Hallo!
Angenommen ein Mann trennt sich von seiner Freundin (nicht verheiratet oder verlobt). beide haben zusammengelebt. Hauptmieterin war die Frau. Für den Mann bestand eine Duldung durch den Vermieter. Jetzt fordert die Frau nachträglich für 18 Monate die Hälfte der Miete. Wie soll sich der Mann verhalten wenn Post vom RA kommt.
Zweite Frage:
Eine naturliche Person fordert Geld hat jedoch keinen Schuldschein oder ähnliches vom angeblichen Schuldner und will einen Anwalt einschalten. Wie soll sich der angebliche Schuldner verhalten. Der Schuldner ist zudem Selbständig aber erhält ergänzendes Hartz IV
Vielen Dank für Eure Hilfe!!!
DANKE DANKE DANKE
Erste Schritte
Wenn in der Frage schon steht „unberechtigt“ dann sollte doch alles klar sein: Rausfinden wo beim Amtsgericht (Sachbearbeiter) die Rechtsbeihilfe für Menschen mit geringem Einkommen zu haben ist.
Danach durch Empfehlungen einen Anwalt für Zivilrecht herausfinden.
Damit kann im Falle des Falles schon mal schneller reagiert werden.
Gruß
Stefan
Hallo Fleischmann,
Zu Frage 1:
Mit einem Ex war es ählich, ich hatte die Wohnung gemietet, wollte ihn aber raus haben. Er stand nicht im Mietvertrag. Habe mich deshalb erkundigt (bei einem Anwalt). Der sagte mir, für meinen EX würde auch die Kündigungsfrist gelten, die auch für mich gelte. Will heißen, ich konnte ihn nicht einfach rausschmeissen, sondern hätte noch die Kündigungsfrist durchziehen müssen. Vorteil für mich: für die Zeit musste er weiterhin die Hälte der Miete übernehmen (glücklicherweise hatte er die Wohnung sofort verlassen).
Du kannst Dich auch beim Vermieter erkundigen.
Wenn allerdings der Vermieter Forderungen hat, hat er Pech gehabt, er kann sich nur an die Person aus dem Mietvertrag halten.
Gruß,
Wassernixe
Hallo!
Wenn in der Frage schon steht „unberechtigt“ dann sollte doch
alles klar sein:
Na sichi! Dann frage ich mich doch, wozu man noch Gerichte benötigt, wenn man die Rechtslage doch ganz einfach klären kann, indem man Überschriften in Internet-Foren setzt.
Rausfinden wo beim Amtsgericht
(Sachbearbeiter) die Rechtsbeihilfe für Menschen mit geringem
Einkommen zu haben ist.
Das ist in der Praxis jedenfalls durchaus empfehlenswert,denn dannkann man die Angelegenheiten jeweils für nen Zehner vollumfänglich vomAnwalt prüfen und eventuell entsprechend reagieren lassen.
Das beantwortet aber die Fragen nicht.
Bei Forderung 1 müßte man herausfinden, ob Kostenteilung oder unentgeltliches Wohnrecht vereinbart war. Das muss man nicht schriftlich machen, sowas kann sich auch aus den Umständen ergeben.
Forderung 2 scheint mir eher schwierig zu beweisen als unberechtigt zu sein. Da müsste man abwarten, wem das Gericht eher glaubt. Im Zweifel hat der Schuldner bessere Karten, aber das schlechtere Gewissen.