Ungerechtfertigte Bereicherung

A nimmt bei einer Bank B (Darlehensgeber) einen Kredit B auf. Dieser soll später mit einem Bauspardarlehen einer Bausparkasse BS getilgt werden.
BS teilt A mit, sie habe auf Verlangen von B zur Absicherung des jeweiligen Restdarlehens bei der zum gleichen Konzern gehörenden Versicherungsgesellschaft V eine Risikoversicherung auf das Leben von A genommen. BS hat die Versicherungsprämien regelmäßig von den Bausparbeiträgen des A abgebucht. A hat den Kredit bei B in 02/2004 restlos getigt, ohne das Bauspardarlehen oder die angesparten Beiträge in Anspruch zu nehmen. A bemerkt im Juni 2007, dass ihm jährlich weiter die Beiträge zur Risiko-LV (ca 1.000 EUR p.a.) abgebucht werden. Er war der Meinung, damit sei die noch nicht angesparte Bausparsumme versichert.
Nach Rückfrage bei der BS erklärt diese, sie habe die Risiko-LV zum 30.06.2007 gekündigt. Die Herausgabe der zwischen 02/2004 und 06/2007 einbehaltenen Beiträge lehnt sie ab; ich solle sie vom Darlehensgeber B einfordern, der die Tilgung nicht an BS gemeldet habe.
Ist BS oder V ungerechtfertigt bereichert? Wer ist zur Rückerstattung verpflichtet und für welchen Zeitraum? Ist B evtl schadenersatzpflichtig?

Was steht denn im Kleingedruckten der Verträge bzgl. der Versicherung?

Vielleicht geht ja da schon ein Licht auf.