Zieht ein städtisches Grundsteueramt Grundsteuer ein von jemand, der weder Grundbesitz in dieser Stadt hat noch der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wie ist das juristisch zu bewerten?
Das Geld wurde per Lastschrift zurück geholt. Auf die schriftliche Anfrage, woher das Amt die Bankverbindung hatte, blieb unbeantwortet.
Gruß F.