Moin,
angenommen K kauft vor etwa 2 Monaten bei ebay eine Kaffeemaschiene. Nach einigem Hin und Her verständigen sich K und V (der Verkäufer) darauf, dass der Kauf rückabgewickelt wird und K erhält sein über Paypal ausgegebenen Kaufpreis zurück.
2 Monate danach erhält K plötzlich ein Pakte von J mit einer Kaffeemaschiene. J ist Hersteller und Veräußerer von diesen Maschienen und hat direkt an K geliefert. K ruft bei J an und fragt nach, was es denn mit dieser unbestellten und unbezahlten Maschiene auf sich hatt. J stellt sich auf den Standpunkt: wir haben unser Geld, denn wir verschicken nur nach Vorkasse und haben damit nichts mehr mit dieser Maschine zu tun.
Jetzt zu den Fragen:
K hat nun offensichtlich eine Maschine zu Hause stehen, die nicht wirklich ihm gehört. Muss sich K bei V melden? Muss K mehr machen als das Ding in den Keller zu stellen und abzuwarten ob sich irgendwer meldet? Gehört K das Ding irgendwann? Hat K irgendetwas zu unternehmen?
Gruß
Daniel
hallo.
2 Monate danach erhält K plötzlich ein Pakte von J mit einer
Kaffeemaschiene. J ist Hersteller und Veräußerer von diesen
Maschienen und hat direkt an K geliefert. K ruft bei J an und
fragt nach, was es denn mit dieser unbestellten und
unbezahlten Maschiene auf sich hatt. J stellt sich auf den
Standpunkt: wir haben unser Geld, denn wir verschicken nur
nach Vorkasse und haben damit nichts mehr mit dieser Maschine
zu tun.
damit wären wir erstmal bei §241a, abs. 1 BGB und K könnte sich über eine kostenlose kaffeemaschine freuen.
Jetzt zu den Fragen:
K hat nun offensichtlich eine Maschine zu Hause stehen, die
nicht wirklich ihm gehört.
aber damit wird die sache komplizierter: in absatz 2 heißt es nämlich: „Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können.“
Muss sich K bei V melden?
V hat damit zunächst mal nix zu tun.
Muss K
mehr machen als das Ding in den Keller zu stellen und
abzuwarten ob sich irgendwer meldet?
nein.
Gehört K das Ding irgendwann?
es geht zumindest nicht in sein eigentum über.
Hat K irgendetwas zu unternehmen?
moralisch einwandfrei wäre es natürlich, schriftlich bei J um klärung des sachverhaltes zu bitten. evtl. hat sich jemand in der adresse vertan - das könnte wiederum V gewesen sein…
ansonsten: ab in den keller, und wenn sich in den nächsten monaten nichts tut: kaffee genießen.
gruß
michael