Ungerechtfertigte Abbuchung

Zieht ein städtisches Grundsteueramt Grundsteuer ein von jemand, der weder Grundbesitz in dieser Stadt hat noch der Stadt eine Einzugsermächtigung erteilt hat, wie ist das juristisch zu bewerten?

Das Geld wurde per Lastschrift zurück geholt. Auf die schriftliche Anfrage, woher das Amt die Bankverbindung hatte, blieb unbeantwortet.

Gruß F.

Hatte er früher mal?
Gruß
anf

Ich würde der Lastschrift widersprechen, diese zurückholen. Dann wird sich sicher jemand melden, mahnen. Und dann mal mit denen reden.

fg

Dirk_P

Gar nicht! Oder glaubst Du, dass da jemand vorsätzlich nichts besseres zu tun hatte, als von Dir unberechtigt Grundsteuer einzuziehen?

Anrufen, aufklären, fragen wie es dazu gekommen ist, und gut ist.

Ähm - wie interpretierst Du denn diesen Teil der Frage:

Dazu schrieb der Fragesteller:

Vielleicht die Frage doch nochmal genauer lesen?
Gruß
anf

1 Like

erste Teil: einverstanden
zweiter Teil: es war wohl gemeint, dass, wenn der TE wirklich zahlungspflichtig ist, die Behörde sich schon melden wird - und dann kann er fragen.

(bisher bin ich beim Buchungsfehler, der vorkommen kann, aber nicht darf - und der Fehler muss noch nicht mal bei der Behörde liegen)

Der Betroffene hat noch nie ein Stück Land in der Stadt besessen.

F.

Hallo,

wie wäre ein Zahlendreher beim Konto als wahrscheinlichste Ursache?
Dank IBAN eher unwahrscheinlich - aber wenn aus alter Kontonummer und BLZ die IBAN bei der Stadt errechnet wurde, dann wäre die Prüfsummenprüfung hier wirkungslos gewesen.