Ungerechte oder überhöhte Gebühren bei Ticketkauf

Folgendes Szenario:

Kunde X möchte über ein Internet-Portal ein Flugticket erwerben.Das Ticket ist mit einem bestimmten Preis angegeben.Man muß in 5 Schritten das Ticket kaufen.Bis zu Schritt 4 nur Angaben zur Person,usw.,im 5.Schritt wird angekündigt,amn könne das Ticket nur erwerben,wenn zusätzlich 20 Euro Reservierungsgebühr gezahlt werden(man reserviert ja nix ,sondern kauft es oder nicht) und ebenfalls 10 Euro Gebühr für Kreditkarten-Kauf zahlt.Ergeben 30 Euro dazu,die -natürlich-im ursprünglichen Angebot nicht stehen.

Ist es rechtmäßig oder was kann Kunde x dagegen überhaupt tun?

Lieben Gruß,David

Hallo,

Ist es rechtmäßig oder was kann Kunde x dagegen überhaupt tun?

in Deutschland gilt im wesentlichen Vertragsautonomie. Das heißt, dass jeder entscheiden kann, ob und mit wem er Geschäfte tätigen will.

Wenn einem die Bedingungen nicht passen, ist man ja nicht gezwungen dort Verträge zu schließen. Man kann und sollte sich dann einen anderen Vertragspartner suchen.

Gruß

S.J.

Hallo Steve Jobs,

in Deutschland gilt im wesentlichen Vertragsautonomie. Das
heißt, dass jeder entscheiden kann, ob und mit wem er
Geschäfte tätigen will.

Da haben Gerichte allerdings Grenzen gezogen.
Zitat:
http://www.geschaeftsreisekontakt.de/nachrichten.php…
Urteil: Fluggesellschaft muss bei Onlinebuchung immer den Endpreis angeben
Mo, 15.02.2010 Autor: Ralph Langrock REISEMANAGEMENT (RECHT & STEUERN)
Eine Fluggesellschaft muss den Ticketpreis immer als Endpreis einschließlich Gebühren und Steuern angeben. Es reicht nicht, wenn sie den Kunden erst während des Buchungsvorgangs im Internet über den tatsächlichen Flugpreis informiert. Das hat das Landgericht Berlin nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands gegen die österreichische Airline InterSky klargestellt.
(LG Berlin vom 26.08.2009 AZ 96 O 26/09) 


Intersky hatte im Internet zunächst einen zu niedrigen Preis genannt. So sollte ein Ticket von Berlin nach Graz hin und zurück nur 79 Euro kosten. Erst nach einem Klick zum nächsten Buchungsschritt erführ der Kunde, dass dazu noch 66 Euro „Steuern“ kommen und der Flug mit insgesamt 145 Euro fast doppelt so teuer war wie angekündigt. 


Damit verstieß die Fluggesellschaft gegen eine Richtlinie der Europäischen Union, die seit 30. Dezember 2008 in Deutschland gültig ist, stellten die Richter fest. Die Richtlinie bestimmt, dass Fluggesellschaften stets den Endpreis nennen müssen – einschließlich aller Gebühren, Steuern und sonstigen Entgelte, die unvermeidlich sind. Damit solle verhindert werden, dass sich ein Kunde näher mit dem Angebot einer Fluggesellschaft beschäftigt, ohne die vollständigen Kosten zu kennen. Deshalb reiche es nicht, wenn die Airline irgendwann während des Buchungsvorgangs auf die tatsächlichen Kosten hinweist.

Wenn einem die Bedingungen nicht passen, ist man ja nicht
gezwungen dort Verträge zu schließen. Man kann und sollte sich
dann einen anderen Vertragspartner suchen.

