Zieht ein städtisches Grundsteueramt Grundsteuer ein von jemand, der weder Grundbesitz in dieser Stadt hat noch der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wie ist das juristisch zu bewerten?
Das Geld wurde per Lastschrift zurück geholt. Auf die schriftliche Anfrage, woher das Amt die Bankverbindung hatte, blieb unbeantwortet.
erste Teil: einverstanden
zweiter Teil: es war wohl gemeint, dass, wenn der TE wirklich zahlungspflichtig ist, die Behörde sich schon melden wird - und dann kann er fragen.
(bisher bin ich beim Buchungsfehler, der vorkommen kann, aber nicht darf - und der Fehler muss noch nicht mal bei der Behörde liegen)
wie wäre ein Zahlendreher beim Konto als wahrscheinlichste Ursache?
Dank IBAN eher unwahrscheinlich - aber wenn aus alter Kontonummer und BLZ die IBAN bei der Stadt errechnet wurde, dann wäre die Prüfsummenprüfung hier wirkungslos gewesen.