Ungerechte Strafe aus Holland nicht zahlen?

I need your help!!

Ich habe vom 01.02.2011 bis 30.06.201 in Holland studiert und war dort auch bei der Gemeinde gemeldet. Danach habe ich mich in Gütersloh wieder angemeldet und anscheinend dürfte meine Abmeldung in Holland nicht so ganz funktioniert haben.

In Holland gibt es ein neues Gesetz, welches eine Krankenversicherung vorschreibt (außer man kann nachweisen dass man bei den Eltern - wie in meinem Fall - mitversichert ist). Laut CVZ (die zuständige Agentur) wurde mir ein Brief am 9 August gesendet mit der Aufforderung mich bei einer Krankenversicherung innerhalb von 3 Monaten anzumelden und nachzuweisen dass man mitversichert ist - sonst gibt es die erste Strafe von 350 Euro. Da ich nicht mehr dort gewohnt habe und meine ehemalige Mitbewohnerin mir versichert hat dass da kein Brief gekommen ist konnte ich auch nicht reagieren. (dieser Brief wird anscheinend einfach in das Postfach gelegt - also gibt es keinen Nachweis, dass ich diesen je bekommen habe).

Jetzt kam im November ein Brief vom Centraal Justiteel Incassobureau mit der Aufforderung die Strafe zu bezahlen. Bei der Gemeinde Leeuwarden bin ich mittlerweile abgemeldet. Den Versicherungsnachweis habe ich mittlerweile schon eingereicht, wurde auch von der Krankenversicherung bestätigt aber leider noch nicht an CVZ weitergeleitet. Sie meinen die Strafe muss ich in jedem Fall bezahlen - sie prüfen gerade meinen Beschwerdebrief und wenn die Strafe zu unrecht ist werden sie mir das Geld zurücküberweisen - was laut einigen Studenten nie passiert ist, da sie auf keine Emails reagieren.

Was kann mir denn passieren, wenn ich es nicht zahle? Meine Adresse in Gütersloh und in Österreich ist der Gemeinde ja bekannt.

Wäre euch für gute Ratschläge sehr dankbar!!

Hi, kann hier nur den Rat geben, nochmals nachzuweisen, dass für die Zeit Deines Hollandaufenthalts keine eigene Versicherung notwendig war, da Du bei den Eltern mitversichert warst. Notfalls Deine Krankenvers.-Kasse um Mithilfe bitten. Und auch darauf hinweisen, dass Dir die angebliche Mahnung nicht zugestellt wurde, Du eben auch nicht früher reagieren konntest.
Sorry, besseren Rat kann ich nicht geben. Viel Glück

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Was kann mir denn passieren, wenn ich es nicht zahle?

Hallo, ohne die Rechtslage genau zu untersuchen - das würde mehr kosten als die „Strafe“ - rate ich, die Sache auszusitzen. Ohne Titel kann in Deutschland nicht vollstreckt werden. Sofern dieser eines Tages wirklich vorgelegt werden kann, sind dagegen Rechstmittel zu ergreifen. Bis dahin einfach nix machen.

Viele Grüße

Vierten

Der einzige Rat, der dir hier im Forum gegeben werden kann wird wohl sein:
Geh zu einem guten Anwalt, u.a. für Europarecht
Gruß
Jürgen

Geldstrafen und Geldbußen können innerhalb der EU vollstreckt werden. Bei Nichtzahlung kann es zur Zwangsvollstreckung kommen (Gerichtsvollzieher). Außerdem kann es bei Reisen nach Holland unangenehm werden bis hin zur Festnahme. Da die holländische Entscheidung rechtskräftig ist, kann man nur in Holland dagegen vorgehen. Wie die Erfolgsaussichten dort sind, vermag ich nicht zu beurteilen. Offenbar wird die Beschwerde geprüft, ich würde da „dran bleiben“, aber lieber erst zahlen; die Holländer sind, gerade bei Deutschen, in diesen Dingen ziemlich unangenehm.

Hallo
tut mir Leid, dazu kann ich nichts beitragen.
Gruß

Hallo BernhardS, leider kann ich dir bei deinem Problem nicht helfen.

Gruß hexe1971

Hallo,
Einspruch einlegen, Nachweise beibringen und ggfs beim niederländischen Konsulat beglaubigen lassen, jedenfalls nicht zahlen!
Gruß
Hans

Sie trifft keine Schuld, da Ihnen das Schreiben nicht zu gegangen ist. Sie konnte aus tatsächlichen Gründen nicht reagieren. Hier wird einfach nur versucht Ihnen Angst zu machen.

