 Pf. (oder so) wirksam gefeuert… Bei dem DSK-Azubi ging es um mehrere hunder DM!

LG
Guido