Den anderen Vertragspartner ist das ebenfalls untersagt.
Nochmal Zitat:
http://www.konsumo.de/news/3183-Urteil-Zusatz-kosten…
Urteil: Zusatzkosten dürfen nicht in Sternchen-Fußnote versteckt sein

Gericht bemängelt Kosten-Intransparenz

Beim Ticketkauf im Internet muss der Endpreis auf einen Blick erkennbar sein.
(Foto: sxc.hu)
Werben Anbieter im Internet mit Preisangaben, so müssen Produkte auch für den angegebenen Preis online zu erwerben sein. Das hat das Landgericht Hamburg entschieden. Nach dem Urteil reicht es nicht aus, wenn Unternehmen auf Zusatzkosten nur mit einem Sternchen hinweisen, das auf versteckte Fußnoten verweist. Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Im konkreten Fall hatte die Hamburger Stage Entertainment Marketing & Sales GmbH im Internet für Bühnenshows mit der Aussage „Tickets ab 19,90 Euro“ geworben. Ein Hinweis am Ende der Internetseite enthielt jedoch die Information, dass zu diesem Preis noch eine Vorverkaufsgebühr von 15 Prozent sowie eine Systemgebühr in Höhe von zwei Euro zuzurechnen sind.

Das Landgericht stellte nun fest, dass es sich dabei um eine irreführende geschäftliche Handlung handelt (Az.: 315 O 17/19, nicht rechtskräftig). „Das Urteil stärkt die Interessen der Verbraucher beim Internetkauf“, kommentierte der Vorstand des vzbv, Gerd Billen, die Entscheidung des Gerichts.

Sternchenhinweis ist nicht ausreichend

Die Aussage „ab 19,90 Euro“ sei auch dann nicht richtig, wenn die Tickets an der Abendkasse tatsächlich zu diesem Preis erhältlich seien. Der Verbraucher erwarte, dass im Internet angebotene Karten auch zu dem dort angegebenen Preis erhältlich seien, so die Hamburger Richter. Nach Auffassung des Gerichts ist ein Sternchen, dass auf eine Fußnote verweist, nicht ausreichend. Es bestehe die Gefahr, dass Verbraucher gar nicht bis ans Seitenende vordringen, da sie bei Interesse bereits vorher dem Link zur Buchung folgen.

Verbraucherzentrale Bundesverband überprüft weitere Unternehmen

Der vzbv weist daraufhin, dass das Gericht lediglich solche Webseiten bemängelt, bei denen für Verbraucher der Eindruck entsteht, bei den angegebenen Preisen handele es sich um Endpreise. In anderen Fällen sei es aber zulässig, Zusatzkosten in Fußnoten zu nennen.

Aufgrund des Urteils will der vzbv auch die Webseiten von anderen Unternehmen auf irreführende Preisangaben überprüfen und im Falle von Verstößen weitere Klagen auf den Weg bringen. CP

Gruß

S.J.

Ebenfalls mit freundlichem Gruß
R

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Hallo,

und ebenfalls 10 Euro Gebühr für Kreditkarten-Kauf

Dann kauft man eben nicht mit KK, dann fällt das weg. Falls bei allen anderen Zahlungsarten auch Zusatzkosten anfallen, dürften es wieder eine versteckte Klausel sein.
Zum anderen gibt es ja unten schon eine Aussage.

Cu Rene

Echt ganz vielen Dank,hättst du das nicht gesendet,hätt ich mich mit den anderen Antworten zufrieden geben müssen.Es handelt sich um den Kauf bei einer Frankfurter Ticket Börse(Flight-Tix.de),die dann im 5.Schritt eine Reservierungs-Gebühr von pauschal 20 Euro verlangt und gleichzeitig noch 10 Euro Gebühr zur Kreditkartenzahlung,obwohl der Kauf in Inland erfolgt.Gibts gar nicht sowas,übel was?

Lieben Dank,David!!

Hi,

jetzt mal unabhängig davon dass ich das auch unmöglich finde: Warum kaufst Du dann?

bye
Rolf

Weil das nächst "billigere"Ticker die gleiche Firma war,nur einen umständlicheren Flug hatte,die wiederum nächsten Flüge 150Euro teurer waren.Wenn ich diesen Bedingungen nicht „zugestimmt hätte“,hätte ich das Ticket nicht bekommen.