In der gesamten Westlichen Welt gilt der Grundsatz, dass Sie nur eine Straftat begehen können, wenn Sie wissen, dass Ihre Tat verboten ist und wenn Sie den Handlungserfolg herbeiführen wollten. Im vorliegenden Fall haben sie nicht einmal etwas falsch gemacht, denn Sie waren wie es das Gesetz vorschreibt versichert.

In Deutschland wird ein Verwaltungsakt gültig, wenn er Ihnen zugestellt wurde oder mangels Zustellungsmöglichkeit durch öffentliche Bekanntgabe. Wenn die Behörde des anderen EU-Staates dieses Praxis in Deutschland gegenüber einem Deutschen nicht respektiert, dann werden Sie diskriminiert. Ich würde die o.g. Behörde bitten mir den Verwaltungsakt zuzustellen und um eine Rechtsbehelfsbelehrung bitten, damit Sie diesen Verwaltungsakt materiell und formell prüfen können und die Möglichkeit haben Rechtsmittel einzulegen. Die Zahlung würde ich bis dahin verweigern, da Sie das Geld, wie Sie schon selbst sagen, nicht mehr wiedersehen.

Behörden lassen sich i.d.R. von Privatpersonen wenig beeindrucken, selbst wenn man Recht hat. Das gilt um so mehr, wenn es „nur um Ausländer geht“. Holländische Behördenmitarbeiter dürften da nicht weniger abschätzig mit Ausländern umgehen, wie ein deutscher Beamte die hierzulande mit Ausländern pflegt. Daher meine Empfehlung zu einem Anwalt zu gehen.

Hallo,
wenn ich es richitg rechne, dann hast Du 5 Monate in den NL gelebt und gewohnt.
Also besteht 5 Monate Pflicht zur Krankenversicherung, samt Beitragszahlung!
Leider ist deine Schilderung sehr ungenügend, da Du mal schreibst, dass Du dort NICHT gewohnt, aber dich dort angemeldet hast, dann aber das eine Mitbewohnerin den keinen Posteingang bestätigt hat. Wo hast Du dann gewohnt?
Auch ist nicht ersichtlich ob Du und wo Du versichert warst, in der Zeit.
Wie soll man da eine genauere Antwort geben?
Grundsätzlich: schriftliche Bestättigung d. Mitbewohnerin, dass kein Brief ankam und Widerspruch einlegen (wenn nach der langen Zeit noch möglich).
Falls vorhanden eine Kopie des Krankenversicherungsnachweis ebenso mit einsenden.
Unklar ist auch, warum Du nicht der CVZ eine Versicherungsbestätigung gesendet hast, diese hatte sie ja auch angefordert.
Das die Post ‚einfach so‘ in den Briefkasten geworfen wurde (ohne Nachweis), ist Rechtens. Auch in Deutschland sind Gerichtsvorladungen, welche früher mit Zustellurkunde ‚geliefert‘ wurden, nur noch Briefkasten-Zustellungen.
Sollte der Widerspruch nicht helfen, ist es besser zu bezahlen, denn die NL kann ihre Forderung auch über deutsche Behörden vollstrecken.

Hallo!!!
Mir ist genau das gleiche passiert. Hab mich vergessen in Utrecht auszuschreiben und so alle Post die nach Utrecht ging nie empfangen (auch die der CVZ).
Wie ist dass alles denn bei dir ausgegangen?? Vielleicht hast du ja noch ein paar nützliche Tipps für mich.
Liebe Grüße, Rike

Hallo Rike,

also das Wichtigste ist der Krankenkasse zu schreiben und direkt bei CVZ eine Beschwerde einzureichen (im Idealfall ein eingeschriebener Brief). Ich habe damals den Betrag bezahlt und ihn später wieder auf mein Konto zurücküberwiesen bekommen - das kann aber etwas länger dauern. Das Problem ist, dass das Geld über CJIB eingetrieben wird und denen ist es ziemlich egal, ob du das Geld zu Unrecht zahlen musst. Kannst es ja auch in Raten zahlen und somit gewinnst du Zeit. Bin denen auch richtig auf die Nerven gegangen und in irgend einer E-mail habe ich dann auch die direkte Telefonnummer von der zuständigen Abteilung bekommen.

Ich hoffe das hilft dir weiter!! Bei Fragen kannst du dich jederzeit gerne melden!!

Viel Erfolg!!