Ungerechtfertigte Abmahnung

Hallo !

Wir wohnen in einer grossen Mehrfamilienwohnanlage.
Mehrere Nachbarn veranstalten regelmässige abendliche partys auf der terrasse, die aber noch nie wirklich jemanden gestört haben, da sie auch immer 22.00 Uhr zu Ende waren.
Wir haben uns noch nie daran beteiligt, weil wir immer arbeiten müssen. Nun haben wir eine Abmahnung erhalten, in der steht"…mehrmals aufgefallen wegen Ruhestörung…besonders Party am 1. 6…nochmal, dann fristlose Kündigung und …Geldausgleich zahlen für die Mietminderung, die andere Mietparteien eingereicht haben…"
Wir haben aber auch am 1. 6. arbeiten müssen und sind gar nicht zu Hause gewesen. Als wir gegen 23.00 Uhr gekommen sind, war Ruhe und nichts von Party zu hören.
NUn haben wir die Abmahnung. Und die Härte ist : heute habe ich erfahren, dass ein anderer Mieter uns ständig fotografiert und alle Fotos der hausverwaltung vorlegt. So vonwegen, wer alles fremdes zu besuch ist. Nun gut, einerseits besagen die Fotos, dass wir wirklich nie an Partys beteiligt waren. Andererseits fühle ich mich nun nicht mehr wohl, wenn ich weiss, irgendwo da oben sitzt jemand und macht Fotos von mir und meiner Familie.
Darf das denn sein ? Ich habe nun von der hausverwaltung verlangt, dass die sache geklärt wird und eine Entschuldigung erfolgt. Ich wollte den Namen der Person wissen, die uns angeblich ständig bei den Partys gesehen hat und Fotos gemacht hat. Ich will eien persönliche Aussprache, was er / sie sich bitte dabei denkt. Zumal in der Abmahnung ja steht,…§mehrmals ". Nun will ich natürlich von besagter person auch wissen, wann wir denn… Zumindest weigert sich die Hausverwaltung,mir den namen zu geben. ich will aber so eine Verleumdung nicht auf mir sitzen lassen. Vor allem will ich mich nicht von irgendjemanden fotografieren lassen. Was kann ich unternehmen ? Was kann ich gegen die Hausverwaltung unternehmen, die gleich Abmahnu gen schickt, ohne zu prüfen, ob die Angelegenheit den tatsachen entspricht ??? Oh, ich bin so wütend !!! Bitte helft mir, was ich am besten sagen kann, weil ich bestimmt ansonsten nur wieder rumstottere und mich einschüchtern lasse. Zu hause, ja da fallen mir dann die Worte ein…:smile:)) Was mach und vor allem, was sage ich ???

Danke,
Daniela

Hallo Daniela,

Wir wohnen in einer grossen Mehrfamilienwohnanlage.
Mehrere Nachbarn veranstalten regelmässige abendliche partys
auf der terrasse, die aber noch nie wirklich jemanden gestört
haben, da sie auch immer 22.00 Uhr zu Ende waren.
Wir haben uns noch nie daran beteiligt, weil wir immer
arbeiten müssen. Nun haben wir eine Abmahnung erhalten, in der
steht"…mehrmals aufgefallen wegen
Ruhestörung…besonders Party am 1. 6…nochmal,
dann fristlose Kündigung und …Geldausgleich zahlen für die
Mietminderung, die andere Mietparteien eingereicht haben…"
Wir haben aber auch am 1. 6. arbeiten müssen und sind gar
nicht zu Hause gewesen. Als wir gegen 23.00 Uhr gekommen sind,
war Ruhe und nichts von Party zu hören.

Kurz gesagt, ihr könnt nachweisen, dass ihr es nicht wart. Sehr schön.

NUn haben wir die Abmahnung. Und die Härte ist : heute habe
ich erfahren, dass ein anderer Mieter uns ständig fotografiert
und alle Fotos der hausverwaltung vorlegt. So vonwegen, wer
alles fremdes zu besuch ist. Nun gut, einerseits besagen die
Fotos, dass wir wirklich nie an Partys beteiligt waren.
Andererseits fühle ich mich nun nicht mehr wohl, wenn ich
weiss, irgendwo da oben sitzt jemand und macht Fotos von mir
und meiner Familie.
Darf das denn sein ? Ich habe nun von der hausverwaltung
verlangt, dass die sache geklärt wird und eine Entschuldigung
erfolgt. Ich wollte den Namen der Person wissen, die uns
angeblich ständig bei den Partys gesehen hat und Fotos gemacht
hat. Ich will eien persönliche Aussprache, was er / sie sich
bitte dabei denkt. Zumal in der Abmahnung ja steht,…§mehrmals
". Nun will ich natürlich von besagter person auch wissen,
wann wir denn… Zumindest weigert sich die
Hausverwaltung,mir den namen zu geben. ich will aber so eine
Verleumdung nicht auf mir sitzen lassen. Vor allem will ich
mich nicht von irgendjemanden fotografieren lassen. Was kann
ich unternehmen ? Was kann ich gegen die Hausverwaltung
unternehmen, die gleich Abmahnu gen schickt, ohne zu prüfen,
ob die Angelegenheit den tatsachen entspricht ??? Oh, ich bin
so wütend !!! Bitte helft mir, was ich am besten sagen kann,
weil ich bestimmt ansonsten nur wieder rumstottere und mich
einschüchtern lasse. Zu hause, ja da fallen mir dann die Worte
ein…:smile:)) Was mach und vor allem, was sage ich ???