Nichts desto Trotz werde ich das wahrscheinlich durch eine Anzeige überprüfen lassen,denn die haben mit hoher Wahrscheinlichkeit durch diese "Pseudogebühren"schon jahrelang satten Gewinn gemacht.Wo gibts sowas,das ich bei Kauf mit Kreditkarte im Inland bei einer inländischen Firma gebühren bezahle…

Cosi fan tutte,So machens Alle.

David

Moin,

Weil das nächst "billigere"Ticker die gleiche Firma war,nur
einen umständlicheren Flug hatte,die wiederum nächsten Flüge
150Euro teurer waren.Wenn ich diesen Bedingungen nicht
„zugestimmt hätte“,hätte ich das Ticket nicht bekommen.

Na, dann sehe ich das insgesamt so, dass hier immer noch ein günstiges Ticket erstanden wurde - wo ist denn dann das eigentliche Problem?

Wo gibts sowas,das ich bei Kauf mit
Kreditkarte im Inland bei einer inländischen Firma gebühren
bezahle…

Hmmm…vielleicht verstehe ich Dich falsch, aber bei Bezahlung mit Kreditkarte fallen Gebühren an. Auch im Inland. Immer. Warum muss die immer der Verkäufer übernehmen? Ich habe das schon gesehen, das sbei Bezahlung mit Kreditkarte zusätzliche Gebühren anfallen.

Liebe Grüße,
-Efchen

Na, dann sehe ich das insgesamt so, dass hier immer noch ein
günstiges Ticket erstanden wurde - wo ist denn dann das
eigentliche Problem?

Dass der letztendliche Preis nach seiner Auffassung mit unrechtsmäßigen Gebühren zustande kommt. Wäre der Kaufpreis 20 Euro höher anstatt der Reservierungsgebühr, hätte er sich damit wohl abgefunden. Hier wird aber getrickst um im letzten Schritt nochmal 20 Tacken zu verdienen, die vorher nicht ausgewiesen wurden.

Hmmm…vielleicht verstehe ich Dich falsch, aber bei Bezahlung
mit Kreditkarte fallen Gebühren an. Auch im Inland. Immer.
Warum muss die immer der Verkäufer übernehmen? Ich habe das
schon gesehen, das sbei Bezahlung mit Kreditkarte zusätzliche
Gebühren anfallen.

Da stimme ich Dir zu. Bei Kreditkartentransaktionen fallen immer Gebühren an. Dass Unternehmen diese entsprechend auf den Kunden abwälzen ist vollkommen in Ordnung. Vom Gedanken der kostenfreien KK-Zahlung und der damit verbundenen Kostenübernahme des Verkäufers muss man sich verabschieden - das ist längst keine gängige Praxis mehr. Unzählige Unternehmen stellen die KK-Kosten dem Käufer in Rechnung bzw. koppel diese mit einem Mindestkaufwert, damit sich dies lohnt.

Meiner Ansicht nach nicht korrekt ist, wenn ausschließlich ein Bezahlverfahren angeboten wird, wofür Zusatzkosten entstehen. Hierüber gab es vor geraumer Zeit mal ein Urteil, welches ich jedoch auf die Schnelle nicht zur Hand habe. Darin ging es darum, dass mindestens eine kostenfreie Bezahlmethode dem Käufer zur Verfügung stehen muss. Bei Ryanair war das meines Wissens nach die VISA Electron Bezahlmethode.

Wenn also neben der Vorgehensweise, über Zusatzkosten (die nicht umgangen werden können) erst im letzten Buchungsschritt zu informieren, zusätzlich ausschließlich eine Bezahlung mit Gebühren stattfinden kann, halte ich das ebenfalls für sehr bedenklich und durchaus für anfechtbar.

Liebe Grüße,
-Efchen

Beste Grüße,
Sascha