Ist es nicht ungerecht, wenn 2 Menschen arbeitslos werden, der eine sein Gespartes nicht anrührt und erst vor dem Eintritt in ALG II verbraucht, der andere aber bis zum Eintritt in das ALG II alle Konten plündert und das Geld ausgibt bzw. verschleudert?
Einerseits hat der 1. z.B. unter der Annahme, das Geld für sein Altenteil zurück zu legen, fleissig gespart und muss es jetzt aufbrauchen, wird damit aber zeitweise nicht der Allgemeinheit zur Last fallen, anderseits hätte er vielleicht so handeln sollen wie der Zweite? Kommen jetzt wieder die Zeiten des versteckten Sparstrumpfes? Verschiedene Meinungen sind bestimmt interessant.
Also das ist eigentlich eine rechtspolitische Frage, keine Rechtsfrage. Vielleicht gehörte das eher ins Politikbrett als hieher.
Soweit ich weiß sind jedenfalls die Vermögensgrenzen beim ALG II in Deutschland eh gar nicht mal so niedrig.
Man könnte auch sagen, dass jemand, der wenig spart, gerade in diesen Zeiten eigentlich im öffentlichen Interesse handelt, denn eine hohe Sparquote drückt auf die Nachfrage und drückt die Wirtschaft (ja ich weiß schon dass mir da ein Neoliberaler widersprechen wird - eine hohe Sparquote senkt die Zinsen etc. blabla, das gehört aber dann ins Wirtschaftsbrett)
Ist es nicht ungerecht, wenn 2 Menschen arbeitslos werden, der
eine sein Gespartes nicht anrührt und erst vor dem Eintritt in
ALG II verbraucht, der andere aber bis zum Eintritt in das ALG
II alle Konten plündert und das Geld ausgibt bzw.
verschleudert?
Es war schon immer so, dass der Staat die Menschen mit Nichtleistung bestraft, die ihr Geld zusammenhalten. So geht das beim Bafög, so war es bei der Sozialhilfe und sicher auch noch bei der ein oder anderen Sache.
Das Problem besteht darin zwischen normalen Sparen und nennenswertem Vermögen zu unterscheiden. Sind (damals) 5000 DM ein Vermögen oder hat sich der Student bloss fleissig sein Geburtstags- und Ferienjobgeld für sein erstes Auto (welches er in der Studentenzeit noch niocht braucht) zurückgelegt.