Nach einem Verkehrsunfall, an dem ich schuldlos war, zahlte die gegnerische Versicherung den Schaden. Ein Teil der Zahlung ging an meinen Anwalt, der von diesem Betrag einen Teil zurückbehielt für seine Gebühren, den Abschleppdienst und - wie ich dachte und wie mir auch gesagt wurde - den Gutachter. Den Rest überwies er auf mein Konto. Den restlichen Betrag überwies die gegnerische Versicherung direkt an mich.
Nun, ein Dreivierteljahr später ist meinem Anwalt aufgefallen, dass er die Gutachterkosten nicht zurückbehalten hat und die Zahlung der Rechnung an den Gutachter noch aussteht. Das Geld sei direkt an mich geflossen. Ich soll nun über 700€ zurück zahlen.
Ich habe mir nun die Zahlen angeguckt, das scheint tatsächlich so gelaufen zu sein, wie mein Anwalt sagt. Allerdings sagte er mir damals, er würde die Gutachterkosten abziehen, ich bin davon ausgegangen, dass alles so korrekt gelaufen ist und habe das Geld damals in ein neues Fahrzeug investiert.
Muss ich nun zurückzahlen, obwohl der Fehler nicht bei mir lag und ich daher besten Gewissens das Geld bereits ausgegeben habe?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Antworten!!!
Hi Sabine,
Deine Frage verwirrt mich jetzt etwas:
- Die Versicherung hat Geld gezahlt, dass Deinem Gutachter zusteht (der es sich ja auch redlich verdient hat).
- Du hast das Geld auch erhalten (wenn auch ohne zu wissen, dass es für den Gutachter ist).
- Jetzt möchtest Du gern, dass irgend ein anderer aus seiner eigenen Tasche den Gutachter bezahlt (Dein Anwalt) oder alternativ dazu Dein Gutachter sein verdientes Geld nicht erhält.
Soweit alles richtig verstanden?
Gute Frage, leider habe ich davon keine Ahnung! !!
Hi, ja in diesem Fall muss das zuvielgezahlte Geld zurückgezahlt werden. Eventuelle Mehrkosten zwar nicht aber die eigentliche Rechnung schon. Grundsätzlich hätte es schon damals auffallen müssen, da man verpflichtet ist, die SChreiben und Zahlungen zu kontrollieren, da es sich hier um einen sogenannten offensichtlichen Fehler handelt ist ein berufen auf den Verbrauch des Geldes nicht möglcih. Gruß
Vielen Dank für diese Antwort! Das ist greifbar.
Hieran schließt sich allerdings eine Frage an bzw. eine zusätzliche Schilderung:
Nach Auszahlung des Betrages durch die Versicherung habe ich mit meinem Anwalt telefoniert. Es ging darum, ob wir noch weiteren Schadenersatz, der nicht gezahlt wurde, gerichtlich durchsetzen sollen. Ich sagte meinem Anwalt damals, nach meiner Rechnung seien mir rd. 200Euro mehr überwiesen worden als ich für mich an Schadenersatz haben wollte. Wenn das so stimme, sei die Sache für mich erledigt. Insbesondere aufgrund dieses Gesprächs hatte ich mich ja darauf verlassen, dass wirklich alles korrekt ist. Nun stelle ich fest, dass nicht 200Euro mehr geflossen sind sondern (nach rechnerischem Abzug der 700Euro) 500€ zu wenig. Die hätte ich damals wahrscheinlich schon noch eingefordert.
Darüberhinaus nun noch so ein weiterer seltsamer Zusammenhang: Anwalt, Abschleppdienst und Gutachter kooperieren wohl sehr eng miteinander. Noch bevor ich ins Krankenhaus kam nach dem Unfall, fanden sich alle drei beim Abschleppdienst ein (sonntags), die Verträge waren schnell von mir unterschrieben, war ja froh, dass ich mich im Schock um nix kümmern musste. Versprochen wurde hier vor allem, dass ich keine Gutachterkosten zahlen müsse. Wäre ich schuldlos, würde eh sofort alles über den Anwalt laufen, so lange würde der Gutachter warten. Hätte ich wider Erwarten eine Teilschuld, würde der Gutachter auf sein Geld verzichten…
Zusammengefasst: Mir ist eine Unregelmäßigkeit aufgefallen (200€ zuviel), worauf ich den Anwalt sogar hinwies. Die Unregelmäßigkeit bezügl. der Gutachterkosten ist mir nicht aufgefallen, da mir ja bestätigt wurde, das sei alles bezahlt worden.
Ist das weiterhin so eindeutig mit der Rückzahlung?