Wenn ihr es wirklich wollt, könnt ihr ja eine Verleumndungsklage gegen Unbekannt aufgeben und dabei schildern, warum ihr auf den Verdacht kommt. Die Polizei wird dann bei der Hausverwaltung nachforschen …
Die Frage ist, ob nicht einfach Gardine zuziehen reicht und wenn ihr auf der Terasse/im Garten seid könnt ihr ja mal die Augen schweifen lassen, ob ihr den Täter seht.

Tschuess Marco.

Hallo Daniela,

ich würde mich an den örtlichen Mieterschutzverein wenden und um Unterstützung bitten.

Ansonsten:

  1. Der Abmahnung widersprechen.
  2. Vorlage der Beweise für eine durch Euch verursachte Ruhestörung verlangen.
  3. Das Fotografieren ohne Eure Zustimmung ist rechtswidrig, Ihr seid keine Personen des öffentlichen Lebens. Also könnt Ihr dagegen vorgehen. Problematisch ist es, herauszufinden, wer Euch fotografiert hat. Aber wenn die Hausverwaltung die Bilder als Beweis vorlegt, dann müßte der Fotograf ja als Zeuge aussagen, wann und wo die Bilder gemacht wurden, und dann habt Ihr ihn.
  4. Beweise sichern, dass Ihr am 1.6. gearbeitet habt und nicht zu Hause wart. Wer kann das bezeugen? Diese Person(en) ggf. eine schriftliche Aussage machen lassen (Versicherung an Eides statt), solange sie sich noch genau daran erinnern können.

Soviel erstmal.

Frechheit, sowas …

Liebe Grüße
Sebastian

Hallo Daniela,

Sebastian hat bereits das Wesentliche dargestellt.

Anmerkung: Die Hausverwaltung ist verpflichtet, die unrechtmässig entstandenen Aufnahmen von Euch heraus zu geben. Die Hausverwaltung ist auch auf Verlangen verpflichtet den Namen der Person mitzuteilen, die die Beschuldigung erhoben hat.

Dir muss im übrigen bei einer Abmahnung durch eine Hausverwaltung eine Vollmacht der Hausverwaltung vorgelegt werden aus welcher ersichtlich ist, dass sie berechtigt ist, ausser den Hausverwaltungsaufgaben Aufgaben der Vermieter wahrzunehmen. Insbesondere muss aus der Vollmacht klar ersichtlich sein, dass die Hausverwaltung rechtswirksame Erklärungen für den Vermieter abgeben darf. Denn in der Regel, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, stehen Mieter und Vermieter vor Gericht und nicht die Hausverwaltung. Aus diesem Grund müssen Maßnahmen, die einen Rechtsstreit zwischen Mieter und Vermieter auslösen können, grundsätzlich von Vermieter genehmigt und mit Vollmacht beauftragt sein.

Ich würde in Deiner Sache nachhaken und genau kontrollieren, was da los ist. Du wirst abgemahnt - unbegründet -und dann wirst Du aufgefordert, Kosten von Mietminderungen zu übernehmen. Dieses Geld gehört nun - wäre die Mietminderung berechtigt - den Vermietern. Bitte Deinen Vermieter informieren, denn es ist nicht auszuschliessen, dass es sich bei dieser HV um ein „Schwarzes Schaf“ handelt deren Treiben durch die Eigentmer ganz schnell beendet werden muss.

Ich hatte erst im letzten Monat einen ähnlichen Fall. Der Vermieter hat nun sogar gegen die Hausverwaltung zu Gunsten des Mieters einen Anwalt eingeschaltet, der sich zwischenzeitlich bereits für das Verhalten der Hausverwaltung entschuldigt hat.

Eine Hausverwaltung stellt üblicherweise - was den Mieter betrifft - dessen Abrechnung zusammen und sorgt über die Eigentümerversammlung über einen ordnungsgemässen Ablauf in einem Gebäude.

Ansonsten hat eine Hausverwaltung grundsätzlich nicht mit dem Mieter in Kontakt zu treten oder diesem Weisungen zu erteilen und wenn sie dazu befugt ist, hat sie dies durch Vollmacht nachzuweisen.

Auch Wohnungsübergaben und Besichtigungen ohne Vollmacht des Vermieters durch eine Hausverwaltung sind unwirksam.

Gruss Günter

Hallo Marco,

Die Frage ist, ob nicht einfach Gardine zuziehen reicht und
wenn ihr auf der Terasse/im Garten seid könnt ihr ja mal die
Augen schweifen lassen, ob ihr den Täter seht.

also mir würe das nicht reichen. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man unbefangen leben kann mit dem Wissen eines Spanners…

Gruß Petra

Hallo Daniela,

mich interessiert brennend wie das ausgeht. Informierst Du uns bitte hier im Forum ??

Ansonsten stimme ich allen Vorrednern zu und wünsche Dir alle Kraft dagegen anzugehen

Sowas würden die mit mir nicht machen, denn ich habe erst letztes Jahr mit dem Mieter untendrunter Streit gehabt, weil der meinte seine Auswirkung des neurotisches Traumas, das er mit meiner Vormieter erlebte an mir auslassen zu müssen.

Da ich aber Tagebuch führte und dies bei Eintreffen des Beschwerdebriefes der BAugenossenschaft gegenfaxte, war ein Monat später Ruhe: Er zog aus. (das letzte mal mußte meine Vormieterin raus)

gruß

dennis